Die Quotenaktie, die auch als Anteilsaktie oder „nennwertlose Aktie“ bezeichnet wird, ist ein Anteilsschein von Kapitalgesellschaften. Das sind in der Regel entweder Aktiengesellschaften oder sogenannte Kommanditgesellschaften auf Aktien.
Prozentueller Anteil
Der Name Quotenaktie leitet sich daraus ab, dass die Aktie keinen bestimmten Nennwert besitzt. Sie steht für einen bestimmten Bruchteil des Kapitals der ausgebenden Gesellschaft. Das Kapital der Aktiengesellschaft wird hier in gleiche Bruchteile zerlegt, die in Aktien ausgedrückt werden. Verändert sich das Unternehmenskapital, verändert sich auch der Aktienwert im gleichen Maßstab.
Sprechende und stumme Quotenaktien
Zwischen „sprechenden“ und „stummen“ Quotenaktien spricht man abhängig davon, ob der jeweilige Anteil am Kapital des Unternehmens auf der Aktie angegeben ist oder nicht. Sprechende Quotenaktien enthalten einen Vermerk (z.B. 1 / 10 000), stumme Quotenaktien dagegen nicht.
Quotenaktien und Nennwertaktien
Die sogenannte Nennwertaktie ist genau das Gegenstück zur Quotenaktie. Sie verfügt über einen bestimmten Nennwert, der auf der Urkunde auch angegeben ist.
Unterschiede zwischen Stückaktien und Quotenaktien
Die (echte) Quotenaktie ist ausschließlich in den USA verbreitet. In Deutschland gibt es nur eine abgewandelte Form, die rechtlich zugelassen ist. Im amerikanischen Recht hat der Inhaber der Quotenaktien einen bestimmten Anteil am Unternehmen selbst. (Beispiel: Wer 200.000 Aktien von einer Million ausgegebener Aktien hält, dem gehören auch 20 % des Unternehmens).
In Deutschland bezieht sich die Stückaktie dagegen auf das Grundkapital der Aktiengesellschaft. Es muss nach deutschem Recht mindestens 50.000 Euro betragen. Eine Stückelung dieses Betrags darf nur so erfolgen, dass die einzelnen Teile einen Wert von mindestens 1 Euro haben. Wenn eine AG also lediglich über das Mindest-Grundkapital verfügt, kann sie in Deutschland nicht mehr als maximal 50.000 Aktien ausgeben. Das regelt §8 im Aktiengesetz.
Wer also eine Stückaktie besitzt, dem gehören nur die entsprechenden Anteile am Grundkapital des Unternehmens, wer eine Quotenaktie eines amerikanischen Unternehmens besitzt, dem gehören entsprechende Teile des Unternehmens. Der Unterschied liegt darin begründet, dass es in den USA auch Aktienunternehmen ohne Grundkapital geben kann, in Deutschland ist das aus rechtlichen Gründen aber nicht möglich.
Frühere Formen der Quotenaktie in Deutschland
Die im Bergwerkwesen seit dem Mittelalter üblichen sogenannte Kuxe waren ebenfalls eine Form der Quotenaktie. Ein Kux war dabei ein Anteil an einem Bergwerk, der von den bergrechtlichen Gewerkschaften ausgegeben wurde. Während die Zahl der möglichen Kuxe pro Bergwerk immer wieder unterschiedlich war, waren seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in vielen Bereichen auf regulär 100 Kuxe pro Bergwerk festgesetzt, in einzelnen Fällen bei sehr großen Bergwerken konnten auch 1.000 Kuxe ausgegeben werden. Der Inhaber eines Kuxes hatte entsprechend dann einen 1-prozentigen Anteil am Gewinn, den das Bergwerk erwirtschaftete, gelegentlich aber auch Zuschußpflichten, wenn das Kapital knapp war. Stimmrechte besaßen die Kuxinhaber allerdings nicht.
Diese einzige, legale Form der echten Quotenaktie wurde in Deutschland durch die Änderung des Bergwesengesetzes und der Umwandlung der bergrechtlichen Gewerkschaften in moderne Rechtsformen gebracht. Im Jahr 1985 wurde allerdings diese Form der Grubenfinanzierung beendet.
Weiterführende Links
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