Die Hauptversammlung (HV) ist neben dem Vorstand und dem Aufsichtsrat das dritte Organ einer Aktiengesellschaft und beschließt über wichtige Vorgänge im Unternehmen wie z.B.: Restrukturierungen, Unternehmenszusammenschlüsse, Kapitalerhöhungen, Satzungsänderungen oder die Verwendung des Bilanzgewinnes (Dividendenzahlung).
Der meist beachteste Tagesordnungspunkt ist die Verwendung des Bilanzgewinnes. Die Hauptversammlung kann beschließen, den Bilanzgewinn bzw. Teile davon als Dividende an die Aktionäre auszuschütten oder in eine Rücklage einzustellen (Thesaurierung). Im langjährigen Durchschnitt schütten die Unternehmen im DAX ca. 35 % ihrer Gewinne aus.
In der Regel wird mit einfacher Mehrheit entschieden – eine Aktie entspricht einer Stimme. Bei weitreichenderen Entscheidungen kann auch eine qualifizierte Mehrheit, wie z.B.: eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich sein.
Bei börsennotierten Aktiengesellschaft entscheidet der „Technical Record Date“ über die Teilnahmeberechtigung eines Aktionärs: Geht der Gesellschaft bis mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung der Nachweis zu, dass der Investor am 21. Tag vor der Hauptversammlung Aktien im Depot hatte, ist ein Investor teilnahmeberechtigt.
Die Teilnahmeberechtigung impliziert jedoch noch kein Stimmrecht in der Hauptversammlung: In der Regel sind alle Aktionäre mit Stammaktien stimmberechtigt. Manche Gesellschaften haben Vorzugsaktien emittiert, die den Aktionären zwar eine höhere Dividende, dafür aber kein Stimmrecht in der Hauptversammlung gewähren.
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