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Tausend Ideen, hundert Namen und eine knallharte Kontroverse: die Finanztransaktionssteuer

Es gibt Ideen und Gedankenansätze, die sind einfach nicht tot zu kriegen – vor allem, wenn es sich um Ideen handelt, mit denen Staaten und Staatsführungen sich (wieder einmal) bereichern können. Das begann bei der römischen Toilettensteuer mit dem Spruch “Pecunia non olet” (“Geld stinkt nicht”) und der Erkenntnis, dass ja jeder mal muss – und damit praktisch eine unversiegbare Geldquelle geschaffen ist, um die staatliche Verschwendungssucht mal wieder etwas gegenzufinanzieren. Für viele fällt eine Finanztransaktionssteuer in ungefähr den gleichen Bereich. Für andere gilt sie wiederum als probates Mittel, um die gesamte Finanzwelt nachhaltig zu stabilisieren. Zwischen diesen beiden Extrempositionen gibt es kaum eine vernünftige Mitte. Daneben streitet man auch erbittert über die Art der Umsetzung und was überhaupt besteuert werden soll. Da die Finanztransaktionssteuer am Ende vor allem die Kleinanleger treffen wird, versuchen wir in diesem Beitrag, ein wenig Licht ins Wirrwarr der geplanten Systeme und Argumente zu bringen.

Die grundlegenden Gedanken hinter einer Finanztransaktionssteuer

Wie eingangs schon erwähnt, ist der Gedanke nicht neu. Schon vor mehr als 40 Jahren wollte man mit der sogenannten Tobin Tax in den USA eine Finanztransaktionssteuer einsetzen. Die Argumente dafür waren dabei vor allem zwei: Zum einen wollte man die stark zunehmenden Währungsspekulationen stark ausbremsen (wenn spekulieren teurer wird, lassen es manche möglicherweise, dachte man) und gleichzeitig wollte man dem Staat eine profitable, immer sprudelnde Einnahmequelle nach dem Vorbild der alten römischen Toilettensteuer. Wenn eben so gut wie alle mit Finanzprodukten etwas machen, müssen halt auch alle jedes Mal dafür an den Staat zahlen.

Am Ende kam die Steuer in den USA dann doch nicht, die beiden Argumente von James Tobin blieben aber scheinbar vielen im Gedächtnis haften. Dass auch der Ökonom John Maynard Keynes ähnliche Überlegungen bereits nach der großen Wirtschaftskrise 1929 angestellt hatte, kurzfristige Spekulationen als eher schädlich für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ansah und deshalb mit dem Gedanken einer Finanztransaktionssteuer spielte, weiß heute kaum mehr jemand. Tobin mit seiner Tobin Tax ist aber bis heute präsent.

Was soll wie besteuert werden?

Nun, darüber gehen die Vorstellungen zum Teil weit auseinander. Die einen wollen vor allem Aktien besteuern – und zwar mit einer Transaktionssteuer von 0,1 % bis 0,5 % auf jede Aktien-Transaktion. Für Anleihen und Derivate soll rund 1/10 dieser Steuer anfallen. Andere wollen dagegen vor allem Aktien besteuern, die Derivate hingegen weitgehend unbesteuert lassen, wie der französische Präsident Macron. Große Differenzen innerhalb der angedachten Systeme gibt es auch, wenn es um die Frage geht, ob der Handelsplatz für die Steuerpflicht entscheidend ist oder der Sitz des jeweiligen Unternehmens.

Innerhalb der EU gibt es den Gedanken einer Finanztransaktionssteuer schon seit 2011. Nachdem sie zunächst einmal verworfen wurde, haben anfangs elf Länder eine weitere Initiative begründet, um national Finanztransaktionssteuern einzuführen. Das wurde von der EU bisher genehmigt. Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, Spanien, die Slowakei und Slowenien haben mittlerweile die Erlaubnis, eine solche Steuer im nationalen Rahmen einführen zu dürfen. Estland hat anfänglich mitverhandelt, ist aus den gemeinsamen Verhandlungen allerdings relativ schnell wieder ausgestiegen.

Nach langem Hin und Her einigte man sich innerhalb dieser zehn Staaten auf die Einführung des “französischen Modells”, das lediglich Käufe und Verkäufe von Aktien steuerpflichtig machen soll und ab 2021 kommen soll. Wie hoch die Steuer ausfallen wird, darüber ist man sich bisher noch nicht einig. Mindestens 0,2 % pro Transaktion sind allerdings angepeilt, möglicherweise auch noch deutlich mehr.

In Frankreich werden aktuell 0,3 % Steuer erhoben und zwar ausschließlich auf den Kauf und Verkauf von Aktien von Unternehmen mit Hauptsitz in Frankreich, die eine Marktkapitalisierung von mindestens 1 Milliarde Euro aufweisen. Hochfrequenzhandel und Day-Trading wurden gezielt ausgeklammert, Derivate bleiben grundsätzlich unbesteuert (außer wenn es um die Wertpapierlieferung geht). Der Handelsplatz bleibt unberücksichtigt, die Steuer wird für die genannten Aktien an jedem Handelsplatz weltweit fällig, solange es sich um die oben genannten Aktien handelt.

Neu hinzugekommen ist nun auch eine Steuer von 0,01 % beim Hochfrequenzhandel, die von allen in Frankreich steuerpflichtigen Personen zu entrichten ist. Einige bestimmte Credit Default Swaps sind ebenfalls mit eingeschlossen.

Nach der Bundestagswahl in Deutschland hat die Einführung einer Finanztransaktionssteuer bereits Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden, eine Zweckbindung der Einnahmen soll dabei allerdings nicht erfolgen. Favorisiert wird die Steuer vor allem von CSU/CDU und den GRÜNEN, während die FDP eine solche Steuer signifikant ablehnt. Zuvor hatte man in Deutschland nach 2013 eher an eine “breite” Steuer für alle Anlageprodukte inklusive Derivate und Anleihen gedacht, davon scheint der Finanzminister aber eher wieder abgekommen zu sein und im Gegenzug das französische Modell zu favorisieren.

Überlegungen zum französischen Modell

Der allseits propagierte Zweck einer Finantransaktionssteuer ist weiterhin, die Finanzmärkte grundlegend zu stabilisieren und groß angelegte Spekulationen, die zu Verzerrungen des Marktes führen, eher zu unterbinden, indem man sie ganz einfach verteuert. Selbst dem wirtschaftlich nur wenig Beschlagenen wird auf den ersten Blick klar, dass das nun gerade eben nicht das Ziel sein kann. Denn sonst hätte man ja nicht ausgerechnet den Hochfrequenzhandel, dessen Zunahme man eigentlich eindämmen wollte, von der Steuer größtenteils ausgenommen. Irgendwie macht das Argument also nicht wirklich Sinn. Die Idee, dass man vor allem die margenschwachen Arbitrage-Geschäfte durch eine Steuer und damit eine stattfindende Verteuerung ausbremst, weil sie dann ganz einfach nicht mehr rentabel werden, ist ja prinzipiell gut. Man müsste sie dann halt eben auch umsetzen und nicht genau das einfach ausklammern.

Das Argument, ständig klamme Staatskassen mal wieder vollzumachen, scheint dagegen viel mehr zu locken. Anleger, auch die Kleinanleger, werden in der aktuell anhaltenden und sicher auch noch in Zukunft anhaltenden Niedrigzinsphase (wir haben darüber in einem eigenen Beitrag berichtet) gleichsam auf den Aktienmarkt getrieben, weil eben nur noch dort mit überschaubarem Risiko überhaupt noch sinnvolle Renditen zu machen sind. Es sind dann also vor allem die Kleinanleger, die mit ihren Aktienkäufen die Steuer bezahlen – institutionelle Anleger werden sehr schnell darin sein, steueroptimierte Vorgehensweisen zu finden und Anbieter von Anlagemöglichkeiten werden zu bezahlende Steuern natürlich in irgendeiner Form an die einzelnen Anleger weiterzugeben wissen.

Dass solche Modelle häufig am Ende nicht den prognostizierten Gewinn erbringen, dafür gibt es auch bereits ein Beispiel: Schweden führte bereits 1985 eine Börsenumsatzsteuer ein – schaffte sie kurzerhand aber bereits 1992 wieder ab, weil die Erlöse aus der Steuer tatsächlich nicht einmal 5 % der prognostizierten Einnahmen betrugen und sich als mickrig herausstellten. Nach anderen Auswertungen war es sogar noch mickriger. Beim schwedischen Modell war die Steuer allerdings nur auf schwedische Handelsplätze begrenzt, was durchaus mit ein Grund für die geringen Einnahmen gewesen sein könnte, da ein Ausweichen auf andere Handelsplätze natürlich nicht allzu schwierig war.

