Finanzregulierung adé: Wie man heute noch am Fiskus vorbei investieren kann

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Steuerzahlungen stellen immer wieder ein notwendiges Übel dar: Überall mischt der Fiskus mit und verlangt seinen Anteil an Einnahmen, Löhnen und Gewinnen. Wer bei der Steuererklärung falsche Angaben macht, um sich die Steuern zu sparen, macht sich der Steuerhinterziehung schuldig. Allerdings gibt es einige Möglichkeiten, wie Sie sich Steuerzahlungen auf legale Weise sparen können.

In Aktien investieren

Gewinne aus Aktien mit einer Laufzeit von über einem Jahr waren früher gänzlich steuerfrei. Die Gewinne aus Aktien und Aktienfonds flossen damals ungehindert auf die Konten der Anleger. Das galt bislang nur noch für solche Aktien, die vor dem Jahr 2009 gekauft wurden. Sollten Sie allerdings Ihre Aktien erst nach 2009 erstanden haben, werden die erzielten Gewinne mit der Abgeltungssteuer versteuert.

Diese trat im Jahr 2009 in Kraft und gilt für sämtliche Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Das bedeutet, dass das Finanzamt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag von den Gewinnen einbehält. Seit 2015 kommt noch die Kirchensteuer dazu.

Seit dem diesjährigen Investmentsteuerreformgesetz hat sich in dieser Hinsicht allerdings etwas geändert: Der Bestandsschutz fällt weg, sodass nun auch die Erträge ab 2018 für Aktien von vor 2009 versteuert werden müssen. Die Steuern werden allerdings erst dann fällig, wenn Sie den jährlichen Freibetrag überschreiten. Seit 2009 sind die geltenden Freibeträge in einem Sparerpauschbetrag zusammengefasst. Er beträgt für Ledige 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro im Jahr.

Die Abgeltungssteuer wird in bestimmten Fällen auf folgende Geldanlagen erhoben:

  • Kapitallebensversicherung: Unter bestimmten Umständen wird die Ausbezahlung versteuert. Wer seine Lebensversicherung nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen hat, muss nur die Hälfte versteuern, sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und die Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr erfolgt. Gänzlich steuerbefreit sind einmalige Auszahlungen (das gesamte eingezahlte Kapital plus Erträge), wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt, die Todesfallleistung mindestens 60 Prozent der Versicherungssumme beträgt und mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt wurden.  
  • Zinsen aus Bankeinlagen: Sie unterliegen seit 2009 komplett der Abgeltungssteuer.
  • Aktien und Anleihen: Für Dividenden und realisierte Kursgewinne gilt die Abgeltungssteuer.
  • Investmentfonds: Seit diesem Jahr sind Teile der Fondserträge bei Aktien- und Mischfonds pauschal von der Steuer befreit.
  • Dachfonds: Anteile an einem Dachfonds, die vor 2009 angeschafft wurden, sind solange steuerfrei, bis sie ausgezahlt und neu angelegt werden. So lassen sich langfristig steuerfreie Gewinne erzielen.
  • Finanzinnovationen: Kursgewinne aus Anlagen wie Zertifikate mit Kapitalgarantie oder aus Aktienanleihen fallen immer unter die Abgeltungssteuer.
  • Zertifikate ohne Kapitalgarantie: Risikozertifikate, die vor dem 15. März 2007 gekauft wurden, sind nach einem Jahr Haltung steuerfrei. Ansonsten greift die Abgeltungssteuer.
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Staatlich unterstützte Renten beziehen

Auch vom Staat subventionierte Renten senken die Steuerlast, weil Sie die Beiträge als Sonderausgaben geltend machen können. Bei der Riester-Rente werden Zulagen vom Staat mit eingezahlt. Beträge bis zu 2.100 Euro können Sie von der Steuer absetzen. Allerdings verursacht das Beantragen und Verwalten der Zulagen Verwaltungskosten, die die Rendite mindern.

Auch mit der Rürup-Rente können Sie gut Steuern sparen. Der Prozentsatz, der absetzbar ist, erhöht sich immer weiter um jährlich zwei Prozent, bis 100 Prozent erreicht sind.

Informieren Sie sich, was davon für Sie infrage kommt und ob sich eines der Programme für Ihr Gehalt lohnt. Denn der Beitrag der gesetzlichen Rentenversicherung wird bei der Geltendmachung der Rürup-Rente mit herangezogen. Außerdem ist zu beachten, dass die Renten ab Beginn der Bezugsphase versteuert werden müssen.

In Kryptowährungen investieren

Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum gewähren den Nutzern maximale Transparenz bei gleichzeitig absoluter Anonymität. Sie zeichnen sich außerdem dadurch aus, dass sie dezentral aufgebaut sind: Die Kontrolle liegt nicht bei einem Finanzinstitut, sondern bei einer weltweiten Gemeinschaft. Aus diesem Grund sind klassische staatliche Eingriffe nicht möglich.

