Von den Arbeitnehmern der Republik kommt über die Steuern ein durchaus beträchtlicher Beitrag zu den Staatsfinanzen. Allein über die Lohnsteuer fließen jährlich weit über 200 Millionen Euro in die Kassen des Staates, dazu kommen noch Erbschafts- und Schenkungssteuer, die ebenfalls überwiegend von Privatpersonen stammen. In den letzten Jahren erhielt der Fiskus von seinen Bürgern Rekordeinnahmen, was ihn natürlich sehr freut. Das Geld, das die Bürger dem Staat dabei überlassen ist häufig deutlich zu viel. Sehr viele geben überhaupt gar keine Steuererklärung ab. Auch mögliche Beihilfen werden vielfach gar nicht erst abgerufen. Dabei könnte man auch mit diesem Geld bereits einen guten Grundstein für die eigene Altersvorsorge legen – sozusagen auf Kosten des Staates und zum Nulltarif.
Komplizierte Steuergesetzgebung sorgt für zahlreiche Steuergeschenke an den Staat
Die Ansicht, dass das deutsche Steuersystem zu den kompliziertesten Systemen der Welt gehört, dürfte zutreffen. Zu der ohnehin schon sehr komplizierten gesetzlichen Ausgestaltung kommen dann noch zahlreiche Sonderregelungen und Ausnahmen hinzu, die im Einzelfall gelten können. Der Staat lässt dem einzelnen Bürger dabei auch eine Menge Gestaltungsspielraum, um Steuern im einen oder anderen Fall zu vermeiden.
Das gilt einerseits für die Einkommenssteuer – in Deutschland der wichtigsten Steuer für Arbeitnehmer – aber auch für Erbschafts- und Schenkungssteuern. Ein Punkt, über den dabei viele regelmäßig stolpern ist das Reisekostenrecht, wenn es um die Fahrten zur Arbeitsstätte oder beruflich bedingte Fahrten geht. Hier wird es oft so kompliziert, dass nur noch Fachleute wirklich klar durchblicken – für den Laien ist das im Detail schon äußerst schwierig.
Trotz der Kompliziertheit des Systems scheuen viele den Gang zum Experten oder zum Lohnsteuerhilfe-Verein vor Ort und eine beträchtliche Anzahl von Deutschen gibt gar keine Steuererklärung ab – und nutzt damit die vom Staat eingeräumten Gestaltungsspielräume bei der Steuer überhaupt nicht.
Dabei steht eine plakative Zahl seit Jahren im Raum: 1.007 EUR – gerade auch in der Werbung häufig zu sehen. Das ist das, wovon Lohnsteuervereine behaupten, was beim durchschnittlichen Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Gehalt an Steuerrückzahlungen jährlich „herauszuholen“ wäre. Das kan im Einzelfall je nach gegebener Situation natürlich stark variieren. Das bedeutet, sowohl weniger als auch mehr in einzelnen Fällen. Gerade bei Geringverdienern kann eine Steuerrückerstattung dann auch überproportional hoch ausfallen. Auch wer noch in der Ausbildung ist, kann oft hohe Steuerrückerstattungen erhalten.
Auch bei Erbschafts- und Schenkungssteuer werden häufig die gegebenen Gestaltungsspielräume nicht vollständig ausgenutzt – obwohl gerade bei Schenkungen zum Teil hohe Steuersätze anfallen können und es durchaus eine Menge profunder Beratung ohne große Schwierigkeiten gibt.
