Was ist Basel III?

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Was ist Basel III?

Unter dem Begriff Basel III wird eine Übereinkunft zur Bankenregulierung verstanden, die bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel – daher die Bezeichnung – erarbeitet worden ist. Dort befasst man sich unter Mitwirkung namhafter Zentralbanken seit Längerem mit der internationalen Harmonisierung des Bankenaufsichtsrechts.

Die Zielsetzung von Basel III

Ziel des Basel-Prozesses ist, für die Geschäftstätigkeit international agierender Banken verbindliche einheitliche Standards und Normen zu definieren, die die Funktionsfähigkeit des globalen Finanzsystems sicherstellen sollen. Basel III stellt in diesem Sinne eine Fortsetzung bereits früher erarbeiteter Regelwerke dar. Basel I wurde schon 1988 eingeführt und im Jahre 2007 durch Basel II grundlegend überarbeitet. Die relativ kurz danach erfolgte Reform durch Basel III im Jahre 2013 stellt eine Reaktion auf die Finanz- und Bankenkrise der Jahre 2007/2008 dar. Sie hatte gezeigt, dass die vorhandenen Regeln alleine nicht ausreichen, um die Bankenstabilität zu gewährleisten.

Vor diesem Hintergrund hat Basel III die Vorgaben nochmals deutlich verschärft. Die Reform verfolgt vor allem drei Ansatzpunkte:

  • die Anforderungen an Umfang und Qualität des Eigenkapitals der Kreditinstitute werden weiter erhöht;
  • die notwendige Risikoabdeckung bei Bankgeschäften wird ausgeweitet;
  • es werden zusätzliche Anforderungen an die Liquidität der Banken gestellt.

Mehr und besseres Eigenkapital

Die Banken müssen danach künftig über mehr hartes Eigenkapital verfügen. Die zu erfüllende Kapitalquote – das Verhältnis von hartem Eigenkapital zu Risikoaktiva – wird von bisher zwei Prozent auf 4,5 Prozent erhöht. Zusätzlich wird ein sogenannter Kapitalerhaltungspuffer eingeführt, der 2,5 Prozent ausmacht, sowie ein antizyklischer Kapitalpuffer von null bis 2,5 Prozent. Diese Puffer können in bestimmten Konstellationen unterschritten werden bzw. müssen nicht immer erfüllt sein. Auch beim ergänzenden Eigenkapital gibt es strengere Vorschriften, was die Anerkennung betrifft. Die Summe aller Eigenmittel einer Bank muss – wie bisher – mindestens acht Prozent der Risikoaktiva erreichen, zusammen mit dem Kapitalerhaltungspuffer mindestens 10,5 Prozent.

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Sicherung der Liquidität

Neben den Eigenkapitalvorschriften führt Basel III neue Vorgaben für die Liquidität ein. Damit soll sichergestellt werden, dass eine Bank auch bei kurzfristig stärkeren Zahlungsabflüssen nicht sofort in eine Schieflage gerät. Solche Zahlungsmittelabflüsse stellten in der Finanzkrise ein ernstes Problem dar. Dazu sieht Basel III zwei neue Kennzahlen vor, die die Banken künftig einhalten müssen:

  • die Liquidity Coverage Ratio: zeigt das Verhältnis von hochliquiden Aktiva zum zu erwartenden Nettozahlungsabfluss in Stresssituationen und muss mindestens eins betragen;
  • die Net Stable Funding Ratio: zeigt das Verhältnis vorhandener längerfristiger Refinanzierungsmittel zu den längerfristigen Aktiva (Forderungen) und muss ebenfalls mindestens eins betragen.

Umsetzung durch EU-Richtlinie

Die durch Basel III gemachten Vorgaben sind von den Banken schrittweise zu erfüllen. Die volle Einhaltung aller Vorschriften ist ab 2019 vorgesehen. In der Europäischen Union ist die Umsetzung durch die EU-Eigenkapitalrichtlinie und eine ergänzende EU-Verordnung dazu erfolgt. Beide Vorschriften sind seit dem 1.1.2014 anzuwenden und daher auch für deutsche Kreditinstitute verbindlich.

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