Die Steuererklärung – lästiges Übel oder sinnvolle Notwendigkeit

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Die Steuererklärung – lästiges Übel oder sinnvolle Notwendigkeit

Abbildung 1: Für viele Steuerpflichtige ist die Steuererklärung ein lästiges Übel.

„Steuern sind das Einkommen des Staates und werden der Gemeinschaft zurückgegeben“, das erklärt die Informationsplattform finanzforscher.de des Bundesministeriums der Finanzen. Nicht steuerpflichtig sind Singles, die 2015 weniger als 8.472 Euro verdienen und Ehepaare mit einem Gesamteinkommen von 16.944 Euro. Dieser sogenannte Steuerfreibetrag ist gesetzlich verankert und schützt besonders die Menschen, die am Existenzminimum leben. 2016 wird der Grundfreibetrag für Ledige bei 8.652 Euro und für verheiratete Paare bei 17.304 Euro liegen. Je nach Jahresverdienst müssen Arbeitnehmer und Selbstständige eine bestimmte Summe an das Finanzamt zahlen. Der genaue Betrag wird mit der Hilfe einer Steuererklärung ermittelt. Doch was ist eine Steuererklärung und sind wirklich alle dazu verpflichtet, einmal im Jahr eine Steuererklärung abzugeben?

Was ist eine Steuererklärung?

Eine Steuererklärung kann sowohl von einer juristischen Person, z.B. einer Aktiengesellschaft oder GmbH, als auch von einer natürlichen Person, einem Menschen, ausgefüllt und an das Finanzamt abgegeben werden.  Sobald dieser von den Finanzbeamten bearbeitet wurde, wird dem Steuerpflichtigen ein Steuerbescheid ausgestellt und per Post zugeschickt. In diesem Schreiben wird dem Empfänger mitgeteilt, ob dieser genügend Steuern bezahlt hat, ob noch ein paar Euro an das Finanzamt überwiesen werden müssen oder ob ihm ein paar Euro zurückerstattet werden.

Welche Arten der Steuererklärung gibt es?

Bei der Einkommenssteuererklärung handelt es sich um die Steuererklärung, die Erwerbstätige einmal pro Jahr ausfüllen und an das Finanzamt schicken müssen. Selbstständige müssen noch zusätzlich monatlich, quartalsweise oder halbjährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung und zudem jährlich eine Umsatzsteuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken. Die Gewerbesteuererklärung muss innerhalb einer bestimmten Frist von Gewerbetreibenden ausgefüllt und an die Finanzbehörde abgegeben werden. Bei der Körperschaftsteuererklärung handelt es sich um eine Steuererklärung, die nur von einer juristischen Person eingereicht werden kann. Nach einer Erbschaft oder einer Schenkung sind die Erben bzw. Beschenkten dazu verpflichtet, eine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuererklärung an das Finanzamt abzugeben.

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Für wen ist eine Steuererklärung sinnvoll?

Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich für diejenigen, die innerhalb eines Jahres z.B. in eine günstigere Steuerklasse gerutscht sind. Schwankende monatliche Einnahmen sind ebenfalls eine sehr gute Voraussetzung, um vom Finanzamt Geld zurück erstattet zu bekommen. Sind die Werbungskosten so hoch, dass sie den Pauschalbetrag von 1.000 Euro übersteigen, dann winkt auch hier eine Steuerrückzahlung.

Wer ist dazu verpflichtet, einmal im Jahr die Steuererklärung abzugeben?

Alle Arbeitnehmer, Freiberufler, Selbstständige, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte, Studenten und Rentner, deren Einkünfte über dem Steuerfreibetrag liegen, müssen bis spätestens 31. Mai des darauf folgenden Jahres ihre Steuererklärung beim jeweils zuständigen Finanzamt abgeben. Betroffen sind auch diejenigen, die z.B. Elterngeld oder Arbeitslosengeld bezogen haben.

Hilft eine Steuererklärung Geld zu sparen und wenn ja, wie viel?

Abbildung 2: Sogar das eigene Arbeitszimmer kann von der Steuer abgesetzt werden.

Abbildung 2: Sogar das eigene Arbeitszimmer kann von der Steuer abgesetzt werden.

