Sollzins ist grundsätzlich ein Sammelbegriff für alle Arten von Zinsen, die ein Schuldner oder Kreditnehmer dem Kreditgeber zu entrichten hat. Dabei muss man allerdings verschiedene Arten von Sollzinsen unterscheiden.
Arten von Sollzinsen
Bei Kreditzinsen oder Darlehenszinsen sind die Sollzinsen jene Zinsen (also der Zinssatz), mit dem bei der Verzinsung des Kredits gerechnet wird. Dieser Zinssatz kann entweder für die Dauer der Laufzeit festgeschrieben aber auch variabel gestaltet sein. Bei variablen Zinsen kann die Variabilität sich dabei entweder aus Änderungen der Zinsen auf den Kapital- und Geldmärkten ergeben, aber auch aus Veränderungen der Bonität des Kreditnehmers. Anpassungsklauseln für die Zinsen sind dabei ein umstrittenes Thema, in jedem Fall muss die Bank eine solide und nachvollziehbare Referenz für die Zinsänderungen angeben (z.B. EURIBOR). Der Kunde muss zumindest bis zu einem gewissen Maß diese Zinsänderungen auch einkalkulieren können.
Im Fall der Überziehung eines Girokontos werden dagegen Überziehungszinsen fällig. Früher bezog sich im Bankwesen der Begriff „Sollzins“ allein auf diese Überziehungszinsen. Heute wird der Begriff so aber nicht mehr verwendet.
Im weitesten Sinn gehören auch Verzugszinsen aus anderen Geschäften oder Obliegenheiten zu den Sollzinsen, da es in diesen Fällen immer einen (nachlässigen) Schuldner und einen Gläubiger gibt.
Sollzinsen als Nominalzinsen
Die Sollzinsen sind, und das ist vor allem bei Krediten wichtig, immer der sogenannte Nominalzinssatz. Eine tatsächliche Auskunft über die Mehrkosten eines Kredits gegenüber der Auszahlungssumme bietet nur der Effektivzinssatz.
In die effektiven Zinsen eines Kredits sind alle Nebenkosten, wie Bereitstellungsprovisionen, Kreditgebühr und allfällige Nebenkosten mit eingerechnet, die einen Kredit durchwegs deutlich verteuern können. Bei Immobilienkrediten muss der Effektivzinssatz zwingend vom Kreditgeber mit angegeben werden – bei anderen Krediten ist das nicht immer der Fall.
Tatsächlich vergleichbar werden Kreditangebote aber nur dann, wenn man die Effektivzinsen vergleicht. Ein bloßer Vergleich der Nominalzinsen (also des Sollzinses) kann in die Irre führen. Aus diesem Grund basiert auch unser Kredit-Vergleichsrechner auf dem Effektivzins.
Berücksichtigt müssen für den Effektivzinssatz ja noch zusätzlich alle möglichen Parameter des Kredits – etwa die Laufzeit, die Tilgungshäufigkeit und die Tilgungshöhe, die beim jeweiligen Anbieter anfallenden Nebenkosten, und die Art des Kredits. Ein endfälliger Kredit hat einen anderen Effektivzins als ein Ratenkredit, der monatlich bedient wird und (banküblich) monatlich saldiert und verzinst wird. (Umgangssprachlich heißt das die „Zinsen vom fallenden Kapital“). Auch der Zeitpunkt von Änderungen des vereinbarten Sollzinses und die bis dahin geleistete Tilgung sind natürlich maßgeblich für den Effektivzinssatz.
Was viele vergessen: Auch die Kosten für eine abgeschlossene Kreditrestschuldversicherung sollten natürlich in den Effektivzinssatz mit eingerechnet werden, da sie ebenfalls auf den Kredit bezogenen Nebenkosten sind. Mit fallendem Kreditsaldo verändern sich üblicherweise auch die Raten für die Restschuldversicherung, das muss aber nicht immer der Fall sein.
Kalkulation des Sollzinses
Die Banken kalkulieren die von ihnen angebotenen Sollzinsen für Kredite natürlich auch. Maßgeblich dafür sind:
- die Refinanzierungskosten für die Bank
- die sogenannten operativen Kosten (also betriebliche Kosten)
- die durchschnittlichen Risikokosten (expected loss)
- besondere Risikokosten (unexpected loss)
- im Wesentlichen die Opportunitätskosten des Eigenkapitals zur Absicherung von Ausfällen
- die angestrebte Gewinnmarge
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