Auch der Beihilfenabruf ist in Deutschland eher gering
Wenn es um das bekannte Wohngeld geht, herrscht in Deutschland landauf landab die Meinung, das sei eine Sozialbeihilfe „für die ganz Armen“. Das ist allerdings mitnichten so. Und auch die Gestaltung des Wohngelds zielt nicht primär darauf ab, prekäre Situationen zu entschärfen, sondern vor allem darauf, allen Bürgern einen angemessenen Beitrag zu den Wohnkosten zur Verfügung zu stellen, wenn sie weniger verdienen oder hohe Wohnkosten haben. Sowohl das Wohngeld selbst als auch die Anpruchsberechtigung haben sich für 2020 deutlich erhöht. Im Schnitt gibt es 30 % mehr als noch 2019. Zudem sind nun auch deutlich mehr Haushalte anspruchsberechtigt – auch hier fast ein Viertel mehr. Eine sehr sinnvolle Maßnahme bei den aktuell ständig steigenden Mieten und dem in manchen Großstädten in seiner Wirkung eher versagenden Mietendeckel. Wohngeld gibt es übrigens nicht nur für Mieter, sondern als sogenannten Lastenzuschuss auch für Eigentümer – sowohl einer Wohnung als auch eines Hauses und sogar für alle jene, die nur sogenannte „dingliche Rechte“ an Grundstücken (Erbbaurecht, Wohnrecht, Nießbrauchsrecht) haben.
Das Wohngeld gehört in Deutschland dabei zu den mithin kompliziertesten Beihilfen überhaupt. Schon allein das Prüfen der Anspruchsberechtigung nimmt eine ganze Menge Zeit in Anspruch und kann selbst schon gar nicht mehr durchgeführt werden. Die Prüfung, ob überhaupt ein Anspruch besteht, wird von einer eigenen staatlichen Behörde (der Wohngeldstelle des jeweiligen Ortes) durchgeführt. Von der ergeht dann ein Bescheid über die zulässige Höhe des Wohngelds, das dann wiederum in Konkurrenz mit einigen anderen Leistungen tritt, insbesondere ALG II, Grundsicherung im Alter, Sozialgeld, Ausbildungsleistungen oder Pflegegeld (SGB VIII). Der Grund dafür ist, dass in diesen Leistungen bereits Zuschüsse für die Unterkunft enthalten sind, der Staat das in diesem Fall also nicht doppelt finanzieren kann (bzw. darf).
Untersuchungen von Wirtschaftsforschern gehen allerdings so weit, dass möglicherweise bis zu zwei Drittel der Anspruchsberechtigten ihren Wohngeldanspruch gar nicht wahrnehmen und gar keinen Antrag stellen. Die Gründe dafür sind sicherlich auf der einen Seite das überaus komplizierte Antragsverfahren, das auch in der neuen Regelung nicht wesentlich unkomplizierter geworden ist, auf der anderen Seite auch die Angst, als „Almosenempfänger“ stigmatisiert zu werden oder sich schlecht zu fühlen – also ganz einfach Stolz. Schön für den Staat – aber blöd für die Bürger, wenn der Staat Möglichkeiten schafft, diese finanziell zu entlasten und sie einfach keiner nutzt.
Dabei sollte man aber nicht vergessen, dass es sich bei solchen „Almosen“ eben nicht um Almosen handelt, sondern einen klaren Rechtsanspruch, den die Politik mit Weitblick und Augenmaß für die Situation des einzelnen Bürgers schafft, um eine Verteilung finanzieller Lasten und Verpflichtungen in der Gesellschaft gerechter zu gestalten und niemanden zu überfordern. Gerade mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der aufkommenden Wirtschaftskrise im Gefolge der Corona-Pandemie und zur Förderung des Wirtschaft nach dem Lockdown wird es wohl kurz- und mittelfristig auch noch viele zusätzliche Beihilfen und Steuererleichterungen geben, wie den gerade erst verabschiedeten steuerfreien Bonus von 1.500 EUR für alle Mitarbeiter in sogenannten „systemrelevanten Berufen“ als Anerkennungsleistung.
So wie beim Wohngeld sieht es übrigens auch bei vielen anderen Beihilfen aus – bei den meisten allerdings nicht mit einem so derart krassen Missverhältnis zwischen theoretisch Anspruchsberechtigten und tatsächlichen Inanspruchnehmern.
Rente, Altersvorsorge und Beihilfen
Man kann es einmal so sehen: Bei der Gestaltung der Rente glänzt der Staat nicht wirklich, wenn es um die Bekämpfung von Altersarmut und das Schaffen von tatsächlich ausreichender Rentenhöhe geht, ist in vielen Bereichen noch deutlich Luft nach oben.