Tatsächlich ist das möglich, mit Hilfe der Steuererklärung Geld zu sparen. Die Steuertabelle gibt Auskunft über die durchschnittliche Steuerbelastung sowie die Grenzbelastung. Anhand der Grenzbelastung kann direkt die Auswirkung der Steuerersparnisse berechnet werden. Beträgt der Grenzsteuersatz z.B. 25 Prozent, lassen sich für absetzungsfähige Kosten von 1.000 Euro 250 Euro Steuerersparnis erzielen. Um Geld zu sparen und vielleicht sogar ein paar Euro zurückerstattet zu bekommen, ist es wichtig, das zu versteuernde Einkommen nach unten zu drücken. Das Arbeitszimmer, Dienstreisen, Sprachkurse, Fortbildungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Spenden, Versicherungen und sogar die Kirchensteuer können von der Steuer abgesetzt werden. Alle Angaben, die bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können, müssen nachweisbar sein. Das Finanzamt hat nämlich das Recht, fehlende Quittungen und Belege nachträglich anzufordern. Ob sich das Ausfüllen der Steuererklärung lohnt, kann über den Steuerrechner von steuererklaerung-2014.org ermittelt werden. Innerhalb weniger Sekunden können Steuerpflichtige hier herausfinden, wie hoch die Steuererstattung ist.

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Welche Unterlagen müssen bei der Steuererklärung ausgefüllt werden?

Den sogenannten Mantelbogen müssen alle Steuerpflichtigen ausfüllen. Hier werden alle wichtigen Daten, wie z.B. die Adresse und die Steuernummer, festgehalten. Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit kommen in die Anlage N, Renten und andere Leistungen in Anlage R, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in Anlage S und Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb in Anlage G. Unterschieden werden zudem die Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge, Riester), Anlage VL (vermögenswirksame Leistung und Arbeitnehmer-Sparzulage), Anlage Vorsorgeaufwand und Anlage Kind. Die Einnahmen aus vermieteten Immobilien werden in der Anlage V eingegeben. Eigentümer, die ihre Wohnung selbst bewohnen, müssen die Anlage FW ausfüllen. Dann gibt es noch die Anlage KAP für Kapitalanleger, Anlage AUS für ausländische Kapitaleinkünfte, Anlage U für geschiedene und getrennt lebende Ehepartner, Anlage SO für sonstige Einkünfte und Anlage Unterhalt für Angaben zur Unterhaltsleistung an bedürftige Personen.

Quittungen und andere Nachweise – müssen diese der Steuererklärung beigefügt werden?

Ab 2016 müssen Belege und Nachweise nur noch dann abgegeben werden, wenn das Finanzamt diese ausdrücklich anfordert. Erst wenn der Steuerbescheid beim Steuerpflichtigen angekommen ist, kann dieser die Belege entsorgen. Das gilt allerdings nicht für Selbstständige. Sie müssen alle wichtigen Unterlagen 10 Jahre aufbewahren

Wer hilft bei der Steuererklärung?

Wer seine Steuererklärung nicht selbst ausfüllen möchte und sich sehr unsicher fühlt, kann die Hilfe eines Steuerberaters oder eines Steuerhilfevereins in Anspruch nehmen. Wer selbst die Steuererklärung ausfüllen möchte und nur einige Tipps zum Steuersparen benötigt, findet alle wichtigen Antworten auf speziellen Steuerspar-CDs oder im Internet.

Bei welchem Finanzamt werden die Steuererklärungen abgegeben?

Grundsätzlich ist das Finanzamt zuständig, in dessen Amtsbezirk der Steuerpflichtige seinen Hauptwohnsitz hat.

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Was passiert, wenn die Frist zur Abgabe versäumt wurde?

Abbildung 3: Wird die Abgabe der Steuererklärung ignoriert, dann wird die Steuerlast geschätzt.

Abbildung 3: Wird die Abgabe der Steuererklärung ignoriert, dann wird die Steuerlast geschätzt.

Jeder, der den Stichtag am 31. Mai des Folgejahres verpasst und die Steuererklärung nicht abgegeben hat kann sich an einen Steuerberater oder einen Lohnhilfeverein wenden und die Abgabefrist verlängern lassen. Die Abgabefrist endet dann am 31. Dezember. Wer den Stichtag versäumt hat und die Steuererklärung einige Tage später verschickt, muss sich keine Sorgen machen. Meist drücken die Finanzbeamten hier noch einmal ein Auge zu. Auch ist es möglich, bei der Finanzbehörde einen Aufschub zu beantragen. Etwas heikler wird es, wenn auch noch nach Wochen bzw. Monaten die Steuererklärung nicht eingereicht wurde. Dann folgt eine Mahnung mit einer Fristsetzung. Diese beträgt etwa sechs Wochen. Wird diese Frist wieder versäumt, drohen dem Steuerpflichtigen ein Zwangsgeld und ein Verspätungszuschlag von bis zu zehn Prozent des festgelegten Steuerbetrags. In letzter Instanz hat die Finanzbehörde das Recht, die Steuerlast zu schätzen und dem Steuerpflichtigen einen verbindlichen Steuerbescheid zukommen zu lassen

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