Wie viele Kfz-Versicherungen braucht man wirklich?

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Unfälle passieren schnell. Das Auto sollte deshalb mit Kfz-Haftpflicht und Kasko versichert sein.

Unfälle passieren schnell. Das Auto sollte deshalb mit Kfz-Haftpflicht und Kasko versichert sein.

Eine Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Aber braucht man wirklich noch mehr Versicherungen für das Auto? Worauf muss man hierbei achten? Und was macht man im Schadensfall?

Dschungel der Versicherungen

Man kann sein komplettes Leben und alles darin mit irgendeiner Versicherung absichern. Die private Haftpflicht sollte jeder besitzen, der sich aus dem Haus wagt, schließlich passiert ein Unfall oder Schaden recht schnell. Wer einen Partner oder eine Familie hat, sollte zumindest eine Risikolebensversicherung abschließen, damit die Familie im Todesfall nicht mit leeren Händen dasteht. Auch eine Berufsunfähigkeits- und eine Unfallversicherung machen Sinn, besonders dann, wenn Angehörige im Spiel sind. Anleger haben bisher die Kapitallebensversicherung als Geldanlage verwendet. Stars und Spezialisten lassen ihre wichtigsten Körperteile versichern, und zwar mit hohen Geldwerten. Und dann gibt es neben vielen anderen natürlich noch die Kfz-Versicherungen für unsere geliebten Automobile: Haftpflicht, Kasko, Fahrerschutz samt Zusatzoptionen. Braucht der Autofahrer das alles?

Kfz-Haftpflicht zwingend notwendig

Unfälle passieren schnell. Das Auto sollte deshalb mit Kfz-Haftpflicht und Kasko versichert sein.

Unfälle passieren schnell. Das Auto sollte deshalb mit Kfz-Haftpflicht und Kasko versichert sein.

Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, damit man selbst und die Unfallgegner im Schadensfall abgesichert sind. Allerdings gibt es auch hier von Versicherer zu Versicherer Unterschiede in Preis, Service und Leistungen. Vor Abschluss ist ein Vergleich verschiedener Kfz-Versicherungen ratsam. Sonst zahlt man am Ende oben drauf, entweder bei den Beiträgen oder wenn ein Schadensfall eintritt. Die Tarife sind von Ort zu Ort unterschiedlich, in Großstädten sogar stadtteilabhängig. Auch die Typklasse des Wagens entscheidet über die Beitragshöhe bei der Kfz-Haftpflicht wie bei der Kaskoversicherung.

Neue Typklassen ab 2015

Die Typklasse wird aus der allgemeinen Unfall- und Schadensstatistik des jeweiligen Automodells errechnet. Für die Kfz-Haftpflicht kommt bei der Einstufung neben der Unfallbilanz noch die Fahrweise des Versicherungsnehmers hinzu. Bei den Kaskoversicherungen ergibt die Häufigkeit von Diebstählen, Beschädigungen und Unfällen des jeweiligen Autotyps die Typklasse. Je niedriger die Typklasse, desto günstiger ist dies für den Versicherungsbeitrag. Ab dem 01.01.2015 werden die Typklassen neu verteilt. Für die meisten Automodelle ändert sich bei der Kfz-Haftpflicht kaum etwas, bei den Kaskoversicherungen gibt es oft günstigere Einstufungen.

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Teil- oder Vollkaskoversicherung

Die Kaskoversicherung behebt bei einem Unfall den Schaden am eigenen Auto, falls man selbst den Unfall mitverschuldet hat oder in ihn verwickelt war. Auch Diebstähle und Schäden durch Unwetter, Wildwechsel oder Marderbisse werden abgedeckt. Einige Versicherungen zahlen sogar bei Schäden durch Erdbeben oder Lawinen. Die Haftpflicht hingegen zahlt nur die Schäden der Unfallgegner. Ob man sich für Teil- oder Vollkasko entscheidet, hängt vor allem mit dem Alter des Fahrzeugs zusammen. Für einen Gebrauchtwagen ab vier Jahren macht eine Teilkasko eher Sinn. Eine Vollkasko ist vor allem für Neuwagen zu empfehlen. Neben Diebstahl sind hier auch Schäden durch Vandalismus und Naturgewalten abgedeckt. Wer einen Bleifuß hat, der sollte ebenfalls eine Vollkasko wählen, denn diese zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit.

Zusatzoptionen Rabattschutz, Werkstattwahl, Neuwertersatz

Bei der Versicherungswahl sollte man ebenfalls einen Blick auf die Zusatzleistungen der Versicherung haben. Neben freier Werkstattwahl und einem Neuwertersatz ist der Rabattschutz besonders wichtig. Dieser Schutz verhindert, dass man in der Schadensfreiheitsklasse herabgesetzt wird und die Beiträge steigen.

Den Fahrer absichern mit Fahrerschutz

Eine praktische Zusatzversicherung ist auch der Fahrerschutz. Verschuldet man einen Unfall mit, werden die Personen- und Sachschäden aller Geschädigten beglichen, das eigene Auto ist durch die Kasko abgesichert. Die eigenen Verletzungen und deren Folgen werden hiermit allerdings nicht bedacht. Dafür ist eine Fahrerschutzversicherung ratsam. Diese tritt dann in Kraft, wenn eine normale Unfallversicherung nicht greift.

Fehler im Schadensfall vermeiden

Obwohl ein Sachverständiger den Schaden ermittelt, sollte man noch am Unfallort alles selbst protokollieren.

Obwohl ein Sachverständiger den Schaden ermittelt, sollte man noch am Unfallort alles selbst protokollieren.

Damit man im Schadensfall auch wirklich an sein Geld kommt, sollte man diese Tipps beherzigen:

  • Nicht selbst mit der gegnerischen Versicherung in Kontakt treten, sondern am besten von einem Rechtsbeistand die Ansprüche prüfen lassen.
  • Niemals direkt nach dem Unfall bei der gegnerischen Versicherung melden. Die Versicherung nimmt den Schaden zwar auf und schickt einen Gutachter vorbei, dieser handelt aber im Interesse der Versicherung. Sachverständige und Anwälte haben dann überhaupt keine Möglichkeit, einbezogen zu werden. Ansprüche können so schnell unter den Tisch fallen.
  • Immer in Rücksprache mit der Versicherung das Auto in einer Werkstatt reparieren lassen. Eine Kaskoversicherung hat beispielsweise Weisungsrecht.
  • Immer genügend Daten der Unfallgegner aufnehmen und die Schäden selbst protokollieren. Sonst verzögert es die Schadensregulierung.
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Bilder:
(1) © istock.com/CHRISsadowski
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