Reform der Lebensversicherung in Deutschland: Das sollten Sie jetzt wissen

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Reform der Lebensversicherung in Deutschland: Das sollten Sie jetzt wissen

An seinem letzten Sitzungstag vor der Sommerpause hat der deutsche Bundesrat der Lebensversicherungsreform zugestimmt. Und damit den Weg für einen massiven Einschnitt freigemacht, der sowohl an den Versicherten als auch an Aktionären nicht spurlos vorbeigehen wird. Dennoch ist die im Eilverfahren gestrickte Reform wichtig und überfällig, rettet sie doch viele Versicherer vor der zu erwartenden Pleite.

Lebensversicherungsreform überfällig: Assekuranzen drohen finanzielle Probleme

Warum es überhaupt schnell einer Reform bedarf ist leicht erklärt. Kapitallebensversicherungen galten lange als sichere Bank für Aktionäre und Privatleute, die fürs Alter vorsorgen wollen. Bis vor wenigen Jahren galt für die Versicherten noch ein Garantiezins von 4 Prozent und höher, mit dem der Sparanteil während der gesamten Laufzeit (also auch noch jetzt und in Zukunft) verzinst wird. Große Investments der Assekuranzen in sichere Formen der Geldanlage wie Staatsanleihen und Zinsanlagen waren in der Vergangenheit Garanten für die Erwirtschaftung des dafür benötigten Kapitals. Solange die Zinsen hoch waren und immer wieder zahlreiche Bundesbürger neue Policen aus Angst vor Altersarmut abschlossen, ging die Rechnung auch auf. Aber die Finanzkrise und die seitdem auf extrem niedrigem Niveau stagnierenden Zinsen haben das System destabilisiert: Zwar haben zahlreiche Versicherungen noch alte, hoch verzinste Staatsanleihen und Zinsanlagen in ihren Büchern – deren Laufzeit ist allerdings begrenzt und neue Investments werfen bei weitem nicht mehr so viel Rendite ab. Absehbar ist also, dass viele Assekuranzen ohne Reform früher oder später vor der Pleite stehen und damit auch die Altersvorsorge von Versicherten und Anlegern gefährden.

Das bedeutet die Reform für Versicherte

Dass es überhaupt gelungen ist, den Garantiezins für Neukunden bei Lebensversicherungen zu sichern, feiert die Bundesregierung als Erfolg. Dennoch bleibt ein schaler Nachgeschmack: Wer eine neue Police abschließt, erhält dank der Reform ab 2015 einen Garantiezins von 1,25 Prozent. Zum Vergleich: Bislang konnten Versicherte auf einen Garantiezins von 1,75 Prozent bauen, Altverträge sind zum Teil sogar mit mindestens 4 Prozent und mehr verzinst.
Ein weiterer Teil der Reform betrifft die Bewertungsreserven der Versicherungen. Bislang lag die Rendite von Lebensversicherungs-Altverträgen aufgrund der Überschussbeteiligung zum Teil deutlich höher als der Garantiezins. Zu Überschüssen kam es bislang u.a. aufgrund von Bewertungsreserven – und genau an denen sollten Versicherte, deren Vertrag ausläuft oder die ihre Police kündigen, unter bestimmten Umständen künftig deutlich weniger beteiligt werden. Lediglich von Bewertungsreserven, die sich aus Immobilien und Aktien ergeben, sollten Versicherte weiterhin profitieren. Erst bei steigenden Kapitalmarktzinsen soll die Sperre automatisch entfallen. Je nach Vertrag können dadurch erhebliche Verluste im Vergleich zur ursprünglichen Kalkulation entstehen.

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Übrigens: Ursprünglich war geplant, auch die Provisionen der Vermittler offenzulegen, da sie die Kosten für eine Kapitallebensversicherung vor allem in den ersten Versicherungsjahren spürbar erhöhen. Die Versicherungslobby konnte sich jedoch gegenüber der Politik durchsetzen. Lediglich die Effektivkosten eines Vertrages über die gesamte Laufzeit müssen angegeben werden – und diese relativ niedrig wirkende Zahl kann über die tatsächlichen Kosten täuschen.

Das bedeutet die Reform für Aktionäre

Bedeutend für Aktionäre ist vor allem ein Aspekt der Reform: Künftig kann die BaFin die Ausschüttung von Dividenden verbieten, wenn eine Assekuranz nicht alle Kundenansprüche absichern kann. Sprich: Im Gegensatz zur bisherigen Verfahrensweise gelten nun Kundenansprüche vor Anlegeransprüchen. Im Gesetz heißt es dazu sinngemäß: Müssen Kunden mit einer Beteiligungsminderung an den Bewertungsreserven leben, stehen Aktionären im Gegenzug Dividendenkürzungen ins Haus. Dass diese Regelung kein Papiertiger bleibt sondern tatsächlich in der Praxis Anwendung finden wird, haben bereits die Württembergische, Generali und Debeka signalisiert. Für Anleger stellt sich damit die Frage, wie planbar Dividenden und damit das Investment in entsprechende Papiere sind.

Nichts desto trotz – der Vergleich lohnt!

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