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MiFID II – mehr Regulierung auch zum Schutz der Anleger

Bereits Anfang Juli 2014 ist die zweite „Markets in Financial Instruments Directive“ der EU in Kraft getreten – ein umfassendes Regelwerk, das in viele Bereiche der Finanzmärkte, -produkte und -anlageberatung eingreifen wird. Der normale Kleinanleger kann mit dem Begriff wenig anfangen und mag sich nicht davon berührt fühlen. Das ist allerdings nur insofern richtig, als er nicht mit der konkreten Umsetzung befasst ist. Die trifft vielmehr eine Vielzahl von Akteuren in der Finanzbranche. Dennoch wird die Richtlinie nachhaltige Auswirkungen auf die Kunden haben – und das sind im wesentlichen Kleinanleger. Grund genug, sich näher mit der geplanten Regulierung zu befassen.

Die Lektüre des fast hundert Artikel umfassenden Werkes ist allerdings nur etwas für eingefleischte EU-Juristen. Dem Laien sind die Regelungen, die sich großteils auf Änderungen bestehender EU-Vorschriften beziehen, kaum verständlich. Dies mag ein Grund dafür sein, dass MiFID II bisher außerhalb interessierter und unmittelbar betroffener Fachkreise kaum wahrgenommen wurde. Eine andere Erklärung besteht darin, dass MiFID II – wie andere EU-Richtlinien auch – nicht direkt Rechtswirkung entfaltet, sondern erst im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht. Und die ist vielfach noch nicht erfolgt.

Erstmalige Anwendung noch unklar

Ursprünglich war vorgesehen, MiFID II spätestens bis zum 3. Juli 2016 jeweils in entsprechende Gesetze der EU-Mitgliedsstaaten umzusetzen. Die Vorschriften wären dann ab Anfang 2017 anzuwenden gewesen. Doch dieser Zeitplan scheint sich zu verzögern. Angesichts der aufwändigen Vorbereitungen beabsichtigt die EU-Kommission eine Verlängerung der Frist bis zur erstmaligen Anwendung um ein Jahr. Danach würde MiFID II erst ab 2018 verbindlich werden. Derzeit finden diesbezüglich noch Verhandlungen zwischen EU-Kommission und EU-Parlament statt.

Ob nun ab 2017 oder 2018 – dass MiFID II Realität werden wird, daran besteht kein Zweifel. Worum geht es dabei konkret? Rechtstechnisch stellt MiFID II die Folgeregelung von MiFID I dar. Bereits mit dieser Richtlinie aus dem Jahre 2004 war eine umfassende Regulierung der „Märkte, die sich mit Finanzinstrumenten befassen“ vorgenommen worden. MiFID II ist eine grundlegende Überarbeitung, die zum einen die zwischenzeitlichen Entwicklungen auf den Finanzmärkten berücksichtigt, zum anderen aber auch eine Reaktion auf die Finanzkrise bildet. Damals hatte sich die bestehende Regulierung als nicht ausreichend erwiesen. Die Richtlinie wird durch eine weitere EU-Verordnung ergänzt, die „Markets in Financial Instruments Regulation“ – kurz MiFIR -, die parallel zu den MiFID II-Regeln anzuwenden ist.

Zwei thematische Regelungsblöcke

Grundsätzlich lässt sich die Vielzahl der Neuregelungen in zwei Blöcke unterteilen:

  • Vorschriften, die für mehr Anlegerschutz sorgen sollen;
  • Vorgaben, die sich auf Abläufe und Transaktionen auf den Finanzmärkten beziehen.

Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die beiden Regelungsbereiche gegeben, der sich notwendigerweise auf das Wichtigste beschränken muss.

Ausweitung des Anlegerschutzes

Beim Anlegerschutz bringt MiFID II umfassende Neuerungen. Dabei beziehen sich die Vorschriften nicht nur auf die Anlageberatung und Finanzvermittlung, sondern erstmals auch auf die Produktentwicklung und das -angebot. Im Einzelnen geht es um Folgendes:

  • die Richtlinie setzt einen klar definierten Rahmen für unabhängige Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Sie bekräftigt nochmals das generelle Provisionsverbot für diese Dienstleistungen. In Deutschland sind die Vorgaben zum Teil bereits im Rahmen des Honoranlageberatungsgesetzes umgesetzt worden. Neben dem Provisionsverbot formuliert die Richtlinie auch eine Reihe qualitativer Anforderungen an unabhängige Anlageberatung;
  • MiFID II erlaubt weiterhin provisionsbasierte Finanzberatung und – vermittlung, zieht dafür aber engere Grenzen. So sollen Provisionen nur noch zulässig sein, soweit sie geeignet sind, die Servicequalität zu verbessern. Außerdem wird eine umfassende Provisionen-Transparenz verlangt. Geschäftsmodelle, bei denen der rein provisionsorientierte Verkauf von Finanzprodukten im Vordergrund steht, werden dadurch nicht unerheblich in Frage gestellt;
  • erweitert werden die Vorgaben zur Protokollierung und Dokumentation. So müssen Finanzinstitute künftig auch Telefonate und elektronischen Schriftverkehr im Zusammenhang mit Empfehlungen zu Finanzinstrumenten aufzeichnen. Die Protokollierung bei Wertpapierberatung ist in Deutschland heute schon Pflicht, durch die EU-Regulierung werden aber Anpassungen erforderlich. So wird künftig eine Geeignetheitsprüfung eingeführt;
  • ziemlich neu sind die Vorgaben zur sogenannten „Produkt-Governance“. Damit werden jetzt auch Entwickler, Anbieter und Emittenten von Finanzinstrumenten stärker in die Pflicht genommen. Sie müssen ihre Produkte vor der Markteinführung nach bestimmten Vorgaben testen und außerdem konkrete Zielmärkte bzw. Zielgruppen dafür definieren. Nur dort dürfen die Instrumente angeboten werden. Außerdem werden sie verpflichtet, den Vertrieb ihrer Produkte stärker zu überwachen;
  • die Rechte der staatlichen Finanzaufsicht zu Produkt-Interventionen werden gestärkt.
  • Mehr Marktregulierung
  • Die marktbezogenen Regelungen beziehen sich vor allem auf folgende Bereiche:
  • die Handelstransparenz bei Wertpapieren soll erweitert werden. War bisher im Wesentlichen nur für Aktien eine sogenannte Vor- und Nachhandelstransparenz vorgesehen, wird sie jetzt auch auf Anleihen, strukturierte Produkte und Derivate ausgedehnt;
  • beim Hochfrequenzhandel sollen künftig strengere Zulassungsbedingungen und Auflagen für das laufende Geschäft gelten;
  • der OTC-Handel – der außerbörsliche Handel mit Großaufträgen und Derivaten – soll durch die neue
    Handelspflicht im Rahmen sogenannter „organisierter Handelssysteme“ nachvollziehbarer und damit besser überwachbar werden.

Vertrauen stärken

Die EU-Vorgaben werden insgesamt dazu beitragen, das Vertrauen der Anleger in Finanzmärkte und Finanzinstrumente zu stärken. Damit wird eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, sich auch künftig an den Börsen zu engagieren. Mit unserem Depot-Vergleichsrechner finden Sie ganz einfach den günstigsten Broker für Ihren persönlichen Börsenzugang.

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