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Was ist ein Dividendenvorschlag?

Der Dividendenvorschlag ist ein für die Aktionäre eines Unternehmens nicht bindender Vorschlag – bzw. eine Idee des Vorstandes und des Aufsichtsrates, wie der Jahresüberschuss des vergangenen Jahres verwendet werden könnte. Für die Aktionäre, insbesondere bei kleineren Unternehmen, ist der Wortbestandteil „-vorschlag“ von hoher Bedeutung: Die Aktionäre können im Vorfeld Änderungen zur Tagesordnung oder eigene Vorschläge einbringen und zum Beispiel bei der Aussprache zu den Tagesordnungspunkten die jeweilige Dividendenpolitik thematisieren. Letztendlich ist das Interessanteste beim Dividendenvorschlag, dass die Aktien eines der wenigen Geldanlageinstrumente sind, bei denen die Mehrheit der Inhaber die tatsächlichen Ausschüttungen bestimmen kann. Lesen Sie deshalb mehr über den Dividendenvorschlag und darüber, wie die sogenannte „Dividendenpolitik“ auch ein Entscheidungskriterium für die Wahl der am besten ins Depot passenden Geldanlage sein kann.

Wie der Dividendenvorschlag entsteht: Von Jahresüberschuss, Gewinnrücklagen und dem Bilanzgewinn

Der Dividendenvorschlag für die jährliche Versammlung aller Aktionäre, die Hauptversammlung genannt wird, entsteht meist in einem zweistufigen Prozess. An diesem können Sie sich als Aktionär orientieren, wenn Sie in eine Aktie mit einer hohen Dividendenrendite investieren möchten, wie wir schon bei unserem Hinweis auf die „Dividendenkönige“ der Aktien beschrieben haben.

Der Dividendenvorschlag des jeweiligen Jahres hat meist zwei Einflussfaktoren: Einerseits die tatsächliche Wirtschaftskraft des Unternehmens bzw. die Gewinne des Vorjahres als Ausgangsbasis für eine überhaupt mögliche Gewinn- bzw. Dividendenausschüttung. Diesem übergeordnet steht meist eine Philosophie des Unternehmens, welche die Wertschöpfungsstrategie für die Aktionäre angeht: In vielen Fällen kommuniziert das Management des Unternehmens eine prozentualen Zielkorridor für die zu erwartenden Dividendenvorschläge! Diese Absichtserklärung bzw. Strategie findet sich meist auch im Investor Relations-Bereich des Unternehmens.

Beispielhaft für die Transparenz ist beispielsweise die Allianz AG (WKN: 840400). Dort findet sich ein Zielkorridor für die Ausschüttungen von etwa 45-50 %. Dies bedeutet, dass die Aktionäre doppelt von den Erträgen eines Jahres profitieren: Ein großer Teil wird direkt als Dividende des Geschäftsjahres ausgeschüttet, der verbleibende Betrag für die Stärkung der Unternehmenssubstanz verwendet.

Bei theoretisch gleichem Jahresüberschuss pro „Kurs-Euro“ erhalten Aktionäre deshalb voraussichtlich einen besseren Dividendenvorschlag als bei einem Unternehmen, welches eine geringere Ausschüttungsquote kommuniziert. Die vor großen Herausforderungen stehende Deutsche Lufthansa AG (WKN: 823212) kommuniziert dagegen eine Ausschüttungsquote von lediglich 15-20 % vom EBITDA. Diese wertvolle Information ist ebenso im Investor Relations-Bereich zu finden.

Der Dividendenvorschlag ergibt sich also wie folgt: Der eigentliche Jahresüberschuss einer Aktiengesellschaft wird geteilt in einen Teilbetrag, der im Unternehmen verbleiben soll (-> freie Gewinnrücklage) und einem Betrag, der für die Dividende vorgesehen ist. Zusammengefasst gesprochen kann gesagt werden, dass Jahresüberschuss – Gewinnrücklagenveränderung den Bilanzgewinn ergibt. Dieser wird dann durch die dividendenberechtigte Anzahl an Aktien geteilt, es ergibt sich der Vorschlag für die Dividendensumme pro Aktie.

Wodurch wird der Dividendenvorschlag zur tatsächlichen Dividende?

Der Dividendenvorschlag wird der Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Die versammelten Aktionäre können dem Vorschlag zustimmen oder diesen ablehnen. Wird dieser abgelehnt, so kann ein neuer Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinnes eingebracht werden. Meistens passiert der Dividendenvorschlag aber die Hürde der Hauptversammlung, da die Höhe der Dividende schon langfristig kommuniziert worden ist und den Erwartungen der Aktionäre entspricht.

Erst wenn diese Abstimmung gelaufen ist, dann kann der Notar am Ende der Hauptversammlung das Protokoll unterschreiben, womit der Dividendenvorschlag auch tatsächlich bindend ist und am nächsten Tag ausbezahlt wird.

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