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Was versteht man unter einer Vorzugsaktie?

Vorzugs-Aktien sind immer Aktien, die dem Inhaber besondere Vorteile verleihen. Diese Vorteile können in verschiedenen Bereichen liegen – etwa bei der Dividenden-Ausschüttung – und dafür aber unter Umständen gleichzeitig bestimmte Nachteile bedingen.

Im Gegensatz zur Vorzugs-Aktie steht die Stammaktie, bei der der Aktionär ein Stimmrecht besitzt, während die Vorzugsaktie in der Regel kein Stimmrecht bei der Hauptversammlung beinhaltet. Diese Regelung gilt aber in erster Linie in Deutschland, in anderen Staaten gibt es dagegen oft abweichende Bestimmungen.

In der gängigen Praxis können heute zwei grundlegende Formen von Vorzugs-Aktien unterschieden werden:

  • bei der Vorzugs-Aktie können bestimmte Vorteile bei der Dividende eingeräumt werden. Das betrifft einerseits entweder eine sogenannte Überdividende (höhere Dividendenzahlung) im pauschalen Sinn, in manchen Fällen auch ein sogenanntes Nachbezugsrecht: Wenn in einem Jahr der Bilanzgewinn zu gering ist, um eine Dividende auszuschütten, erhält der Inhaber in einem darauf folgenden Jahr, in dem wieder eine Dividendenzahlung erfolgt, die entgangenen Dividenden nach bezahlt.
  • Vorzugs-Aktien, die einen sogenannten prioritätischen Dividendenanspruch beinhalten, werden besonders bedient. Zunächst wird der Gewinn als Dividende nur auf die Vorzugsaktien verteilt, bis ein bestimmter Betrag erreicht ist. Danach wird der verbleibende Gewinn so lange auf die Stammaktien verteilt, bis sie den gleichen Betrag erhalten, wie die Vorzugsaktionäre. Bleibt darüber hinaus noch immer zu verteilender Gewinn übrig, geht er gleichmäßig sowohl an Stamm- als auch an Vorzugsaktien. Bei geringen Gewinnen erhalten also immer die Vorzugs-Aktionäre zuerst die volle Dividende, für die Stammaktien-Inhaber kann weniger ausfallen.

Vorteile für das Unternehmen

Durch die Ausgabe von Vorzugs-Aktien kann eine zu hohe Menge an Mitsprache durch die Aktionäre vermieden werden. Das ist bei vielen Unternehmen wünschenswert, ganz besonders bei familiengeführten Betrieben.

Die höheren Kosten, die an die Vorzugs-Aktionäre gehen, zum Beispiel in Form einer Überdividende, ist demgegenüber ein geringer Preis für die Reduzierung fremder Mitspracherechte.

Nach dem Aktiengesetz dürfen allerdings nur bis zur Hälfte des Grundkapitals Vorzugsaktien ausgegeben werden. Wird dieser Prozentsatz überschritten, könnte das Stimmrecht der Vorzugs-Aktionäre wieder aufleben (das ist nicht immer zwingend der Fall).

Kaufempfehlungen

Ob sich als Kleinanleger Vorzugs- oder Stammaktien mehr lohnen, kann man nicht pauschal beantworten. Dort, wo man die Wahl hat (das ist ohnehin nur bei wenigen Unternehmen der Fall, etwa bei VW) bieten beide Aktienarten ihre innewohnenden Vorteile. Auf jeden Fall lohnt sich auch hier beim Kauf über einen Broker, deren Angebote zu vergleichen. Dies können Sie ganz einfach mit Vergleichsrechnern im Inet.

Ein Argument für den Erwerb von Vorzugsaktien ist sicherlich, dass die Dividende oft deutlich höher ausfällt und es vielfach auch noch ein eingeschlossenes Nachbezugsrecht gibt. Das bedeutet schlicht und einfach – mehr Geld. Der Verzicht auf ein einzelnes oder sehr geringes Stimmrecht scheint dagegen ein sehr geringer Preis.

Handelt es sich jedoch um ein Unternehmen, dem möglicherweise eine feindliche Übernahme droht, gewinnen die Stammaktien plötzlich massiv an Wert: einem feindlichen Unternehmen ist ja vor allem an den Stammaktien gelegen, die Stimmrechte beinhalten – mit Vorzugsaktien ist dem potenziellen Übernehmer dagegen nicht viel gedient. Die erhöhte und massive Nachfrage nach Stammaktien treibt in diesem Fall den Preis für die Stammaktien mit höchster Wahrscheinlichkeit massiv nach oben. Auch das sollte man bei der Auswahl im Auge behalten und  bedenken.

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