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Wie funktioniert die Dividendenzahlung?

In den Kurstabellen der Tageszeitung und den Börsennachrichten können Sie oftmals den Hinweis lesen oder hören, dass ein Wert “ex-Dividende” gehandelt wird. Damit wird gezeigt, dass sich irgendetwas an der Aktie verändert, wenn die Hauptversammlung vorbei und der Dividendenvorschlag angenommen worden ist. Die Funktionsweise der Dividendenzahlung lehnt sich auch heute noch an der traditionellen Art und Weise an, wie die Dividenden bezahlt wurden, als es noch keine Globalurkunden und keine elektronischen Aktienbücher gab!

Deshalb ist es für das Verstehen der Dividendenzahlung unerlässlich, sich einmal in die Mitte des letzten Jahrhunderts hineinzuversetzen und gedanklich einen Anleger zu begleiten, der seine Aktien im Aktiendepot verwahrte. Bankdienstleistungen waren damals vergleichsweise teuer, von einem Angebot an Discount- oder Online-Brokern mit hoher Leistung und niedrigen Gebühren konnten die meisten Anleger nur träumen.

Voraussetzung der Dividendenzahlung: Die drei Bestandteile einer Aktie

Als die Aktien ausschließlich als Wertpapiere auf fälschungssicherem Papier ausgegeben wurden, erhielten die Aktionäre oder die depotführende Bank bei jeder Kauf- oder Verkaufstransaktion ein Wertpapier, das aus drei Teilen bestand: Einerseits die Aktienurkunde selbst, die in einem hochwertigen Druck meist neben den Sicherheitsmerkmalen und den Angaben zum Grundkapital bzw. Besitzanteil auch Abbildungen von Produkten, Fabriken oder dem Unternehmensgründer enthielt. Zu diesem Anteilsschein hinaus wurden die Dividendenscheine geliefert sowie ein Erneuerungskupon.

Beschloss die Hauptversammlung eine Dividende, so schnitt der Aktionär oder die depotführende Bank jeweils pro Aktie einen Dividendenschein aus und verzeichnete diesen einzeln auf einem Zahlungsbeleg. Diese Zahlungsbelege wurden gesammelt und dann mit den Dividendenkupons an die jeweilige Unternehmenskasse der Aktiengesellschaft oder die Hausbank gesendet. Nur nach Vorlage dieser Dividendenscheine wurde die Dividende ausbezahlt. War der letzte Dividendenschein (beispielsweise auf einem 10er- oder 20er-Bogen aufgebraucht), so wurde der Erneuerungsschein eingesendet und ein neues Blatt mit Dividendenkupons ausgestellt. Allerdings geht die Zeit des zeitaufwändigen Einreichens von einzelnen Dividenden- oder Zinskupons zu Ende. Immer mehr Transaktionen finden elektronisch statt.

Ähnlich funktioniert auch die Abrechnung der Dividende in den Globalurkunden bzw. der elektronischen Verwahrung: Die Stammaktie behält weiterhin ihre gewohnte Wertpapierkennnummer und wird weiter gehandelt, die Dividende wird gegen elektronische Vorlage der Dividendenberechtigung ausbezahlt. Am Tag nach der Hauptversammlung wird die Aktie dann ohne Gewinnberechtigung für das “abgelaufene” Geschäftsjahr gehandelt, deshalb kann der Kurs durchaus um den Betrag nachgeben.

Der Wert der Dividende wird dann – seit 2009 nach Abzug der Abgeltungsteuer und ggf. der Kirchensteuer – auf das Referenzkonto überwiesen.

Die Auszahlung der Dividende ist zwar auf Seiten des Brokers oder der Bank arbeitsintensiv und muss genau protokolliert werden, für den Aktionär ist diese Maßnahme aber nicht mit einem Aufwand verbunden. Die Einreichung nimmt der Broker oder die depotführende Bank ohne Aufforderung durch den Aktionär vor, so dass Dividendenkupons auch nicht mehr “vergessen” werden können.

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