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Leasing: was steckt dahinter, für wen ist diese Lösung interessant?

Die meisten Menschen denken beim Begriff Leasing an die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu leasen. Dabei ist dies nur eine von zahlreichen Möglichkeiten. Doch Leasing gewinnt – vornehmlich aufgrund veränderter Rahmenbedingungen im Zuge der Unternehmensfinanzierung (Stichwort. Basel II) – als Finanzierungsform zunehmend an Bedeutung.

Zumal für Betriebe aus dem Klein- und Mittelstand, der meist mehr als Großunternehmen nach Alternativen zu klassischen Bankkrediten Ausschau halten.

So rücken sowohl für (gestandene) Unternehmer wie für Start-ups auch Leasing-Verträge verstärkt in den Fokus. Dabei kann es um die Bereitstellung von Produktionsanlagen, EDV-Ausstattung bis hin zu Immobilien und Lagerkapazitäten gehen, die aufgrund betriebswirtschaftlicher Erwägungen eben geleast (Englisch: to lease = gepachtet, gemietet) werden.

So funktioniert Leasing

Das Grundprinzip des Leasings – im Gegensatz zum klassischen Mietvertrag – besteht darin, dass ein entsprechender Vertrag Elemente enthält, die über eine reine Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes oder einer Immobilie hinausgehen. Auch Kosten und Aufgaben, die normalerweise zulasten des Vermieters gehen, werden ähnlich dem gewöhnlichen Mietvertrag auf den Leasing-Nehmer übertragen. Dies können Pflichten für Wartung oder Instandsetzung, Reparaturen oder Versicherungsschutz sein. Generell überlässt beim Leasing der Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer einen Gegenstand zur Nutzung, wofür in der Regel ein vertraglich fixiertes Entgelt – üblicherweise in Form einer monatlichen Rate – zu bezahlen ist. Dabei bleibt der Leasing-Geber juristisch und wirtschaftlich Eigentümer dieses Leasing-Gutes. Der Gegenstand verbleibt deshalb auch in seiner Bilanz. Nach Vertragsablauf geht der Gegenstand an den Leasing-Geber zurück, alternativ kann der Leasing-Nehmer (oder ein Dritter) diesen auch käuflich erwerben.

Vorteile und Nachteile, die beim Leasing zu beachten sind

Leasing-Güter sind gewissermaßen für den Nehmer bilanzneutral, nur die zu zahlenden Raten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben verbucht. Dennoch sind Leasing-Raten als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar, allerdings unter der strikten Maßgabe, dass ein Leasing-Objekt steuerlich einem Leasing-Geber eindeutig zugeordnet ist.

Ein wesentlicher Vorteil für den Investor (Leasing-Nehmer) ist das Kalkulationsrisiko. Seine Rate ist fix, wird also nicht im Rahmen veränderter Zinsszenarien oder etwaiger Ratings beeinflusst. Somit verringern sich kreditwirtschaftliche Abhängigkeiten und auch in punkto Liquidität steht sein Unternehmen meist besser da. Zumal sich entsprechend dem so genannten „Pay as you earn“-Motto, das dem Leasing zugrunde liegt, sich der finanzielle Aufwand an der Nutzungsdauer orientiert und somit aufwändige Vorausfinanzierungen vermieden werden.

Demgegenüber sollen jedoch potentielle Nachteile nicht verschwiegen werden. Da wäre zuallererst für den Leasing-Nehmer der Fakt, dass mit einem Leasing vorab kein Eigentumserwerb verbunden ist und das entsprechende Verträge meist nicht ohne gravierende wirtschaftliche Verluste einseitig kündbar sind und auch laufende Kosten beinhalten. Wiederum kann ein Leasing-Geber fristlos einen Vertrag kündigen, falls ein Leasing-Nehmer in Zahlungsverzug gerät, oft verbunden mit etwaigen Schadenersatzforderungen.

Fazit

Leasing ist sicherlich für viele Unternehmer eine Überlegung wert, sollte aber stets im Kontext von Vor- und Nachteilen betrachtet werden, um am Ende betriebswirtschaftlich auf der sicheren Seite zu stehen

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