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Was ist ein Steuersparfonds?

Bei Steuersparfonds ist (war) das Ziel, dem Anleger eine Einlage zu ermöglichen und danach Verluste geltend machen zu können. Das Investment brachte im ersten Jahr nach der Einlage keine Gewinne, und konnte daher steuerlich als Totalverlust geltend gemacht werden. Dadurch reduzierte sich für die Anleger der jährliche Betrag, für den sie Steuern zahlen mussten.

Erläutert sei diese Vorgehensweise einmal an den früher so beliebten „Medienfonds“. Sie sind geschlossene Fonds, in denen Geld für Filmproduktionen eingesammelt werden sollte. Da die Filme im ersten Jahr noch nicht fertig gestellt waren, und somit keine Gewinne zu erzielen waren, konnten die Anleger ihre Einlage im ersten Jahr als Totalverlust abschreiben und ihr steuerpflichtiges Volumen damit deutlich reduzieren.

Gesetzliche Änderungen

Nach den verschiedenen gesetzlichen Änderungen zwischen 2001 und 2005 ist ein solches Investment heute in Deutschland aber kaum mehr möglich. Im Bereich der Medienfonds stellte der Gesetzgeber zunächst einmal klar, dass Anleger in solche geschlossene Fonds auf jeden Fall Filmsachverstand mitbringen müssen. Schon zuvor war es allerdings in Deutschland immer schon sehr problematisch, Verluste aus „reinen Verlustzuweisungsgesellschaften ohne echte Gewinnerzielungsabsicht“ überhaupt geltend machen zu können. Der Fonds muss heute unbedingt eine Eigenschaft als echter Filmhersteller haben und es müssen Anleger am Fonds beteiligt sein, die auch konkret zum Filmprojekt beitragen (können). Darüber hinaus darf der Initiator der Anlage den Anlegern weder Risiko noch die Möglichkeit zur Initiative in irgendeiner Form abnehmen.

Unter diesen Voraussetzungen sind Medienfonds als Steuerreduktionsmittel heute praktisch kaum mehr geeignet.

Steuerstundung bei geschlossenen Fonds

Viele andere geschlossene Fonds (gewerbliche Immobilien, Handelsschiff-Fonds, Öko-Energie-Fonds,Infrastruktur-Fonds, Wald- oder Flugzeugfonds und ähnliche) wurden in Deutschland in früheren Zeiten ebenfalls so konzipiert, dass in der Anfangszeit die Anleger möglichst hohe Verluste aufweisen konnten. Dadurch konnten die Anleger die Pflicht zur Versteuerung von Gewinnen auf später verschieben, wenn ihr persönliches Steuervolumen günstiger ausfallen würde. Man zielte mit diesen Fonds also nicht auf Steuerflucht, sondern vor allem auf Steuerstundung – das heißt die Verschiebung der Fälligkeit auf einen späteren Zeitpunkt.

Auch diesen steuerschonenden Anlagemodellen hat der Gesetzgeber mittlerweile zahlreiche Steine in den Weg gelegt, so dass die „Steuerstundung“ heute in den meisten Fällen nicht mehr funktioniert. Diese Verluste dürfen nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen heute nicht mehr mit steuerpflichtigen Einkünften verrechnet werden – damit fällt die Funktion des möglichen Aufschiebens von Steuern praktisch in der Realität für die Anleger aus.

In bestimmten Fällen können manche geschlossene Fonds unter Ausnutzung von besonderen steuerlichen Gegebenheiten kleinere Steuerreduktionen erreicht werden, in der Regel spielt das aber bei der Gestaltung und beim Management der Fonds keine tragende Rolle mehr. Sie sind reine Rendite-Objekte.

Generell schlechter Ruf von geschlossenen Fonds

Geschlossene Fonds sind häufig intransparent, es kommt gelegentlich zu Betrugsfällen und nicht selten zu sehr schlechten Anlageergebnissen. Die Verbraucherzentralen fordern bereits – aufgrund der Gefahren – ein generelles Verbot des Vertriebs an Privatanleger. Ein solches Verbot besteht bereits in allen EU-Staaten, in Deutschland aber noch nicht. Steuern sparen kann man mit solchen Fonds aber auf jeden Fall schon lange nicht mehr.

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