Der Ausübungspreis ist neben der Laufzeit, dem Basiswert und dem Typ der Option (Kauf=Call- oder Verkauf=Put-) eines der wesentlichen Kursbestimmungsmerkmale eines derivativen Wertpapiers. Mit der Wahl des Ausübungspreises legt der Anleger zudem auch den Hebel bzw. das mit einer Option verbundene Risiko fest.
Die Funktion des Ausübungspreises ist zudem die Festlegung desjenigen Preises, zu dem der Inhaber der Option am Abrechnungstag das zugrunde gelegte Wertpapier bzw. den Index (Basiswert) kaufen oder verkaufen kann. Hat ein Käufer die Option auf den Kauf einer Aktie beispielsweise mit einem Ausübungspreis von 100 zum Jahresultimo gekauft und steht die Aktie an diesem Tag bei 120, dann gibt es je nach Abrechnungs- bzw. Optionsvariante zwei unterschiedliche Möglichkeiten des Wertausgleichs:
Abrechnung (Settlement) in bar:
Bei dieser Variante wird die Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem tatsächlichen Börsenkurs abgerechnet und ausbezahlt. Wenn der Anleger den Gewinn aus dieser Transaktion berechnen möchte, dann sollte er diesen Barausgleich um den Kaufpreis der Optionen korrigieren und bekommt so einen Überblick über seinen Nettoertrag.
Abrechnung (Settlement) in Wertpapieren:
Bei dieser Variante ist das Ziel der Option tatsächlich der Bezug der Wertpapiere zum niedrigen Ausübungspreis und nicht zum aktuellen Börsenkurs. Der Inhaber der Option übt die Option dann tatsächlich aus und bezieht den Basiswert und überweist dafür den Bezugskurs Stückzahl * Ausübungspreis. Damit erzielt er indirekt einen Gewinn, da er die Aktien bzw. Wertpapiere ja zu einem günstigeren als dem Börsenkurs am Verfallstag bekommt und er für einen Depotwert, der eigentlich 120 Euro Kurswert mal Stückzahl lediglich 100 Euro mal Stückzahl bezahlt. Um die Gesamtkosten bzw. den Einstandswert dieser Position zu berechnen, sollte der Anleger in seiner internen Verbuchung noch den Kaufpreis der Option addieren.
Wenn Sie einen Blick auf die Kurstafel bei den Optionen mit gleicher Laufzeit, gleichem Basiswert und gleichem Bezugsverhältnis werfen, dann sehen Sie gleich den kursbestimmenden Einfluss des Ausübungspreises.
Für einen Call (eine Kauf-Option) gilt:
Ist der aktuelle Börsenkurs über dem Ausübungspreis, so hat die Option neben dem Zeitwert und einem Wert für das Volatilitätsrisiko des Optionsherausgebers auch eine bereits vorhandene Wertdifferenz. Die Börsianer sprechen dann davon, dass die Option „im Geld“ wäre. Ist der Börsenkurs fast exakt genauso hoch wie der Ausübungspreis, dann ist die Option am Geld. Wenn der Börsenkurs niedriger als der Ausübungspreis ist, dann besteht der Optionskurs lediglich aus dem Zeitwert und dem Volatilitätsrisiko des Herausgebers. Die Option wird dann als „aus dem Geld“ bezeichnet.
Bei der Verkaufsoption (Put-Option) wird entsprechend umgekehrt formuliert: Ist der Börsenkurs niedriger als der Ausübungspreis, dann hat die Option einen inneren Wert. Weil der Optionsinhaber ja einen Vorteil daraus hätte, die Verkaufsoption zu ziehen und dadurch einen höheren Verkaufspreis zu erzielen.
Im Endeffekt ist der Ausübungspreis neben der Laufzeit das wesentliche Preis- bzw. Kursbestimmungsmerkmal der Option.
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Weiterführende Links
- Aktien für Anfänger
- Was ist eine nennwertlose Aktie?
- Banksparplan oder Aktienfonds?
- Was ist ein Optionsschein und wie kann man diese kaufen?
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