Zum Jahreswechsel wird der amtlich festgelegte Garantiezins bei Lebensversicherungen erneut gesenkt. Er beträgt dann nur noch 1,25 Prozent nach zuletzt 1,75 Prozent. Mit dieser Herabsetzung trägt der Gesetzgeber der allgemeinen Zinsentwicklung Rechnung. Sie macht den Versicherungsunternehmen zunehmend zu schaffen.
Schwindende Überschüsse
Der niedrigere Garantiezins gilt nur für Neuverträge. Bei Altverträgen sind noch frühere Garantiezinssätze relevant, die zum Teil deutlich höher lagen. So gibt es durchaus noch etliche Versicherungen, für die der bisher höchste Garantiezins von vier Prozent aus dem Zeitraum 1994 bis 2006 relevant ist. Vier Prozent Rendite sind allerdings bei sicherheitsorientierten Anlagen längst nicht mehr zu erzielen.
Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass die Überschüsse der Versicherungen dahinschmelzen wie das Eis in der Sonne. Damit schwindet auch eine wichtige Ertragskomponente der Kunden. Denn die Überschussbeteiligung gehörte lang mit zum Leistungsversprechen der Versicherer. Sie war allerdings im Unterschied zur Garantieverzinsung nie verbindlich, sondern immer erfolgsabhängig. In der anhaltenden Niedrigzinsphase wird die Aussicht auf Überschüsse zunehmend zur Makulatur.
Laufende Verzinsung sinkt
Die sinkenden Zinsen macht sich auch bei der laufenden Verzinsung bemerkbar. Sie zeigt an, wie sich die Sparbeiträge bei einer Lebensversicherung während eines Jahres verzinsen werden. Jedes Jahr geben die Unternehmen zum Jahresende hin bekannt, wie die laufende Verzinsung im Folgejahr aussehen wird. Der Branchenführer Allianz hat bereits angekündigt, die laufende Verzinsung für 2015 von bisher 3,6 Prozent auf 3,4 Prozent senken zu wollen. Weitere Unternehmen dürften folgen. Auch hier werden die Werte schon seit Jahren immer niedriger.
Die laufende Verzinsung bei Lebensversicherungen ist allerdings nicht mit der Rendite gleichzusetzen. Sie errechnet sich auf die gesamte Laufzeit bezogen aus den Zinsen auf die Sparbeiträge, der Überschussbeteiligung und möglichen Anteilen an den Bewertungsreserven. Die laufende Verzinsung bezieht sich dagegen nur auf die effektiven Sparbeiträge eines Jahres – das heißt die jährlichen Beiträge unter Abzug von Kosten.
Beteiligung an Bewertungsreserven eingeschränkt
Aber auch für die Rendite stehen die Chancen eher schlecht. Neben dem schwindenden Überschüssen macht sich dabei auch das neue Lebensversicherungsreformgesetz bemerkbar. Das Gesetz soll den unter Druck geratenen Versicherern helfen. Eine Maßnahme betrifft die Bewertungsreserven. Die Beteiligung ausscheidender Versicherungskunden an den Bewertungsreserven wird dabei deutlich eingeschränkt.
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