Der Abrufkredit wird häufig auch als Rahmenkredit bezeichnet und stellt mitunter eine Alternative zu einem regulären Ratenkredit und einem Dispositionskredit dar. Dem Kreditnehmer wird bei dieser Kreditart eine feste Kreditlinie eingeräumt. An diesem Kredit kann er sich je nach Bedarf bedienen. Der Vorteil des Abrufkredites liegt in der hohen Flexibilität und in der zumeist niedrigeren Verzinsung gegenüber einem regulären Dispositionskredit. Für Bereitstellung des Abrufkredites wird dem Kunden ein extra Konto eingerichtet, wodurch der Kredit unabhängig und zusätzlich zum regulären Dispokredit genutzt werden kann. Um einen Ratenkredit, Dispositionskredit oder Abrufkredit zu bekommen, wird allerdings meist eine positive Schufa Auskunft vorausgesetzt – folgendes Portal informiert allerdings darüber wie man auch mit einer negativen Schufa Auskunft einen Kredit bekommen kann.
Besonderheiten des Abrufkredites
Abrufkredite werden häufig mit einem Kreditrahmen von bis zu 25.000 oder 50.000 Euro vergeben. Oftmals gibt es Mindestkreditbeträge von einigen tausend Euro zu beachten. Im Rahmen des Kreditbetrages kann der Kunde frei über das Kapital verfügen. Eine geringe Ausschöpfung des Kreditrahmens ist dabei genauso möglich wie eine wiederkehrende Beanspruchung durch kleinere Entnahmen. Die Zinsen richten sich dabei jedoch nicht nach dem gesamten Abrufkredit, sondern nach der Inanspruchnahme. Wird dem Kunden zum Beispiel ein Abrufkredit in Höhe von 10.000 Euro eingeräumt und nutzt der Kunde im ersten Monat nur einen Betrag von 5.000 Euro, dann müssen auch nur dafür Zinsen bezahlt werden. Die Höhe des Zinssatzes wird dabei in der Regel anhand der Bonität festgelegt. Dabei handelt es sich jedoch um keinen festen Zinssatz, sondern dieser kann sich während der Laufzeit verändern. Viele Kreditinstitute koppeln die Höhe des Zinssatzes an den Leitzins der Europäischen Zentralbank oder an den 3-Monats-Euribor. Je nach Koppelung können sich die Zinssätze für den Kunden auch kurzfristig und mehrfach im Jahr verändern.
Rückzahlung eines Abrufkredites
Bereitstellungs- und Rückzahlungsmodalitäten werden zwischen Kreditinstitut und Kreditnehmer bei Vertragsabschluss vereinbart. Die Rückzahlung gestaltet sich dabei in der Regel sehr flexibel. Häufig wird eine feste Mindestrückzahlung in Prozent festgelegt. Üblich ist zum Beispiel eine Rückzahlung in Höhe von zwei Prozent des in Anspruch genommenen Kreditbetrages oder ein fester Betrag von beispielsweise mindestens 25 oder 50 Euro. Zusätzlich hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, freiwillig weitere Rückzahlungen zu leisten und dadurch auch die Zinslast zu senken. An Kündigungsfristen muss sich der Kunde vor vollständiger Tilgung des Abrufkredites nicht halten. Bis zur endgültigen Kündigung des Vertrages ist eine weitere Inanspruchnahme des Kredites jedoch nicht ausgeschlossen. Eine erneute Inanspruchnahme ist demnach jederzeit vollständig oder in Teilbeträgen möglich.
Weiterführende Links
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