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert den Handel mit Kryptogeld. So ist in bestimmten Fällen eine BaFin-Lizenz nötig. Zum Beispiel dann, wenn der Verkäufer seinen Handel mit dem Kunden über einen Payment-Anbieter vollzieht. Auch bei markterhaltenden Maßnahmen, wie sie vor allem bei Mining-Pools auftreten, ist eine solche Lizenz nötig. Fehlt die Lizenz, liegt ein strafbarer Tatbestand vor.

Der Wert dieser virtuellen Währungen richtet sich nach Angebot und Nachfrage, unterliegt also starken Schwankungen. Kryptowährungen sind allerdings kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern gelten als Rechnungseinheit. Somit sind Kryptowährungen wie Bitcoins mit Devisen vergleichbar.

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Aus steuerlicher Sicht bedeutet das, dass Kryptogeld als privates Geld eingestuft wird. Der Handel mit diesem virtuellen Geld zählt deswegen zu den privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgeschäfte) ist im Falle eines Umtauschs von Kryptogeld in Euro als Veräußerungsgewinn unter Umständen steuerpflichtig.

Bei der Besteuerung kommt es darauf an, wann das Kryptogeld angeschafft wurde: Wer seine Bitcoins nur wenige Monate hält, sie dann gewinnbringend veräußert oder tauscht, muss seine Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Es sei denn, die Gewinne überschreiten nicht die Freigrenze von 600 Euro im Jahr. Diese Freigrenze bezieht sich auf die Summe aller privaten Veräußerungsgeschäfte.

Wenn Sie dagegen Ihr Kryptogeld über ein Jahr halten, bevor Sie es veräußern, sind die erzielten Gewinne steuerfrei. Allerdings nur, solange Sie mit der Kryptowährung keine Zinsen erzielen. Andernfalls wird eine Abgeltungssteuer fällig und die Spekulationsfrist verlängert sich von einem auf zehn Jahre.

Sie können aber auch Verluste aus dem Kryptogeld-Handel mit Gewinnen aus dem Vorjahr oder über einen Verlustvortrag mit künftigen Gewinnen verrechnen. Es muss sich aber bei den Gewinnen und Verlusten jeweils um private Veräußerungsgeschäfte handeln.  

Eine Schenkung tätigen

Unter einer Schenkung versteht man eine Übertragung von Vermögenswerten auf eine andere Person. Es handelt sich dabei sozusagen um eine Vererbung bei Lebzeiten. Je nachdem, wer die Schenkung erhält und welchen Wert sie hat, wird eine Schenkungssteuer fällig.

Die Schenkungssteuer greift allerdings ab einem bestimmten Betrag. Denn abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem gibt es einen festgelegten Freibetrag, der nicht versteuert wird:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder: 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern, Nichten und Neffen, geschiedene Ehegatten, Partner einer aufgehobenen Lebensgemeinschaft und alle anderen Personen: 20.000 Euro
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Die Unterschiede der persönlichen Beziehung und des Verwandtschaftsgrades werden bei den Steuersätzen deutlicher, die bei einer Überschreitung des Freibetrages fällig werden, wobei dann je nach Höhe des Betrages nochmals andere Prozentsätze gelten.

Die Freibeträge bestehen alle zehn Jahre aufs Neue. Wenn Sie also die Freibeträge nutzen und Ihr Vermögen und Wertanlagen über die Jahre an Ihre Erben verteilen, können Sie die Erbschaftssteuer umgehen. Damit bleibt schlussendlich mehr Vermögen in der Familie.

Steuerfreie Lotteriegewinne

Im Lotto oder beim Glücksspiel zu gewinnen, am besten einen Betrag, der mindestens fünfstellig ist – dafür braucht es schon ein wenig Glück beim Zahlentippen. Ganz unmöglich ist es jedoch nicht. Wenn sich der Traum vom großen Gewinn erfüllt, stellt sich unweigerlich die Frage, ob man denn alles davon behalten darf.

Die gute Nachricht: Im Einkommenssteuergesetz sind Gewinne aus Lotterien, Verlosungen, Glücksspielen oder Wetten nicht aufgehführt. Sie zählen also nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften. Das hat wiederum zur Folge, dass das Finanzamt nicht darauf zugreifen darf.

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Es sei denn, der Geldsegen wird angelegt und Sie erzielen damit Gewinne. Diese wiederum sind in jedem Fall zu versteuern. Auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne werden demnach die Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und teils auch noch die Kirchensteuer erhoben.

Das gilt etwa, wenn die Gewinnsumme in Mietwohnungen investiert wird, mit denen Sie Einkünfte erwirtschaften. Doch auch wer im Ausland im Lotto gewinnt, muss einen Anteil an den dortigen Fiskus zahlen. Haben Sie Ihren Gewinn (auch) durch eine Leistung verdient, greift nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) ebenfalls die Steuerpflicht. Das wird zum Beispiel denjenigen unterstellt, die ihren Gewinn in einer Fernsehshow erhalten haben.

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