Bei den Steuererleichterungen ist der deutsche Staat dagegen oft deutlich besser – vielleicht auch, weil das eher in den Bereich des politischen Tagesgeschehens und der kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen fällt, anstatt in große, alles umwälzende Projekte wie Rente und die Neugestaltung des Gesundheitssystems oder der Pflegeleistungen.
Was liegt also näher, als das eine zu verwenden, das augenscheinlich recht gut funktioniert, um damit das andere, schlechter funktionierende auf lange Sicht etwas aufzuwerten? Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können, auch ohne auf Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Steuernachlässe dringend angewiesen zu sein, ist das natürlich löblich und spricht für ein gesundes Maß an Selbstverantwortung. Einen Grund, deshalb auf alle Rechtsansprüche gegenüber dem Staat zu verzichten, ist das damit allerdings auch nicht. Der Staat verzichtet seinerseits auf keinen Rechtsanspruch, den er Ihnen gegenüber hat, umgekehrt brauchen Sie das auch nicht zu tun. Und weder mit Steuernachlässen noch mit Beihilfen nehmen Sie „irgendjemandem etwas weg“. Was angeboten wird, ist schon kalkuliert und nicht einfach von staatlicher Seite aus dem Fenster geworfen. Und selbst wenn der Staat ziellos sein Geld an die eigenen Bürger verprassen würde, könnten Sie ihn ohnehin nicht daran hindern (aber keine Angst, dieses Risiko besteht ganz sicher nicht).
Wir haben uns kurz die Mühe gemacht und mit dem durchschnittlichen Wert der Lohnsteuerhilfe – 1.007 EUR Rückzahlung pro Jahr – einmal über 30 Arbeitsjahre zu rechnen:
Jährliche Einlage 1.007 EUR, durchschnittliche Verzinsung über die Laufzeit 4,5 %, Laufzeit 30 Jahre, Auszahlungsform: monatliche Rentenzahlung, kapitalerhaltend oder kapitalverzehrend auf 35 Jahre.
Angespartes Kapital in 30 Jahren: 64.198,65 EUR
„Ewige Rente“ daraus: 235,02 EUR monatlich – dabei können Sie im Todesfall dann ihren Kindern noch 235,02 EUR monatliche Zahlung oder ein Kapital von 64.198,65 EUR hinterlassen, egal ab wann Sie Ihre Rente nicht mehr benötigen.
„Verzehrende Rente“ für 35 Jahre: 299,05 EUR monatlich – nach 35 Jahren endet die Rentenzahlung, das Kapital ist aufgebraucht.
Bedenken Sie, dass Sie für diese Beträge keinerlei Zahlungen selbst leisten müssen, Sie würden in diesem Fall nur die durchschnittliche erhaltene Steuerrückzahlung in einen entsprechenden Sparplan fließen lassen. Rückzahlungshöhe, Zinssatz und Sparplangebühren können im Einzelfall natürlich variieren – das hängt von ihrer individuellen Gestaltung ab. Verwenden Sie auch unseren kostenlosen Brokervergleich – die Kosten für Sparpläne können durchaus unterschiedlich ausfallen, in manchen Fällen ist das sogar gebührenfrei möglich.
Diese Rechnung soll als Beispielrechnung verdeutlichen, welchen enormen langfristigen Effekt jährliche Steuerrückzahlungen und Beihilfen haben können, wenn man sie nicht benötigt, sondern einfach für die Altersvorsorge anspart. Das kann eine nette Zusatzrente ergeben – die Sie praktisch nichts kostet, wenn Sie auch bisher ohne die Beihilfen und Steuerrückzahlungen auskamen, oder überhaupt auf sie verzichtet haben. Geld verschenken sollten Sie allerdings keines – im Alter kann Ihnen das, was Sie jetzt vielleicht nicht benötigen, durchaus wirksam helfen, besser über die Runden zu kommen.
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