Performance Fees – erfolgsabhängige Gebühren – haben in den vergangenen Jahren bei vielen aktiv gemanagten Fonds Einzug gehalten. Gegenüber Anlegern werden sie oft als zusätzlicher Leistungsanreiz verkauft, dass das jeweilige Fondsprodukt auch besonders gut abschneidet und überdurchschnittlich hohe Renditen erzielt. In der Realität bilden die Erfolgsgebühren oft aber nur eine zusätzliche Kostenkomponente, die die jeweiligen Fonds nachhaltig verteuert.
Ursprünglich stammen Performance Fees aus der Welt der Hedgefonds. Hier ist es seit jeher üblich, dass der Fondsanbieter neben der laufenden Managementgebühr auch noch eine Erfolgsgebühr abrechnet. Üblich sind 2 Prozent des Anlagevermögens für das Fondsmanagement und 20 Prozent der „Out-Performance“ als Performance Fee.
Jeder vierte Fonds betroffen
Mittlerweile sind auch bei vielen Publikumsfonds vergleichbare Performance Fees eingeführt worden. Betroffen sind vor allem Aktienfonds und Mischfonds, darunter auch bekannte große Fonds. Schätzungen zufolge werden bereits bei jedem vierten aktiv gemanagten Fonds solche Gebühren erhoben. Vor allem neue Fonds am Markt enthalten diese Kostenkomponente, aber auch bei einigen bestehenden Produkten wurden sie nachträglich implementiert. Als Berechnungsgrundlage gilt vielfach der Gewinn, der über das Ergebnis eines Vergleichsindexes oder über einen bestimmten Absolutwert hinaus erzielt worden ist. Die Fondsgesellschaften schlagen dabei durchaus happig zu. Performance Fees bis zu 25 Prozent sind keine Seltenheit, häufig werden Sätze von 10, 15 oder 20 Prozent erhoben.
Dabei zahlen Anleger bei aktiv gemanagten Fonds ohnehin ansehnliche Gebühren. Ausgabe- oder Rücknahmeaufschläge von bis zu fünf Prozent sind üblich, hinzu kommt eine laufende Verwaltungsgebühr, die sich im Schnitt bei 1,5 Prozent des Anlagevermögens bewegt. Insbesondere mit der Verwaltungsgebühr soll der Aufwand für das Fondsmanagement abgegolten werden. Er ist bei aktiv gemanagten Fonds höher als bei rein passiv gemanagten Indexfonds, sogenannten ETF. Bei diesen beschränkt sich das Fondsmanagement ausschließlich auf die Indexnachbildung, bei aktiven Fonds soll dagegen ein besseres Ergebnis als beim Referenzindex erzielt werden. Das erfordert mehr Research, Marktbeobachtung und häufigere Umschichtungen.
Zusätzliche Ertragsquelle für Fondsanbieter
Wenn Anleger aber bereits im Rahmen der laufenden Gebühren für ein überdurchschnittliches Abschneiden ihres Fonds bezahlen, warum dann noch zusätzlich eine Performance Fee? Sie wäre letztlich nur dann zu rechtfertigen, wenn die „normalen“ Verwaltungsgebühren dafür niedriger ausfallen. Davon kann aber oft nicht die Rede sein. In vielen Fällen kommt die Erfolgsgebühr noch oben drauf. Das geht zwangsläufig zu Lasten der Rendite. Anleger, die sich mit dem bescheideneren Ergebnisversprechen eines ETF begnügen, zahlen dagegen üblicherweise nur einen geringen Bruchteil dieser Kosten – eine Rechnung, die unter dem Strich in vielen Fällen aufgeht. Mit unserem Depot-Vergleichsrechner können Sie ganz einfach günstige Online-Broker für Handel und Verwahrung Ihrer ETF finden.
Tatsächlich hat die Erhebung der Erfolgsgebühren bei Publikumsfonds einen anderen Grund als Leistungsanreize zu schaffen. Viele Fondsgesellschaften haben in den vergangenen Jahren wegen des hohen Wettbewerbsdrucks ihre Vertriebsanstrengungen verstärken müssen. Vermittler bekamen daher größere Anteile an der Verwaltungsgebühr, die eigentlich in erster Linie für den Fondsanbieter gedacht ist. Mit den Performance Fees sollten vor diesem Hintergrund zusätzliche Ertragsquellen erschlossen werden, um die entstandene „Lücke“ zu füllen.
Fragwürdige Gebührenmodelle
Dabei beweisen die Fondsgesellschaften eine erstaunliche Fantasie, was Gebührenmodelle betrifft. So wird die Gebühr zum Teil schon berechnet, wenn überhaupt ein Gewinn anfällt – ob überdurchschnittlich oder nicht. Oder sie wird sogar bei Verlusten erhoben, solange diese unterdurchschnittlich sind. Oft genug ist das Anlagerisiko assymmetrisch verteilt. Der Fondsanbieter partizipiert an Gewinnen, aber nicht an Verlusten. Immerhin gelten seit Mitte 2013 einige Bafin-Regeln, die die schlimmsten Auswüchse verhindern sollen. So müssen Verluste jetzt erst aufgeholt werden, ehe die Performance-Gebühr berechnet werden darf. Außerdem ist der Ertrag erst nach Abzug anderer Kosten zugrunde zu legen. Diese Vorgaben gelten aber nur für in Deutschland zugelassene Fonds. Jeder betroffene Fonds sollte daher vor einer Kaufentscheidung daraufhin geprüft werden, ob er die Performance Fee auch tatsächlich wert ist.
Weiterführende Links
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