Eine Stückaktie ist eine nennwertlose Aktie. Das bedeutet, dass ihnen, im Gegensatz zu Nennwertaktien, kein fester Wert in Euro zugeschrieben werden kann. Der Wert richtet sich nach einem festgelegten Anteil in Prozent. Mit diesem Anteil wird dem Eigentümer ein festgelegter Wert am Grundkapital oder je nach Art auch an der Aktiengesellschaft verbrieft. Allerdings gibt es in Bezug auf nationale und internationale Stückaktien Unterschiede zu beachten.
Unterschiede der echten und unechten Stückaktien
Bei Stückaktien, die von deutschen Aktiengesellschaften zur Beteiligung angeboten werden, handelt es sich um sogenannte unechte Stückaktien. Der Anleger erhält mit Kauf der Aktie einen Anteil am Grundkapital der jeweiligen Aktiengesellschaft. Ist die Rede von echten Stückaktien, dann sind damit internationale Stückaktien, beispielsweise aus Kanada oder den USA, gemeint. Mit diesen Papieren erhält der Eigentümer einen Anteil am Unternehmen. Diese echten Stückaktien sind auch unter der Bezeichnung Quotenaktien bekannt.
Der rechnerische Nennwert der Stückaktien
Der Wert einer Stückaktie wird zwar nicht mit einem fixen Euro-Betrag festgelegt, beispielsweise mit 100 Euro je Aktie, aber dennoch lässt sich der Wert je Stückaktie ermitteln. Deshalb kann ihnen ein rechnerischer Nennwert zugeschrieben werden. Aktiengesellschaften können die Quote dabei selbst festlegen, allerdings muss der rechnerische Nennwert bei mindestens einem Euro liegen. Werden sie mit geringeren Nennwerten ausgegeben, dann sind sie nichtig.
Eine Beispielrechnung zur Ermittlung des Aktienwertes:
- Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft liegt bei 100.000 Euro.
- Es werden 1.000 Stückaktien ausgegeben.
- Der errechnete Wert läge dementsprechend bei 100 Euro je Aktie. Denn 1.000 Aktien mal 100 Euro entsprechen dem Grundkapital von 100.000 Euro.
Mit einer Stückaktie hält der Eigentümer laut diesem Beispiel somit 0,1 Prozent am Grundkapital bzw. am Unternehmen. Der Wert jeder einzelnen Aktie dieser Gattung ist stets gleich. Um zu ermitteln, wie hoch der Wert an einem Unternehmen ist, muss der Anleger somit wissen, wie viele Aktien ausgegeben wurden. Dies kann in der Satzung der Aktiengesellschaft nachgelesen werden.
Kombination aus Stück- und Nennwertaktie ist nicht möglich
Aktiengesellschaften haben die Wahl zwischen Nennwert- und Stückaktien. Eine Kombination aus beiden Aktiengattungen ist jedoch laut Paragraf 8 Absatz 1 des Aktiengesetzes nicht möglich. In Deutschland haben Unternehmen seit dem Jahre 1998 die Möglichkeit, sich für die Aktiengattung “Stückaktie” zu entscheiden. Eine nachträgliche Änderung der Gattung ist jedoch möglich. In diesen Fällen werden auch die bereits ausgegebenen Aktien der Anleger umgewandelt. In Deutschland haben zum Beispiel viele Aktiengesellschaften die Einführung des Euro dazu genutzt, die zuvor ausgegebenen Nennwertaktien in Stückaktien umzuwandeln.
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Weiterführende Links
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