Von Inhaberaktien und Namensaktien

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Um diese Thematik aufzuarbeiten, stellen Sie sich vor, wir reisen einige Jahrhunderte zurück. Wir befinden uns im Jahr 1602 in den Niederlanden. Es herrscht das Zeitalter der Kolonialisierung. Viele Plünderer Handelsreisende reisen in die weite Welt hinaus, um neue Länder bzw. Bodenschätze zu entdecken und für sich zu beanspruchen.

Diese Reisen kosteten viel Geld und hohe Investitionen waren dafür notwendig. Aus diesem Grund wird die Niederländische Ostindien-Kompanie gegründet. Sie gilt heute als die erste moderne Aktiengesellschaft.

Sie fragen sich, was dieser kleine Geschichtsexkurs soll? Nun, damals war es nicht so wie heute, dass sich viele Menschen bei der Gründung beteiligen wollten bzw. konnten. Es waren meist ein paar Dutzend Investoren, die Geld dafür bereitstellten.


Die Aktiengesellschaft wurde gegründet, und den Investoren wurden Urkunden, die später als Aktien bezeichnet werden sollten, ausgestellt. Natürlich wollten diese Investoren als Beweis für ihre Investition, dass auch ihr Name auf den Urkunden (Aktien) steht. Die Namensaktie war geboren.

400 Jahre später hat sich einiges geändert. Es gibt keine börsennotierte Aktiengesellschaft, die noch Namensaktien ausgibt bzw. verwendet – der bürokratische Aufwand wäre viel zu groß.

Allerdings kann es vorkommen, dass noch ein paar alte Namensaktien im Umlauf sind. Heutzutage werden aber vorwiegend Inhaberaktien verwendet.

Da auf Inhaberaktien kein Name steht, sind diese leicht übertragbar und ideal für den Handel (z.B. an der Börse) geeignet.

Den gesamten Artikel gibt’s hier: Folge 31 – Sonderformen von Aktien

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