Bei einem Übernahmeangebot möchte ein Käufer eine möglichst große Mehrheit an einer Aktiengesellschaft übernehmen. Mit dieser Mehrheit kann er seine Vertretung im Aufsichtsrat wählen und direkten Einfluß auf die Umsetzung der Unternehmensstrategie nehmen. Bei einem Übernahmenagebot lässt sich das freundliche von dem feindlichen Übernahmeangebot unterscheiden. Ein Übernahmeangebot hat oft eine kurssteigernde Wirkung auf den Aktienkurs, wofür es mehrere Gründe gibt: Einerseits steigt die Nachfrage nach den Aktien, weil der Käufer vor dem öffentlichen Unterbreiten eines Übernahmeangebotes möglichst viele Aktien kauft. Andererseits sieht die Börsenwelt durch ein Übernahmeangebot, dass es sich um eine sehr attraktive Aktie handelt, die beispielsweise über wesentliche innere Reserven verfügt, welche im bisherigen Börsenkurs vielleicht noch nicht realisiert worden sind.
Häufige Ansätze freundlicher Übernahmen
Bei freundlichen Übernahmen sind sich meistens die Hauptaktionäre oder das Management von zwei oder mehr Unternehmen einig, dass sich die Unternehmensziele in einem größeren Konzern gemeinsam besser umsetzen lassen, als wenn beide Unternehmen weiterhin getrennt handeln. Am häufigsten sind die freundlichen Übernahmen in Branchen zu finden, in denen es große Rationalisierungseffekte gibt. Die großen Fusionen in der Ölbranche hatten eine Steigerung der Marktmacht und -konzentration zur Folge und spiegeln sich in steigenden Gewinnen.
Bei einer freundlichen Übernahme sind sich im Prinzip alle beteiligten Unternehmen einig, meistens gibt es trotz Gutachten von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften noch eine relativ kurze Phase der Unsicherheit welcher Kurs für die jeweiligen Aktien berechnet werden soll. Es kann ein neues Gemeinschaftsunternehmen entstehen oder eines der bisherigen Unternehmen wird unter einem leicht abgeänderten Namen fortgeführt. Weitere Möglichkeiten sind beispielsweise der Verkauf eines Teils eines bisherigen Konzerns, weil dieser sich auf sein Kerngeschäft zurückziehen möchte und eine ausgegliederte Tochtergesellschaft an ein anderes Unternehmen abgeben möchte.
Eine freundliche Übernahme macht dann Sinn, wenn die Zusammenlegung der Unternehmen Werte schafft und sich das Management und die Großaktionäre schon auf eine Zukunftsstrategie einigen konnten.
Grundideen feindlicher Übernahmen
Bei einer feindlichen Übernahme sind die Interessen des Käufers und Verkäufers oft diametral entgegengesetzt: Während das bisherige Management des zu kaufenden Unternehmens möglichst eigenständig bleiben möchte, möchte der Käufer meist sehr schnell stille Reserven heben und das komplette Unternehmen verändern. Oft sprechen die Hedge-Fonds sogar direkt und deutlich davon, dass das bisherige Unternehmen alleine zu renditeschwach wäre.
Dann beginnt ein Ringen um den richtigen Weg, welches mit einem möglichst diskreten Aufkauf von Aktienpaketen beginnt. Wenn die Unternehmensleitung keine Namensaktien ausgegeben hat, dann ist sie meist sehr lange nicht darüber informiert, wer die Aktien aufkauft. Zwar gibt es im deutschen Aktienrecht bestimmte Schwellen, ab denen ein Großaktionär seine Beteiligung der AG und der Öffentlichkeit bekanntgeben muss. In der Struktur verschachtelter, investierender Unternehmen ist diese Mitteilung aber nicht unbedingt leicht zu interpretieren. Insbesondere dann, wenn eine Bank oder ein Fonds die Aktien kaufen und erst später an einen Kunden weiterreichen.
In vielen Fällen ist die feindliche Übernahme mit einer Zerschlagung des Unternehmens verbunden: Die Produkte werden meistens an den gleichen oder ähnlichen Produktionsstätten weiter gefertigt. Allerdings werden unterbewerteter Vermögensgegenstände verkauft und damit ein schneller Gewinn realisiert. Meistens trennt sich der feindliche Aufkäufer auch vom Management des übernommenen Unternehmens.
Das Übernahmeangebot sowohl bei einer feindlichen, als auch einer freundlichen Übernahme erfolgt möglichst spät. Denn die Aktionäre sollen möglichst zum normalen Börsenkurs verkaufen und nicht einen Zuschlag auf den Börsenkurs verlangen. Deshalb wird ein öffentliches Übernahmeangebot möglichst spät abgegeben.