Zu den nennwertlosen Aktien gehören alle Aktien, die keinen ausgewiesenen Nennwert besitzen. Sie stellen im Gegensatz dazu einen bestimmten prozentuellen Anteil am Unternehmen oder am Grundkapital des Unternehmens dar.
Quotenaktien und Stückaktien
Sogenannte „echte“ Quotenaktien gibt es nur im amerikanischen Bereich. Dort repräsentiert die Aktie die Rechte an einem bestimmten, festgelegten Anteil am Unternehmen. Wer also bei einer Zahl von einer Million insgesamt ausgegebenen Aktien 200.000 Stück davon besitzt, dem gehören auch exakt 20 % des Unternehmens. Da in den USA Unternehmen nicht zwingend über ein sogenanntes Grundkapital verfügen müssen, ist das nach amerikanischer Rechtssprechung eine einfache Methode der Finanzierung.
In Deutschland gibt es dagegen nur Stückaktien, weil bei uns rechtlich jede Kapitalgesellschaft über ein Mindest-Grundkapital verfügen muss. Deutsche Stückaktien beziehen sich damit nicht auf das Unternehmen selbst, sondern auf entsprechende Anteile am Grundkapital des Unternehmens. Wer bei einem deutschen Unternehmen 200.000 von einer Million ausgegebener Stückaktien besitzt, der hält 20 % am Grundkapital des Unternehmens. Das ist ein aus den Bilanzen der jeweiligen Kapitalgesellschaft immer klar ermittelbarer Wert.
Stückelung bei deutschen Stückaktien
Das deutsche Aktiengesetz sieht vor, dass eine Stückelung so erfolgen muss, dass jede Stückaktie mindestens 1 Euro Wert haben muss. Das für Aktiengesellschaften vorgeschriebene Mindestkapital von 50.000 Euro darf also beispielsweise höchstens in 50.000 Aktien geteilt werden.
Ob es sich bei den ausgegebenen Aktien dann um Namensaktien oder Inhaberaktien handelt, bleibt dem Unternehmen freigestellt (mit Ausnahme von Kapitalanlage-Gesellschaften und einigen wenigen bestimmten Unternehmen, die zwingend nur Namensaktien ausgeben dürfen).
Angaben auf der Aktienurkunde
In Deutschland werden Stückaktien nicht immer mit dem Begriff Stückaktie benannt. In vielen Fällen findet sich nur die Abkürzung „o.N.“ auf der Aktie. Sie steht für „ohne Nennwert“ – alle Stück- und Quotienaktien sind sogenannte „nennwertlose Aktien“. Diese Abkürzungen können in anderen Ländern oft verschieden sein – so steht in französischsprachigen Ländern oft ein „s.v.n.“ auf der Aktie (sans valeur nominale).
In der Praxis unterscheidet man auch zwischen sogenannten „sprechenden“ und „stummen“ Stück- oder Quotenaktien. Sprechende Aktien weisen den jeweiligen Prozentsatz auf der Aktienurkunde aus, bei stummen Aktien wird er hingegen nicht genannt. Üblich ist die Angabe als Bruchzahl (also zum Beispiel 1 / 10 000 ).
Rechtliches und Historisches zu nennwertlosen Aktien
In Deutschland sind Stückaktien im Stückaktiengesetz (StückAG) geregelt. Stückaktien wurden in Deutschland erst 1998 eingeführt, während sie in anderen Ländern schon viel länger exisiterten. In Deutschland hielt man die Einführung zu diesem Zeitpunkt für sinnvoll, um nicht zahllosen Nationalwährungen auf den Euro umrechnen zu müssen, das hätte auch zu teilweise nicht exakten Zahlen geführt. Wenn dagegen kein Nennwert existiert wie bei der Stückaktie, braucht er auch nicht umgerechnet werden.
Eine frühe Form der echten Quotenaktie existierte in Deutschland seit dem frühen Mittelalter mit den sogenannten „Kuxen“. Kuxe waren prozentuelle Anteile an Bergwerken (in Zwölfteln oder Sechzehnteln, später in Hundertstel), die aber mit der Reform des Bergwerkswesens 1985 endgültig abgeschafft wurden.
Aktiengesellschaften sind verpflichtet, nicht nur die Höhe ihres Grundkapitals, sondern auch die Zahl der Aktien in jeder Bilanz anzugeben. Dadurch kann man leicht ermitteln, welchen Wert eine Stückaktie hat.
Weiterführende Links
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