Vorzugsaktie

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Neben der Stammaktien stellt die Vorzugsaktie die wichtigste Aktiengattung im Deutschland und Österreich dar. Gegen Aufgabe des Stimmrechtes in der Hauptversammlung erhalten Vorzugsaktionäre eine höhere Dividende als die Stamm bzw. Kernaktionäre. Im Liquidations- bzw. Insolvenzfall wird das Vorzugskapital gegenüber dem Stammkapital vorrangig, gegenüber dem Fremdkapital, wie z.B.: Krediten oder Anleihen jedoch nachrangig bedient.

Der Mindest-Unterschiedsbetrag der Vorzugsdividende gegenüber der Stammdividende wird in der Satzung des Unternehmens festgeschrieben. In Deutschland dürfen maximal 50 % des Grundkapitals aus Vorzugsaktien bestehen – in Österreich beträgt diese Grenze ein Drittel.

Um die Rechte der Vorzugsaktionäre zu schützen, lebt das Stimmrecht in Deutschland nach zwei Jahren ohne Vorzugsdividende wieder auf. Ob die Vorzugsdividende nachbezahlt werden muss, richtet sich nach der Satzung des Unternehmens.

Emittiert ein Unternehmen auch Vorzugsaktien, so können Anleger zwischen zwei verschiedenen Aktien wählen: Für Anleger kann dies anfangs verwunderlich sein, aber die beiden Aktientypen haben verschiedene ISINs und notieren unabhängig voneinander. Natürlich werden sich die beiden Aktien nicht konträr entwickeln, allerdings gibt es keinen fixen Link zwischen Vorzugs- und Stammaktie.

Vor allem für Anleger, deren finanzielles Engagement in einer Aktiengesellschaft vergleichsweise unbedeutend ist – die Beteiligung also nicht ausreicht, um strategische Entscheidungen zu treffen –  bietet sich – bei sonst vergleichbaren Bedingungen – der Kauf von Vorzugsaktien gegenüber Stammaktien an.

Vorzugsaktien sind nicht mit dem US-amerikanischen „Preference Shares“, die in der Regel eine Dividende in Höhe eines fixen Prozentsatzes auf den Nennwert einer Aktie vorsehen, darüber hinaus jedoch nicht am Gewinn des Unternehmens partizipieren können.

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