Etwa Anfang März beginnt jedes Jahr die Zeit, in dem die ersten Steuerbescheide der zuständigen Finanzämter in den jeweiligen Haushalten eingehen. Meist dauert dies sogar noch etwas länger. Auch bis Ende April und Mai müssen viele auf ihre Haushalte auf ihre Bescheide warten, denn die Finanzämter beginnen erst mit der Bearbeitung, wenn etwa 85% der Daten eingegangen sind, was häufig erst im März der Fall ist. Wer das neue ELSTER Verfahren nutzt, wird in der Regel früher bearbeitet. Informationen zu diesem neuen Verfahren finden Sie auf der offiziellen Seite unter https://www.elster.de/. Was aber gibt es zu beachten, wenn der Steuerbescheid endlich eingetroffen ist?
Steuerbescheid richtig auf Fehler prüfen
Selbst mit dem neuen ELSTER Verfahren lassen sich Fehler vom Finanzamt nicht gänzlich ausschließen. Niemand möchte sein Geld verschenken, deshalb ist es ratsam, den Bescheid genauestens zu prüfen.
- Als erstes sollten persönliche Daten und Bankverbindung abgeglichen werden, ein kleiner Zahlendreher kann im Nachhinein sehr ärgerlich werden.
- Ob man Steuern zurückbekommt oder nachzahlen muss, lässt sich aus der Festsetzungstabelle ablesen. Hier sollte überprüft werden, ob die Beiträge der Einkommenssteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag mit den von Ihnen angegebenen Daten übereinstimmen.
- Als nächstes werden die Angaben zu Ihren Einkünften überprüft. Es sollte geprüft werden, ob alle Werbungskosten korrekt erfasst wurden. Zu den Werbungskosten gehören unter anderem Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, Umzugskosten und auch Steuerberatungskosten. Liegen diese Kosten unter 1.000 Euro, sollte ein Arbeitnehmer-Pauschalbetrag in dieser Höhe abgezogen worden sein. Im Falle von Kindern sollten auch die Betreuungskosten abgezogen worden sein.
- Den nächsten Abschnitt bildet die Altersvorsorge. Hier sollte darauf geachtet werden, dass alle Aufwendungen für diese und gegebenfalls Beiträge für eine Riester-Rente angerechnet wurden. Die angegebene Höhe sollte mit den eigenen Unterlagen abgeglichen werden.
- Der nächste Punkt sind Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Hierunter fallen beispielsweise Ausbildungskosten und Spendenzahlungen. Gleichen Sie auch diese Daten genau mit ihren eigenen ab. Wurden gegebenfalls Haushaltshilfe, Heimunterbringung und Unterhalt korrekt aufgeführt?
- Unter dem Punkt “Steuerfreie LeistungenS sollten Sie die Höhe des Krankengeldes, Elterngeldes oder Kurzarbeitergeldes prüfen und gegebenfalls deren Erläuterungen kontrollieren.
- Der letzte Punkt sind Frei- und Pauschbeträge. Hierzu zählt beispielsweise der Kinderfreibetrag oder Ausbildungsfreibetrag. Prüfen Sie, ob diese vom Finanzamt berücksichtigt wurden.
Unter der Berechnung des Finanzamtes gibt dieses eine “Erläuterung zur Festsetzung” an. Lesen Sie diese genau, dort werden Gründe aufgeführt, weshalb eventuell Werbungskosten oder Sonderausgaben nicht berücksichtigt wurden.
Wer sich über Fehler nicht sicher ist, oder beim nächsten Steuerbescheid gleich alles korrekt aufführen möchte, ist bei einem fachlichen Steuerberater aufgehoben. Spezialisierte Fachanwälte für Steuerrechgut stellt beispielsweise die Kanzlei Schmidt, erreichbar unter theo-schmidt.de. Steuerberatungskosten zählen übrigens zu den Werbungskosten.
Nach Erhalt des Steuerbescheides bleibt übrigens nur ein Monat Zeit, um Einspruch gegen diesen einzulegen. Das Einspruchsverfahren ist vollkommen kostenlos und kann formlos beim Finanzamt abgegeben werden.
Steuerbescheid auf Fehler prüfen und Geld sparen,Anzeige
Pingback: Mit Steuern und Beihilfen zur Altersvorsorge | DieKleinanleger.com