Das Problem ist, dass man eine bestehende Finanztransaktionssteuer auch heute noch immer irgendwie umgehen kann. Zwar hat man im EU-Entwurf der Steuer bereits berücksichtigt, dass die Steuer immer in dem Land zu entrichten ist, in dem der jeweilige Finanzakteur ansässig ist (also zum Beispiel die Bank) – bislang ist aber nicht klar, ob die derzeit 10 Staaten das auch so handhaben wollen und ob das nicht doch noch ausreichend Schlupflöcher offen lässt, um die Steuer am Ende zu entgehen. Und natürlich lassen sich – im Falle von größeren Unternehmen – die Geschäfte zur Steuervermeidung natürlich entsprechend gestalten. Nur ein Weg dazu wäre, mehrstufige Geschäfte einfach intern abzuwickeln und damit eine Auslösung der Steuer zu verhindern.

Am Ende kann es gut sein, dass wieder nur der “kleine” Anleger bezahlen muss, der sich gezwungen sieht, für den Aufbau einer halbwegs vernünftigen Altersvorsorge eben Aktien zu kaufen. An den Effekt, dass man eine Vielzahl der ohnehin sehr zögerlichen Kleinanleger dann möglicherweise noch mehr vom Aktienmarkt verprellt, scheint in der gesamten Diskussion überhaupt niemand zu denken: am Ende sind aber genau das diejenigen, die diese Steuer höchstwahrscheinlich hauptsächlich bezahlen werden. Ganz abgesehen davon sollte man denken, dass ein weiteres “Melken” der einfachen Bürger nach der Abgeltungssteuer nun auch in diesem Bereich vielleicht nicht gerade ein probates Mittel ist, um die ohnehin enorm schlechte und international gesehen unglaublich niedrige Aktienquote der Deutschen endlich einmal anzuheben. Wo man schon wieder kompliziert zahlen muss, geht man halt lieber nicht hin.

“Gerecht” wie so oft behauptet wird, ist daran prinzipiell also einmal gar nichts. Denn die “Verursacher der Finanzkrise” (die bösen Spekulanten) werden nämlich die ersten sein, die sich Wege basteln (können), um die Steuer zu umgehen. Der Kleinanleger kann das nicht. Die von einigen übereifrigen Politikern gefundenen angeblichen Verursacher der Finanzkrise (natürlich ist da nie die Politik und die Wirtschaftslenkung schuld, dass es soweit kommt) werden eben nicht “bestraft”. Und die armen Kleinanleger, die in ihren Ländern dann ja auch die Steuerzahler sind, dürfen mit ihrem Steuergroschen dann auch noch die hohen Verwaltungsgebühren für die Einhebung und Abführung der Steuern bei den Instituten und beim Staat gleich noch zusätzlich bezahlen. Möglicherweise wird dafür dann auch noch eine entsprechende zusätzliche Behörde eingeführt – natürlich mit dementsprechendem Beamtenapparat – der selbstverständlich irgendwie auch aus eingenommenen Steuern erhalten werden muss.

Wirklich, sehr gerecht, und ganz im Sinne des “kleinen Mannes”. Das französische Modell ist da auch nicht besser – sondern wegen der Komplexität der Einhebung der Steuer an allen Finanzplätzen weltweit eher nur noch teurer.

Die Grundsatzdiskussion am Ende: Sind Spekulanten tatsächlich so böse?

Auch bei dieser Frage gibt es eine sehr harte und unversöhnliche Kontroverse. Während viele der Ansicht sind, aktive Spekulanten und der Hochfrequenzhandel insgesamt würden der Stabilität der Finanzmärkte grundsätzlich schwer schaden, gibt es auch genau die entgegengesetzte Position, die beispielsweise auch vom Bundesverband Deutscher Banken vertreten wird: Spekulationen seien eben gerade für die Stabilität der Finanzmärkte grundlegend notwendig und unverzichtbar.

Ein Streitpunkt, an dem das allzu deutlich wird, ist ausgerechnet Griechenland. Während die einen behaupten, Spekulanten hätten die Schuldenkrise in Griechenland durch ihre gezielten Wetten überhaupt erst so dramatisch angeheizt, meinen andere, genau das Gegenteil sei der Fall gewesen, da Spekulanten eben gerade viel zu wenig auf Griechenland reagiert hätten. Wäre bereits 2006 eine massive Reaktion der Spekulanten erfolgt, wäre die Krise in Griechenland viel schneller offensichtlich geworden und es hätte früher, besser, umfassender und mit weniger Kollateralschaden reagiert werden können.

Wenn es um die Argumente für die Finanztransaktionssteuer geht, gibt es also schon bei den Grundlagen ordentlich Verwerfungen. Fürwahr, ein wohl durchdachtes Projekt.

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