Durch die Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 hat sich die steuerliche Situation des Sparens in Wertpapieren leider etwas verschlechtert: Jeder, der vor dem 01. Januar 2009 Wertpapiere gekauft hat, der konnte die Kursgewinne beim Verkauf steuerfrei vereinnahmen und musste lediglich die jährlichen Dividenden versteuern. Seit dem Jahr 2009 gibt es zwar kein Auskommen aus der Abgeltungsteuer, dennoch hat diese auch für die private Altersvorsorge einige Vorteile. Bei vielen langjährig in einem Unternehmen Beschäftigten ist die Gehaltsentwicklung absolut planbar und prognostizierbar, weshalb sich die Geldanlage auch in steuerlicher Hinsicht optimieren lässt. Zwar kann, möchte und darf dieser Artikel keine Beratung eines steuerlichen Beraters ersetzen – kann aber einige Ideen für die Altersvorsorge und Steuergestaltung transportieren. Und zudem den Vorteil einer monatlichen Auszahlung anstatt einer Einmalzahlung verdeutlichen.
Mit Laufzeitfonds die Steuerfreibeträge nutzen
Seit der Reform der Kapitalertragssteuer werden alle Einnahmen mit exakt dem gleichen Steuersatz besteuert. Damit entfällt die Unterscheidung zwischen Dividenden, Zinsen und Kursgewinnen. Wer die private Altersvorsorge aufbaut, der kann den zeitlichen Verlauf der Einkommen und die damit verbundene Besteuerung zur optimalen Nutzung der Steuerfreibeträge nutzen: Der im §24 a des Einkommensteuergesetzes genannte Altersentlastungsbetrag ist pro Geburtsjahr unterschiedlich und kann bis zu 1.900 Euro betragen – wird aber für jüngere Menschen abgeschmolzen. Wer die private Altersvorsorge plant, der sollte deshalb auch auf den Altersentlastungsbetrag achten. Der Altersentlastungsbetrag wird allerdings bei Kapitalerträgen nur wirksam, wenn der individuelle Steuersatz unter 25 % liegt. Damit ist diese Betrachtungsweise insbesondere für diejenigen interessant, die kein hohes Einkommen im Alter erwarten. Wer seinen Fonds beispielsweise ein Jahr „zu früh“ verkauft, der kommt nicht mehr in den Genuss des Altersentlastungsbetrages.
Nutzung des Zins- und Zinseszinseffektes dank einer späten Besteuerung
Insbesondere für diejenigen, die langfristig Vermögen aufbauen wollen, ist die Frage interessant: Wird der volle Wertzuwachs sofort versteuert und muss deshalb jedes Jahr ein Abschmelzen durch Steuerzahlungen hingenommen werden? Bei der Anlage in Aktien unterliegt lediglich der jährlich ausgezahlte Betrag der Dividenden der sofortigen Abgeltungsteuer. Die Kursgewinne und der Gewinn an innerer Substanz bei Aktien und ähnlichen Wertpapieren mit schwankenden Notierungen gelten allerdings erst dann als wirklich realisiert, wenn der Verkauf abgeschlossen werden konnte. Wäre dies nicht der Fall, dann müssten die Steuerbehörden für Millionen Depots die täglichen Wertschwankungen und Wertzuwächse berechnen und Wertminderungen steuerlich gutschreiben. Dieser Effekt der späten Besteuerung des Zugewinns wirkt umso stärker, je länger der Zeitraum der Geldanlage dauert.
Millionenfach genutzt: Riestern für die private Altersvorsorge
Eine weitere Möglichkeit der Nutzung staatlicher Zulagen und Gutschriften ist die private Altersvorsorge mit Riester-Zulage. Wer mindestens 4 % seines Nettoeinkommens spart, der erhält eine jährliche Zulage und kann zudem die Einzahlungen bis zu einem bestimmten Umfang steuerlich geltend machen. Alleine durch die Wahl des richtigen Anlageinstruments (einem Riester geförderten Aktienfonds) können Steuerersparnisse und Zulagen in der Einzahlungsphase generiert werden, die eine teilweise erhebliche Beschleunigung des Vermögensaufbaus bewirken.
Alle drei Beispiele sind exemplarisch dafür, dass trotz der Vereinfachung des Steuerrechts immer noch ein wesentlicher Gestaltungsspielraum bleibt, der mehr „Netto vom Brutto“ und damit einen noch höheren Geldanlageerfolg ermöglicht.
Weiterführende Links
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