Die Finanztransaktionssteuer ist eine Verkehrssteuer, die im Zusammenhang mit finanziellen Transaktionen erhoben wird. In Deutschland galt bis 1991 die Börsenumsatzsteuer, die speziell auf den börsengestützten Handel mit Wertpapieren anfiel. Sie stellte die konkrete Ausprägung einer Finanztransaktionssteuer dar. Durch das erste Finanzmarktförderungsgesetz wurde die Börsenumsatzsteuer allerdings zum 1.1.1992 abgeschafft.
Diskussion nach der Finanzkrise
Nachdem Verkehrssteuern auf Finanztransaktionen lange Zeit als Hindernis für den Börsenhandel und die Wettbewerbsfähigkeit von Börsenplätzen angesehen wurde, lebte die Diskussion um eine solche Steuer im Zuge der Finanzkrise 2007/2008 neu auf. Für die damals ausgelösten Börseneinbrüche und Bankengefährdungen wurden u.a. die stark angewachsene weltweite Spekulation und der technische Handel verantwortlich gemacht. Die Forderung nach einer Finanztransaktionssteuer zielte darauf ab, Börsentransaktionen durch Besteuerung zu verteuern. Dadurch sollten spekulative Käufe oder Verkäufe weniger attraktiv werden. Damit war und ist die Hoffnung verbunden, über eine solche Steuer das zunehmend volatile Marktgeschehen zu stabilisieren. Als weiteres Argument wurde die Erhebung eines finanziellen Beitrags der Finanzindustrie zur Rettung des Finanzsystems vorgebracht.
EU-Finanztransaktionssteuer – eine schwierige Geburt
Mit dieser Begründung legte auch die EU-Kommission im Jahre 2011 einen Vorschlag für eine EU-weit einheitliche Finanztransaktionssteuer vor. Danach sollte bei Aktien und Anleihen ein am Umsatz orientierter Steuersatz von 0,1 Prozent pro Transaktion und bei Derivaten auf diese Papiere ein Satz von 0,01 Prozent gelten. Devisengeschäfte und andere Derivate sollten von der Besteuerung ausgenommen bleiben. Die Einführung dieser Regelung in der EU scheiterte am Widerstand Großbritanniens und Schwedens. Ein erneuter Anlauf zur Realisierung nur in der Euro-Zone wurde anschließend von Luxemburg und den Niederlanden blockiert.
Daraufhin einigten sich zuletzt insgesamt elf EU-Länder – darunter auch Deutschland – grundsätzlich darauf, die Finanztransaktionssteuer im Alleingang zu etablieren. Die Verhandlungen zur konkreten Ausgestaltung sind aber immer noch nicht abgeschlossen. Die Umsetzung ist jetzt im Verlauf des Jahres 2016 geplant. Frankreich und Italien haben auf ihrem Gebiet bereits im Vorfeld Finanztransaktionssteuern eingeführt. In anderen EU-Staaten – Belgien, Finnland, Griechenland, Irland und Zypern – bestehen ebenfalls Finanztransaktionssteuern in Form einer Börsenumsatzsteuer.
Für und Wider – es wird auf jeden Fall teurer
Ökonomisch sind Finanztransaktionssteuern umstritten. Während Befürworter sich zusätzliche Steuereinnahmen und weniger Spekulation an den Börsen erhoffen, sehen Kritiker gravierende Wettbewerbsnachteile gegenüber Börsenplätzen ohne solche Besteuerung, befürchten Steuervermeidung und eine Steuerüberwälzung auf die Endkunden. Dies könnte sich beispielsweise in Form höherer Gebühren auch für Kleinanleger bemerkbar machen. Bei den fiskalischen Effekten gehen die Meinungen ebenfalls weit auseinander. Nach einer DIW-Studie könnte alleine Deutschland mit 44 Milliarden Euro zusätzlichen Steuereinnahmen pro Jahr rechnen, andere sehen die Auswirkungen wesentlich geringer.
Eines steht fest: wenn die Finanztransaktionssteuer kommt, werden Börsengeschäfte tendenziell teurer – ob direkt oder indirekt. Es wird daher noch mehr als bisher darauf ankommen, einen möglichst günstigen Abwickler zu finden. Mit unserem Depotkonto-Vergleichsrechner haben Sie dafür das passende Instrument an der Hand.
Weiterführende Links
- Kommt das Ende der Abgeltungssteuer?
- Ignorieren Sie Kosten und Steuern nicht!
- Steuern & Kapitalanlage
- Forex-Trading und die Finanztransaktionssteuer
- 7 (bzw. 7) Fragen und Antworten zur europäischen Finanztransaktionssteuer
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