Als Aktie wird ein konkret definierter Anteil an einem Unternehmen, einer Aktiengesellschaft, bezeichnet.
Mit dem Kauf einer Aktie, wird ein Investor zu einem Aktionär.
Aktionäre haben gewisse Rechte, wie z.B.: das Recht auf Teilnahme und Mitsprache in der zu mindestens einmal jährlich stattfinden Hauptversammlung sowie das Recht auf Teilhabe an einer Gewinnausschüttung (Dividende).
Letzteres ist aber nur ein Recht auf Teilhabe, wenn wirklich eine Ausschüttung stattfindet, jedoch nicht ein generelles Recht auf Gewinnausschüttung.
Aktionäre haben kein Recht auf Rückzahlung ihres Kapitals, allerdings können Sie ihre Aktie in der Regel jederzeit an einen anderen Aktionär oder an einen Dritten entweder börslich (wenn die Aktie an einer Börse notiert) oder außerbörslich (in beiden Fällen) veräußern.
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