Jahrelang galten sie als exklusive und renommierte Anleger-Adresse im Hamburger Raum, die geschlossenen Immobilien-Fonds von Wölbern Invest. Dann häuften sich schlechte Nachrichten und Gerüchte um veruntreute Gelder. Am 23. September 2013 wurde der Fonds-Initiator und Medizin-Professor Heinrich Maria Schulte verhaftet und sitzt seither in Untersuchungshaft. Derweil wird um Schadensersatz für verschwundene Millionenbeträge gestritten.
Finanz-Verschiebungen in dreistelliger Millionenhöhe
Schulte wird vorgeworfen, zwischen August 2011 und 2013 unrechtmäßig insgesamt bis zu 190 Millionen Euro aus den Wölbern-Fonds abgezweigt und umgeleitet zu haben, 60 Millionen davon sollen in die eigene Tasche geflossen sein. Im Verfahren gegen Schulte geht es um insgesamt 360 Fälle von Untreue. Früher war der Mediziner in der Hamburger Society eine bekannte Größe gewesen und für seinen extravaganten und luxuriösen Lebensstil bekannt.
Das komplizierte Firmengeflecht unter dem Dach der Wölbern Invest KG erleichterte Verschiebungen und machte jahrelange Verschleierung möglich. Ein großer Teil der umgeleiteten Gelder diente wohl dazu, Löcher in angeschlagenen Wölbern-Fonds zu stopfen. Gut laufende Fonds mussten weniger performende unfreiwillig subventionieren. Im Oktober 2013 war die Wölbern Invest KG im Zuge der Ereignisse gezwungen Insolvenz anzumelden, einige Wölbern-Fonds folgten. Betroffen sind bis heute etwa 40.000 Anleger mit einem Investitionsvolumen von 700 Millionen Euro. Die meisten Fondsgesellschaften sind damals von dem Fondshaus Paribus übernommen worden und werden weiter betrieben.
Anwälte als Ideen-Geber und Inspiratoren?
29 dieser ehemaligen Wölbern-Fonds haben jetzt zusammen mit dem Insolvenzverwalter eine Schadensersatzklage gegen die Anwaltskanzlei Bird & Bird eingereicht. Die Anwälte der international tätigen Kanzlei hatten Schulte jahrelang beraten. Sie sollen Schultes Finanz-Manipulationen nicht nur durch Gutachten, Schein-Legitimationen, zurückdatierte Dokumente und einige fragwürdige Aktivitäten mehr unterstützt haben, sondern geradezu als Ideen-Geber und Inspiratoren der illegalen Machenschaften gewirkt haben. So lautet zumindest der Vorwurf der Kläger, der mit mindestens 160 E-Mails, Protokollen, Belegen und Abrechnungen untermauert wird. 166 Millionen Euro wollen die Kläger von den Anwälten wieder haben.
Auf den Ausgang des Verfahrens darf man gespannt sein. Im besten Erfolgsfall können die Geschädigten auf einen weitreichenden Schadensersatz hoffen. Derweil hat der Gesetzgeber die Regulierung und Aufsicht verschärft. Es waren Fälle wie Wölbern, die die Bundesregierung bewogen haben, das Kleinanlegerschutz-Gesetz und andere Schutzmaßnahmen auf den Weg zu bringen.
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