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Was bedeutet Best-Execution?

Der Begriff Best-Execution steht für die Orderausführungsgrundsätze von Finanzdienstleistungsinstituten. Diese Grundsätze werden angewendet, wenn der Kunde mit Erteilung einer Order keine besonderen Anforderungen gestellt hat. Fehlt eine ausdrückliche Weisung des Kunden, dann muss der Broker durch die Best-Execution Policy die Order so ausführen, dass das bestmögliche Ergebnis für den Kunden erlangt werden kann.

Rechtliche Grundlage von Best-Execution

Best-Execution ist kein freiwilliges Instrument zur bestmöglichen Ausführung von Kundenorders, sondern sie unterliegen der Finanzmarktrichtlinie MiFID sowie gesetzlichen Regelungen. Die Grundlage dazu bildet der Paragraf 33a des Wertpapierhandelsgesetzes. Laut den aktuellen gesetzlichen Regelungen ist jedes Institut für Finanzdienstleistungen dabei nicht nur verpflichtet, eine Best-Execution Policy aufzustellen, sondern diese muss zugleich mindestens einmal im Jahr geprüft werden. Durch diese Policy soll sichergestellt werden, dass Orders ohne besondere Weisung des Kunden bestmöglich ausgeführt werden. Um dies zu erreichen, soll im Zuge der jährlichen Prüfungen unter anderem die Effizienz der Ausführungspolitik des Unternehmens erfolgen. Auch hinsichtlich der Handelsplätze soll jährlich geprüft werden, ob mit den getroffenen Regelungen für den Kunden das jeweils beste Ergebnis erzielt werden kann. Bei wesentlichen Änderungen der Grundsätze müssen die Kunden dementsprechend informiert werden.

Grundlegende Kriterien der Ausführungspolitik von Kundenorders

Um die bestmögliche Orderausführung für den Kunden erzielen zu können, müssen Finanzdienstleister wie Broker unterschiedliche Kriterien beachten. Zu diesen Kriterien zählen unter anderem:

  • der Preis und die Kosten
  • Ausführungsgeschwindigkeit
  • Ausführungs- und Berechnungswahrscheinlichkeit
  • Ausführungsumfang
  • Auftragsart
  • und einige weitere Kriterien

Zusätzlich haben Finanzdienstleister noch einige weitere Punkte im Rahmen der Regelungen der Best-Execution zu beachten. Zu diesen zählt zum Beispiel, dass bei Beurteilung, wie die Order bestmöglich für den Kunden ausgeführt werden kann, auch die spezifischen Kunden- und Auftragsmerkmale beachtet werden müssen. So finden auch Orderzusätze wie beispielsweise angegebene Limits Beachtung. Handelt es sich beim Auftragserteiler um einen Privatkunden, dann richtet sich das bestmögliche Ergebnis, welches angestrebt werden soll, insbesondere nach dem Preis und den Kosten. Zur Ausführung der bestmöglichen Order müssen Wertpapierfirmen allerdings nicht alle Ausführungsplätze beachten. Jedoch sind dem Kunden alle Handelsplätze mitzuteilen, welche für den jeweiligen Broker zur Orderausführung infrage kommen. Soll die Ausführung außerhalb des geregelten Marktes stattfinden, dann wird zugleich das Einverständnis des Kunden benötigt. Die Durchführung aller getroffener Ausführungsgrundsätze muss dabei nachvollziehbar sein. Kunden haben auf Wunsch das Recht, einen Nachweis darüber zu erhalten, dass die Ausführung den Ausführungsgrundsätzen entsprach.

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