Durch Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung erhalten Versicherte neben dem Garantiezins häufig eine Überschussbeteiligung. Dabei handelt es sich jedoch im Gegensatz zum Garantiezins nur um eine Renditemöglichkeit, die vom Versicherer nicht fest zugesagt wird. Diese zusätzliche Rendite wird nur an die Versicherten ausbezahlt, wenn das Versicherungsunternehmen im jeweiligen Versicherungsjahr dementsprechend Überschüsse erwirtschaften konnte.
Wie erwirtschaften Versicherungsunternehmen Überschüsse?
Viele Kapital-Lebensversicherungen werben damit, dass Anleger zusätzlich mit Überschussbeteiligungen rechnen können. Wie hoch diese letztendlich ausfallen, hängt jedoch damit zusammen, wie das Unternehmen mit dem Kapital der Anleger wirtschaften konnte. Dennoch konnten Versicherer bisher regelmäßig Überschüsse erzielen. Das hängt damit zusammen, dass die Lebensversicherer laut Gesetz dazu verpflichtet sind, bei der Beitragskalkulation vorsichtig vorzugehen. Überschüsse werden insbesondere dann erzielt, wenn das Unternehmen mehr Erträge erwirtschaften konnte, als es zum Auszahlen der garantierten Verzinsung benötigte. Die jeweilige Kapitalstrategie des Unternehmens ist für die Ertragshöhe genauso entscheidend wie das Zinsniveau während der Vertragslaufzeit. Das Versicherungsunternehmen legt das Kapital der Anleger nämlich am Kapitalmarkt an. Wirtschaftet ein Versicherungsunternehmen sparsam, kann sich dies auch in der Ertragshöhe widerspiegeln. Weitere Überschüsse entstehen durch das Risiko- und Kostenergebnis. Wie hoch die Überschüsse ausfallen, hängt somit auch damit zusammen, wie viele Versicherte vor Versicherungsablauf sterben.
Versicherte müssen durch Überschussbeteiligungen an den Mehreinnahmen beteiligt werden
Überschussbeteiligungen sind keine freiwillige Leistung des Versicherers, denn der Gesetzgeber hat genau festgelegt, in welchem Umfang die Versicherten an den Überschüssen beteiligt werden müssen. Versicherer müssen die Überschüsse jedoch nicht im vollen Umfang auszahlen, sondern können einen Teil im Unternehmen nutzen, beispielsweise für Ausgleichsmechanismen oder für Sicherheitspuffer. Somit tragen Überschüsse nicht nur zur Rendite, sondern auch zur Sicherheit der Kapitalanlage bei. Versicherte erhalten die Überschüsse dabei zunächst durch laufende Überschussbeteiligungen sowie durch einen Schlussüberschuss. In jedem Jahr legt der Versicherer die Höhe der laufenden Überschussbeteiligung neu fest. Die Auszahlung wird dann im folgenden Geschäftsjahr vorgenommen. Die Auszahlung der Überschussbeteiligung erfolgt unwiderruflich, wodurch das Kapital dem Versicherten sicher ist. Mit jedem Versicherungsjahr können Versicherte somit einen neuen Anspruch erwerben, wodurch die Rendite der Kapitalanlage ansteigen kann. Wird der Versicherungsvertrag wie vereinbart beendet, dann wird der Versicherte durch einen Schlussüberschuss an den zunächst zurückbehaltenden Mehrerträgen beteiligt. Die Höhe der Überschussbeteiligung berechnet sich dabei anhand des Sparanteils der Beiträge. Demnach werden nicht alle eingezahlten Beiträge berücksichtigt, sondern von diesen werden Verwaltungs- und Abschlusskosten sowie eventuell Beiträge für mitversicherte Leistungen abgezogen.
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Weiterführende Links
- Auszahlungsstopp bei Lebensversicherungen
- Reform der Lebensversicherung in Deutschland
- Lebensversicherungen – Beteiligung an Bewertungsreserven sinkt