Der Begriff Bad Bank ist vor allem im Zusammenhang mit der Finanz- und Bankenkrise 2007/2008 einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Das dahinter stehende Konzept existiert aber schon länger. Bad Banks sind ein Instrument zur Sanierung von angeschlagenen Kreditinstituten. Häufig wird von ihnen auch als Abwicklungs- oder Auffangbank gesprochen.
Instrument zur Bankenrettung
Schieflagen von Kreditinstituten kommen in der Regel durch Kreditausfälle oder durch Verluste im Wertpapiergeschäft zustande. Wenn dadurch die Zahlungsfähigkeit in Frage gestellt oder – das meist geringe – Eigenkapital aufgezehrt ist, steht normalerweise die Insolvenz an. Da Banken aber für die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft eine zentrale Rolle spielen, gab es in der Vergangenheit immer wieder Rettungsbemühungen – insbesondere von staatlicher Seite -, um gefährdete, aber für das Kreditwesen insgesamt wichtige Institute am Leben zu halten und zu sanieren. Dies war zuletzt in der Finanzkrise in größerem Umfang der Fall. Damals wurde die Gründung von Bad Banks als eine bevorzugte Lösung zur Bewältigung von drohenden Bankinsolvenzen gewählt.
Die Sanierung erfolgt dabei durch die Aufspaltung der betroffenen Bank in ein überlebensfähiges Institut und eine Bad Bank. Die “schlechte Bank” übernimmt von dem überlebensfähigen Bankteil ausfallgefährdete Kredite und verlustbehaftete Wertpapiere. Dadurch wird bei dem abgebenden Institut eine Bilanzentlastung bewirkt, das damit wieder über eine gesunde Geschäftsstruktur verfügt, um sich neu aufstellen und erfolgreich am Markt agieren zu können. Aufgabe der Bad Bank ist es, die übernommenen “toxischen” Forderungen und Papiere bestmöglich zu verwerten und abzuwickeln. Sie fungiert insofern als eine Art Inkasso-Institut.
Mit Hilfe staatlicher Garantien
Die Abwicklungsbank ist – ihrem Auftrag entsprechend – meist auf Zeit angelegt und soll nach erfolgter Abwicklung wieder aufgelöst werden. Die Alternative dazu ist die spätere Umwandlung in eine normale Geschäftsbank. Bad Banks werden in der Regel als Zweckgesellschaften gegründet und betrieben. Eine Banklizenz ist nicht zwangsläufig notwendig. Die Konstruktion ist erforderlich, um die gewünschte Bilanzentlastung bei der gesunden Bank zu bewirken. Bei dem von der Bundesregierung im Rahmen der Finanzkrise favorisierten Bad Bank-Modell finanziert die Zweckgesellschaft den Erwerb des risikobehafteten Forderungs- und Wertpapierportfolios durch eine Anleihe bei der gesunden Bank. Die Bonität der Zweckgesellschaft bzw. der Anleihe wird dabei durch den staatlichen Rettungsfonds SoFFin garantiert. Dafür ist eine Garantiegebühr an die SoFFin zu zahlen. Die überlebensfähige Bank erhält mit dieser Maßnahme im Tausch gegen toxische Forderungen und Papiere erstklassige Wertpapiere – eine wesentliche Voraussetzung für die Sanierung und die Geschäftsfortführung.
Bad Banks in Deutschland
Durch die SoFFin, die ab 2016 im neuen Europäischen Bankenabwicklungsfonds aufgehen wird, sind bisher zwei Bad Banks initiiert worden:
– die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) zur Sanierung der WestLB;
– die FMS-Wertmanagement zur Sanierung der Hypo Real Estate.
Eine vergleichbare Funktion wie eine Bad Bank übernimmt bereits seit Längerem die BAG Hamm der Volks- und Raiffeisenbanken. Hier stehen allerdings nicht staatliche Garantien im Hintergrund, sondern der Einlagensicherungsfonds der genossenschaftlichen Bankengruppe.