Rückkehr in die Krankenversicherung – welche Krankenkasse ist zuständig?

Posted by
Rückkehr in die Krankenversicherung – welche Krankenkasse ist zuständig?

Am 01.01.2009 trat die neue allgemeine Krankenversicherungspflicht in Kraft. Seitdem ist für jeden Bürger mit Wohnsitz in Deutschland die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung Pflicht. Hierfür stehen in Deutschland zwei verschiedene Krankenversicherungen zur Wahl: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Allerdings können nur bestimmte Personengruppen zwischen den Systemen wählen.

Bei Rückkehr – privat oder gesetzlich?

Es leben in Deutschland immer noch Menschen, laut dem Handelsblatt über zehntausend, die bislang keine Krankenversicherung haben – und das, obwohl schon lange eine Versicherungspflicht für alle eingeführt wurde. Alle Bundesbürger sind jedoch gesetzlich verpflichtet, sich entsprechend krankenzuversichern – auch diejenigen, die selbstständig tätig sind oder aus dem Ausland zurückkehren.

Wenn Sie bisher keine Krankenversicherung haben, können Sie sich nicht aussuchen, ob Sie sich bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern lassen. Waren Sie zuletzt in einer GKV krankenversichert, werden Sie in der Regel auch wieder Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Waren Sie hingegen zuletzt privat krankenversichert, müssen Sie in den meisten Fällen auch wieder einen Vertrag bei einer privaten Krankenkasse abschließen.

Wer bislang weder privat noch gesetzlich krankenversichert war, wird in der Versicherungsart versichert, die aufgrund der ausgeübten Tätigkeit zuständig ist. So werden etwa Selbstständige, die nie krankenversichert waren, der privaten Krankenversicherung zugeordnet. Entscheidend für die Wahlmöglichkeit gesetzlich oder privat ist das Einkommen. Wenn Sie als unselbstständiger Arbeitnehmer beschäftigt sind, müssen Sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, die derzeit (Stand: 2015) bei einem Jahreseinkommen von 54.900 Euro liegt. Dann können Sie auf Ihren Wunsch hin in die private Krankenversicherung wechseln. Liegen Sie allerdings unterhalb dieses Werts, der jedes Jahr neu festgelegt wird, so sind Sie in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig.

Mehr zum Thema  Folge 37 - Die Rendite von Gold

Das sieht bei Beamten, Selbstständigen und Studenten allerdings anders aus – für diese Personengruppe entfällt die Eintrittsschwelle der Versicherungspflichtgrenze und sie können unabhängig vom Verdienst in die private Krankenversicherung eintreten. Doch wenn Sie sich privat krankenversichern möchten, sehen Sie sich auch unzähligen Anbietern und Tarifen gegenüber. Dabei gibt es durchaus auch einfache Wege und Mittel, den Tarifdschungel zu durchforsten. Ein möglicher Ausweg wird nachfolgend erläutert.

Sonderfall Rückkehrer aus dem Ausland

Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, können Sie sich zu den oben genannten Bedingungen privat oder gesetzlich versichern. Dies bedeutet, wenn Sie zuvor gesetzlich versichert waren, können Sie in diese zurückkehren, sobald Sie einer versicherungspflichtigen oder einer geringfügigen Tätigkeit nachgehen. Zuvor freiwillig Versicherte werden ebenfalls aufgenommen, wenn Sie im Ausland zuvor ebenfalls gesetzlich versichert waren.

Personen, die in Deutschland noch nie krankenversichert waren, werden nach der im Ausland ausgeübten Tätigkeit eingestuft. Unselbstständige Arbeitnehmer werden ohne Berücksichtigung des erzielten Arbeitsentgelts in die gesetzliche Krankenversicherung eingestuft.

Wahlmöglichkeit nutzen und private Krankenversicherung wählen

Waren Sie im Ausland als SPKVelbstständiger tätig oder treffen die oben genannten Kriterien zu, dass Sie die Wahlmöglichkeit zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung haben, lohnt sich unter Umständen die Wahl der Privatversicherung – insbesondere dann, wenn Sie alleinstehend und jung sind.

Nutzen Sie einen Vergleichsrechner, wie den offiziellen Online-Tarifrechner für private Krankenversicherungen auf pkv-tarifvergleich.info  um herauszufinden, ob sich für Sie eine private Krankenversicherung lohnt, denn mitunter ist der Preisunterschied erheblich. Mit einem Preisvergleich können Sie die Preisunterschiede erkennen und Ihnen wird die Entscheidung für eine neue Versicherung erleichtert. Bei dem genannten Tarif-Vergleichsportal werden nicht nur über 3500 Tarife verglichen, sondern es gibt auch eine Best-Preis-Garantie, damit Sie bares Geld sparen können.

Mehr zum Thema  Gastartikel: Mit Dividenden trotz niedriger Zinsen eine gute Rendite erzielen

Der Krankenversicherungsvergleich stellt die Anbieter nach verschiedenen Kriterien gegenüber und nimmt verschieden Leistungspunkten unter die Lupe. So können Sie die für Sie optimale Versicherung finden. Im ersten Schritt des Vergleichs legen Sie die Tarife durch Auswahl Ihrer Wünsche und Bedürfnisse fest. Der Rechner führt Sie Schritt für Schritt durch den Vergleich. Die Menüführung unterstützt Sie mit Informationen zu den erforderlichen Angaben. Bei der Bestimmung des Versicherungsumfangs legen Sie wichtige Punkte fest, abgefragt werden:

  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Zahnarztleistungen
  • Chefarztbehandlung
  • Stationäre Leistungen
  • Krankentagegeld
  • Beitragsrückerstattung

Danach müssen Sie nur noch Ihre personenbezogenen Daten erfassen und den Datenschutzbestimmungen zustimmen. Nachdem Sie alle Angaben erfasst haben, berechnet ein Vergleichsrechner den Leistungsumfang und vergleicht die Leistungen der Versicherer sowie die Preise. Es werden ausschließlich Tarife mit gleicher Leistung vergleichen, sodass Sie alle Tarife einer Preis-Leistungs-Verhältnis Bewertung unterziehen können.

Wenn die Beiträge nicht mehr gezahlt werden können

Da der Grundgedanke der Versicherungspflicht ist, dass es in Deutschland keine Personen mehr ohne Versicherungsschutz gibt, führt dies dazu, dass Sie Ihren Versicherungsschutz auch nicht verlieren können, wenn Sie mit den Beiträgen im Rückstand sind. Selbst bei einer privaten Versicherung ist die Kündigung ausgeschlossen. Allerdings ruhen dann die Leistungen und Sie erhalten nur noch Leistungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen.

 

Bildquellen:

Bild 1 © PictureP. – Fotolia.com

Bild 2  © photocrew – Fotolia.com

 

VN:F [1.9.22_1171]
Rating: 4.8/5 (5 votes cast)
Rückkehr in die Krankenversicherung – welche Krankenkasse ist zuständig?, 4.8 out of 5 based on 5 ratings

3 Comments

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert