Kreditkarten – ganz selbstverständlich setzen wir sie heute weltweit, privat sowie beruflich ein. Wir machen uns keine Gedanken darüber, wie Kreditkarten eigentlich funktionieren. Die kleinen Plastikkarten haben eine interessante Geschichte und repräsentieren faszinierende Aspekte des modernen, globalen Finanzsystems.
Kreditkarten – zahlen mit dem guten Namen
Die meisten Formen der modernen Kreditkarten ermöglichen uns bargeldlosen Einkauf von Waren und Dienstleistungen rund um den Globus. Dies war 1894, dem Geburtsjahr der Kreditkarte, noch anders. Im Unterschied zur heutigen Universalkreditkarte betraf die ursprüngliche Idee einiger US-amerikanischer Hotels eine Spezialkreditkarte für Hotelgäste, die nach dem Prinzip ” Wohne jetzt bei uns und zahle später”, eine zur Kundenbindung initiierte Kreditierung der in Anspruch genommenen Leistung darstellte. Bestätigt wurde zunächst mit der eigenen Unterschrift auf einem Beleg die in Anspruch genommene Dienstleistung, die Zahlung musste erst später tatsächlich geleistet werden. Diese Idee sollte sich grundsätzlich durchsetzen und sich auf andere Branchen ausweiten. 1950 gab der Diners Club in den USA die erste Universalkreditkarte zunächst für eine Anzahl von Restaurants heraus, wenig später folgte eine New Yorker Bank mit einer Universalkarte. Diese Aufspaltung in kartenausgebende Gesellschaften und Banken, die im Kreditkartengeschäft tätig sind, besteht noch heute. Während die Kreditkarten von reinen Kreditkartengesellschaften wie Diners Club und American Express als Travel- und Entertainmentkarten bezeichnet werden, weil ihr Haupteinsatzgebiet im Umfeld von reisenden Geschäftsleuten gesehen wird, stehen die Bankkreditkarten im Kontext des Konsumentenkredit-Geschäftes. Der Unterschied kann sich zum Beispiel in der Ausgestaltung der Rückzahlungsbedingungen bemerkbar machen.
Ein klassisches Dreiecksverhältnis
Rechtlich ist das Kreditkartengeschäft ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Kartenherausgeber, dem Karteninhaber und einem Vertragshändler, der sich zur Annahme der Kreditkarte als eigenes Zahlungsmittel vertraglich gegenüber dem Kartenherausgeber verpflichtet hat. Man unterscheidet ein sogenanntes Deckungsverhältnis zwischen dem Kartenausgeber und dem Karteninhaber sowie ein Valutaverhältnis zwischen dem Vertragshändler und dem Karteninhaber. Auch der Kartenausgeber und der Vertragshändler haben ein Rechtsverhältnis miteinander. Der Kartenausgeber kreditiert die Zahlung des Karteninhabers gegenüber dem Vertragshändler für eine bestimmte Zeit und innerhalb eines bestimmten Verfügungsrahmens. Bei den Travel- und Entertainmentkarten gibt es meist einen festen monatlichen Zahlungstermin, zu dem der Karteninhaber den gesamten Saldo vollständig auszugleichen hat. Die Konsumkreditkarten von Banken sind manchmal auch in Form revoltierender Kredite gestaltet, bei denen monatlich nur ein bestimmter Teil der Forderung an den Kartenausgeber zurückzuzahlen ist. Der Vertragshändler wird gebührenpflichtig vom Kartenausgeber – gegen den vom Karteninhaber ausgestellten Beleg – für die vom Karteninhaber in Anspruch genommene Leistung befriedigt.
Kreditkarte ist nicht gleich Kreditkarte
Mit Einführung der Prepaidkarten – die keine “echten” Kreditkarten sind – und den diversen Abstufungen, die klassische Kreditkarten haben können (Standard, Gold, Platin), ist ein Vergleich der Leistungen wichtiger denn je. Der Markt ist unübersichtlich und die Kosten variieren ebenfalls deutlich. Um wirklich die individuell passende Karte zu finden, können wir Ihnen unseren Kreditkarten-Vergleichsrechner empfehlen.