Als Aktienzusammenlegung wird die Verringerung der Aktienzahl einer AG bezeichnet. Häufig wird für diesen Vorgang auch der englische Ausdruck “reverse split” = “umgekehrte Teilung” verwandt. Durch die Zusammenlegung ändert sich rein formal nichts an den Beteiligungsverhältnissen der Aktionäre. Eine solche Maßnahme kann allerdings wichtige Signalwirkungen besitzen, die ggf. auch den Aktienkurs beeinflussen.
Zusammenlegung – nicht Kürzung
Bei der Aktienzusammenlegung wird die Anzahl der ausgegebenen Aktien in einem bestimmten Verhältnis verringert. Beträgt es zum Beispiel 1 : 5, erhalten die Aktionäre eine neue Aktie für fünf alte. Da die Verringerung für alle Aktionäre gleichermaßen gilt, bleibt deren individueller Anteil am Grundkapital konstant. Unter ansonsten gleichen Rahmenbedingungen steigt der Börsenkurs der einzelnen Aktie entsprechend, so dass der Börsenwert des jeweiligen Aktienbesitzes ebenfalls unverändert fortbestehen kann. Eine Aktienzusammenlegung berührt an sich auch nicht die Kapitalpositionen und -beträge der Aktiengesellschaft. Vordergründig wird daher die Stellung der Aktionäre nicht angetastet.
Verschiedene Gründe für eine Aktienzusammenlegung
Aktienzusammenlegungen kommen in der Praxis vergleichsweise selten vor. In der Regel finden sie im Kontext bestimmter Unternehmenssituationen und -ereignissen statt:
- Vielfach wird die Zusammenlegung im Zusammenhang mit einer Kapitalherabsetzung beschlossen. Diese Maßnahme wird bevorzugt im Rahmen von Unternehmenssanierungen durchgeführt, um Bilanzverluste zu eliminieren. Sinkt das Grundkapital durch die Kapitalherabsetzung unter den Mindestnennbetrag, muss gleichzeitig eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien durchgeführt werden.
- Aktien werden manchmal auch dann zusammengelegt, wenn der Börsenkurs dauerhaft unter den Nennbetrag gesunken ist. Auch dies ist eher der Fall, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens schlecht ist und der Markt die Perspektiven negativ bewertet. Mit dem reverse split steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Börsenkurs sich wieder über dem Nennbetrag bewegt. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Emission neuer Aktien und damit Kapitalaufstockungen, da das deutsche Aktiengesetz unter pari-Ausgaben von Aktien verbietet.
- Gelegentlich werden Zusammenlegungen auch durchgeführt, wenn unterschiedliche Aktienarten – Stamm- und Vorzugsaktien – nebeneinander bestehen und diese Situation bereinigt werden soll.
- Ein weiteres Motiv kann die Steigerung der Attraktivität einer Aktie sein, wenn deren Börsenkurs bisher sehr niedrig gewesen ist und das Papier als “Ramschwert” gilt. Die Zusammenlegung soll dann zu “optisch” höheren Notierungen und damit zusätzlichen Kaufanreizen führen.
Reverse Splits werden am Markt allerdings häufig als negatives Zeichen bewertet, da sie vielfach mit schwierigen Unternehmenssituationen verbunden sind. Der Börsenkurs-Effekt der Zusammenlegung fällt dadurch unter Umständen geringer aus als erwartet. Dies dürfte ein Grund sein, warum vergleichsweise selten von der Aktienzusammenlegung Gebrauch gemacht wird.
Beschluss durch Hauptversammlung der AG
Ein Reverse Split muss von der Hauptversammlung einer AG beschlossen werden. Wird gleichzeitig eine Kapitalherabsetzung vorgenommen, ist dazu eine Drei-Viertel-Mehrheit erforderlich. Wenn es sich um die Zusammenlegung von Nennbetrags-Aktien handelt, werden die alten Aktien eingezogen und durch neue Aktien mit einem entsprechend höheren Nennwert ersetzt. Wertpapierbezeichnung und -identfizierung bleiben gleich. Bei Stückaktien erfolgt die Zusammenlegung durch eine Satzungsanpassung und die Aktien werden dementsprechend verringert. Ihr Broker, welchen Sie am besten über unseren Depotkonto-Vergleichsrechner finden, kann Ihnen sicher weitere Informationen zum Thema geben.
Weiterführende Links
- Aktien für Anfänger
- Finanzwissen: Fonds-Zusammenfassung
- Alles zum Thema Aktien
- Was ist ein Broker?
- Geht es auch ohne Broker?
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