Der Barausgleich ist eine Möglichkeit, ein Optionsgeschäft am Laufzeitende bzw. Verfallsdatum abzuschließen. Da viele Optionen und Optionsscheine mit dem Ziel der Absicherung von Kursgewinnen oder der Verlustvermeidung (Hedging) abgeschlossen werden, werden nicht mehr alle Optionsgeschäfte mit der tatsächlichen Lieferung der Wertpapiere beendet. Stattdessen erhält der Inhaber der Option einen Barausgleich für seinen Wertzuwachs bzw. Gewinn.
Berechnung des Barausgleiches
Am Laufzeitende der Option stehen alle zur Abrechnung notwendigen Daten unverrückbar fest und die Option ist auch mit keinem weiteren Spekulationsrisiko und keiner Spekulationschance verbunden. Deshalb spielen die Volatilität und die Kurschance sowie auch ein Zeitwert keine Rolle bei der Berechnung des Barausgleiches.
Anhand einer Kauf-Option lässt sich die Berechnung des Barausgleiches sehr gut darstellen. Die Kauf-Option hat immer dann einen Wert am Laufzeitende, wenn der tatsächliche Börsenkurs des Basiswertes höher ist als der Bezugspreis der Kauf-Option. Der Inhaber bzw. Käufer der Option erhält dann den Barausgleich:
Barausgleich = Aktueller Wertpapierkurs – Bezugspreis der Option
Insbesondere wenn der Kurswert des Basiswertes bei einer Kauf-Option sehr weit gestiegen ist (oder bei einer Put-Option sehr weit gefallen ist), dann könnte es durchaus sein, dass der Herausgeber der Option bzw. der gegenüberliegende Marktteilnehmer nicht zahlungsfähig ist. Um hier eine hohe Marktstabilität zu gewährleisten, gibt es schon traditionell die Clearingstelle der jeweiligen Terminbörse, die umfassende Regelungen umsetzt. Um jederzeit einen Barausgleich ausbezahlen zu können wird bei jedem Optionsgeschäft vom Herausgeber der Option eine Margin (-> sh. dort) hinterlegt.
Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit zu ermöglichen, wird die Anforderung an die Margin laufend neu anhand der Wertentwicklung der Option berechnet. Entwickelt sich der Optionswert für den Herausgeber nicht positiv, so wird bei Unterschreitung der Mindesthöhe der Sicherheitsleistung im Rahmen der Nachschusspflicht eine Nachzahlung durch den sog. „Margin Call“ (Aufruf zur Nachzahlung) angefordert.
Barausgleich und Zahlungsweg
Die Zahlung des Barausgleiches erfolgt vom Herausgeber der Option an den Inhaber der Option und erfolgt über die Clearing- bzw. Abrechnungsstelle der Terminbörse. Um die Marktstabilität zu gewährleisten werden die Zahlungspflichten schnell erfüllt, wofür es für jeden Markt Regelungen und Fristen gibt. Die Zahlung erfolgt dann direkt auf das angegebene Referenz- bzw. Brokerkonto des Inhabers der Option.
Beim Barausgleich handelt es sich also um die Abschlußzahlung des Optionsgeschäfts. Bei der Option des amerikanischen Typs kann die Ausübung im Gegensatz zur europäischen Option auch während der Laufzeit erfolgen, weshalb der Barausgleich bei diesem Optionstyp auch während der Laufzeit erfolgen kann.
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