Die anhaltend niedrigen Zinsen machen auch den Bausparkassen zunehmend zu schaffen. Hochverzinste Verträge aus der Vergangenheit belasten zunehmend die Erträge, manche Institute versuchen sich daher, von ihnen zu trennen.
Kündigung von Alt-Verträgen mit hohen Zinsen
Erst im November hat die LBS Bayern 26.000 Verträge aus ihrem Bestand gekündigt, um hohe Zinsverpflichtungen aus früheren Zeiten loszuwerden. Es war nicht das erste Beispiel dieser Art, bereits im vergangen Jahr war die Bausparkasse Wüstenrot mit Kündigungen vorgeprescht. Und manches spricht dafür, dass andere Institute noch folgen werden. Für die betroffenen Bausparer ist das ein ausgesprochenes Ärgernis, verlieren sie damit doch eine ebenso hochverzinsliche wie sichere Kapitalanlage. Viele der jetzt gekündigten Verträge waren zu einer Zeit abgeschlossen worden, als die Zinsen noch deutlich höher lagen. Verzinsungen von deutlich über drei Prozent bildeten dabei keine Seltenheit.
Bausparverträge gehören zu den Sparformen, bei denen die Verzinsung über die gesamte Laufzeit festgelegt ist. Die Konditionen für das Darlehen stehen ebenfalls fest. Das Produkt bietet daher Verbrauchern Kalkulationssicherheit – ein hohes Gut bei der Baufinanzierung. Die aktuellen Kündigungen betreffen primär Verträge, bei denen bereits seit Längerem die Zuteilungsreife erreicht war, das Bauspardarlehen aber bisher nicht abgerufen worden ist. Etliche Verträge sind sogar ‚überspart‘, das heißt, hier wurde die ursprünglich vereinbarte Bausparsumme zu hundert Prozent angespart. Ein Darlehen ist daher im Rahmen des bestehenden Vertrages gar nicht mehr möglich.
Zum Teil unklare Rechtslage
Die Bausparkassen argumentieren bei ihrer Kündigung damit, dass der eigentliche Vertragszweck – die Nutzung eines Bauspardarlehen für die Baufinanzierung – bei den betreffenden Verträgen entfallen sei und insofern ein Kündigungsrecht existiere. Während das bei den übersparten Verträgen grundsätzlich nicht umstritten ist, besteht bei den schon länger zuteilungsreifen Verträgen ohne erfolgte Darlehens-Inanspruchnahme mehr Unsicherheit. Hier fehlt bislang eine höchstrichterliche Rechtsprechung und die Gesetzeslage ist unklar. Dies gilt umso mehr, als manche Bausparkassen in der Vergangenheit Bausparern mit Extra-Boni sogar Anreize gewährt haben, um auf das Darlehen zu verzichten. Juristische Auseinandersetzungen um die jüngste Kündigungswelle sind daher vorprogrammiert.
BaFin testet Bausparkassen
Die wirtschaftliche Lage der Bausparkassen wird inzwischen auch von der BaFin mit einer gewissen Sorge gesehen. Presseberichten zufolge soll die Finanzaufsicht beim Bundesfinanzministerium dafür werben, die Kündigung von Bausparverträgen gesetzlich besser abzusichern und insgesamt zu erleichtern. Dazu werde vorgeschlagen, das Bausparkassengesetz entsprechend zu ändern. Das Ministerium erklärte allerdings, konkrete Pläne für eine Gesetzesänderung gebe es nicht. Die BaFin unterzieht die Bausparkassen wohl derzeit einem Stresstest, um die Auswirkungen einer längeren Niedrigzinsphase zu simulieren. Ergebnisse sollen bis Ende Januar vorliegen.
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