Bei der Kapitalbeschaffung an der Börse haben Aktiengesellschaften die Möglichkeit, ihr Eigenkapital durch die Herausgabe neuer Aktien zu erhöhen. Dann beschließt die Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung mit einem Nominalbetrag und einer exakt festgesetzten Anzahl der Aktien. Wird das Grundkapital beispielsweise durch die Neuausgabe von 1.000 Aktien erhöht, dann beginnt das Unternehmen damit, diese Aktien am Kapitalmarkt zu platzieren.
Da es sich meist um große Kapitalerhöhungen handelt wird das Unternehmen ein Konsortium von Banken damit beauftragen die Aktien zu platzieren. Dann fassen die Banken die vom Unternehmen vorgelegten Emissionsprospekte und aktuelle Meldungen in der Art und Weise zusammen, dass sich die potenziellen Neuaktionäre ein wahrheitsgetreues Bild von den Investitionschancen und -risiken machen können.
In einem nächsten Schritt können die Aktionäre der depotführenden Bank oder einem Discont- oder Onlinebroker einen Zeichnungsauftrag erteilen. Da zu diesem Zeitpunkt schon die Wertpapierkennnummer vergeben ist, ist der technische Ablauf ähnlich einer klassischen außerbörslichen Order. Alle Aufträge werden dann bei den Banken und Brokern gesammelt und weitergeleitet. Bei interessanten Aktien kommt es dann regelmäßig dazu, dass mehr Aktien von den Kunden gezeichnet werden, als der Beschluß der Hauptversammlung und die Kapitalerhöhung vorsieht. Ist das Interesse der Aktionäre größer als die verfügbare Aktienanzahl, dann wird von einer Überzeichnung gesprochen.
Die Überzeichnung ist einerseits für das die Aktien herausgebende (=emittierende) Unternehmen ein sehr gutes Zeichen. Andererseits ist sie sehr problematisch, weil irgendein Verfahren gefunden werden muss, die zu hohe Nachfrage zu bedienen. Eine nachträgliche, überraschende Erhöhung der Anzahl der neu auszugebenden Aktien ist leider nicht möglich. Deshalb wird meist ein Verfahren gewählt, die Interessen der Kleinaktionäre und institutionellen Investoren gleichermaßen zu berücksichtigen.
Um nicht zu viele Aktionäre zu enttäuschen, werden die vorliegenden Zeichnungsaufträge meist nicht einfach proportional gekürzt. Würde die Nachfrage beispielsweise die angebotene Aktienmenge um das Doppelte übersteigen, so ist die Kürzung insbesondere kleinerer Orders nicht sinnvoll. Deshalb werden die kleineren Aufträge meist gar nicht gekürzt, insbesondere auch wegen der Mindestgebühren beim späteren Verkauf.
Bei den größeren Orders werden dann die Stückzahlen im Verhältnis zur überzeichneten Menge gekürzt. Dann kann es sein, dass ein ursprünglicher Zeichnungsauftrag von 500 Stück auf beispielsweise 250 Stück oder 300 Stück gekürzt wird. Durch dieses Verfahren der Kürzung von Zeichnungsaufträgen wird sichergestellt, dass alle Aktien gezeichnet werden können und das die Aktien herausgebenden Unternehmen auch nur den Emissionserlös erhält, der den ausgegebenen Aktien zuzuordnen ist.
Die Art der Zuteilung wird vor der Neuemission oft sehr detailliert beschrieben, um Enttäuschungen zu vermeiden. Bei einem der bisher größten Börsengänge, dem Debüt der Deutschen Telekom AG, wurden kleinere Aufträge bevorzugt zugeteilt, um eine echte Aktienkultur in Deutschland entstehen zu lassen.
Zum Kauf von Aktien empfehlen wir Ihnen einen Depot-Vergleichsrechner bzw. einen der Top-3 Broker am Ende des Artikels.
Weiterführende Links
- Aktien für Anfänger
- Finanzwissen: Fonds-Zusammenfassung
- Alles zum Thema Aktien
- Was ist ein Broker?
- Geht es auch ohne Broker?
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