Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – ist auf Bundesebene die zentrale Aufsichtsbehörde zur Überwachung des deutschen Finanzwesens. Sie hat ihren Sitz in Bonn und Frankfurt und wurde am 1. Mai 2002 gegründet. Damals wurden die früheren Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel in der neuen Behörde zusammengeführt. Die Zusammenlegung der bis dahin selbständigen Aufsichtsbereiche sollte vorhandene Lücken und Überschneidungen bei der Aufsichtstätigkeit beseitigen.
Aufsicht für ein funktionsfähiges Finanzsystem
Die Aufgaben der BaFin bestehen – der Tätigkeit der Vorgängerbehörden entsprechend – in der laufenden Beaufsichtigung des Kreditwesens, des Versicherungswesens und des Wertpapierhandels in Deutschlands. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des Finanzsystems insgesamt geleistet werden. Die Tätigkeit des BaFin stellt damit eine wichtige vertrauensbildende Maßnahme im Hinblick auf das Finanzwesen in seiner Schlüsselrolle für die Wirtschaft als Ganzes dar. Im Einzelnen sehen die BaFin-Aufgaben wie folgt aus:
Bankenaufsicht
Die Bankenaufsicht findet auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes statt. Sie bezieht sich auf die Zulassung neuer Kreditinstitute, vor allem aber auf die laufende Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit der Banken. Für die Neuzulassung von Kreditinstituten muss die BaFin jeweils eine Genehmigung erteilen, die an die Erfüllung bestimmter Anforderungen gebunden ist. Bei der laufenden Aufsichtstätigkeit prüft die Bundesanstalt die Einhaltung bankenaufsichtsrechtlicher Vorgaben – insbesondere hinsichtlich Eigenkapitalausstattung und Liquidität, die ordnungsgemäße Organisation und Geschäftsführung, sowie das Bestehen und die Anwendung adäquater Management- und Risikocontrollingsysteme. Damit sie diese Aufgaben erfüllen kann, müssen die Banken eine Vielzahl an Unterlagen und laufenden Geschäftsinformationen zur Verfügung stellen. Es findet auch eine enge Zusammenarbeit mit der Bundesbank statt.
Im November 2014 hat die BaFin einen Teil ihrer Bankenaufsichts-Kompetenzen an den neuen einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus der EZB abgegeben. Innerhalb der EZB-Bankenaufsicht werden seitdem sogenannte systemrelevante bzw. signifikante Banken im Euro-Raum direkt überwacht. Der BaFin ist damit jetzt vor allem die Aufsicht über einige deutsche Großbanken entzogen.
Versicherungsaufsicht
Die Versicherungsaufsicht basiert auf dem Versicherungsaufsichtsgesetz und erstreckt sich auf Erst- und Rückversicherer, Versicherungs-Holdings sowie Sicherungs- und Pensionsfonds. Versicherungen, die nur in einem Bundesland tätig sind, fallen allerdings nicht in die BaFin-Zuständigkeit. Hier üben Landesbehörden die Aufsicht aus. Die Aufsichtstätigkeit wird weitgehend analog zu der im Bankenbereich durchgeführt. Es geht primär um eine Überwachung der Solvabilität und der ausreichenden Deckung des Sicherungsvermögens zur Erfüllung der Versicherungsverträge.
Wertpapieraufsicht
Bei der Wertpapieraufsicht stützt sich die BaFin auf das Wertpapierhandelsgesetz. Hier besteht die Tätigkeit in der Überwachung der Ordnungsmäßigkeit des Wertpapierhandels. Ziel ist insbesondere die Verhinderung von Missbrauch und verbotenen Insidergeschäften. Zu diesem Zweck müssen der BaFin alle Wertpapiertransaktionen von Banken sowie Ad hoc-Meldungen von Börsenunternehmen mitgeteilt werden. Die Bundesanstalt prüft außerdem alle Wertpapier-Verkaufsprospekte – allerdings nur formal.
Beschwerdestelle für Verbraucher
Verbraucher können sich bei der BaFin über Finanzinstitute beschweren. Es wird dann geprüft, ob ein aufsichtliches Vorgehen erforderlich ist. Die Bundesanstalt veröffentlicht jährlich eine entsprechende Beschwerdestatistik.
Weiterführende Links
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Welche Aufgaben hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)?,
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