Wer in Deutschland selbstständig ist oder ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze hat, der wird mit der Frage konfrontiert, ob ein Wechsel zu einer privaten Vollversicherung lohnenswert ist. Aus Leistungssicht ist die Frage schnell beantwortet: Ja, denn im gesetzlichen Gesundheitssystem wird nur ein Bruchteil dessen abgedeckt, was die private Krankenversicherung übernimmt. Welche Hürden es dabei gibt und, wie gut die Kompromisslösung der Krankenzusatzversicherung aussieht, verrät dieser Beitrag.
Hürden bei der privaten Krankenversicherung. Der Kompromiss heißt: Krankenzusatzversicherung
Bekannt ist: Die Leistungen der privaten Krankenversicherung liegen über denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die reine Leistung ist allerdings für die wenigsten Menschen Argument genug, das staatliche Gesundheitssystem zu verlassen. Viele fürchten, im Alter nicht mehr für die Beiträge aufkommen zu können. Andere haben bereits Vorerkrankungen, die beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung zur Hürde werden könnten. Wer unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient, hat mitunter keine Möglichkeit, die beste medizinische Versorgung bezahlt zu bekommen.
Einen guten Kompromiss, der all diese Nachteile eines Wechsels in das private Gesundheitssystem umgeht, stellt eine Krankenzusatzversicherung dar. Der Versicherungsnehmer schließt die für sich sinnvolle Versicherung wie beispielsweise Zahnzusatzversicherung oder Krankenhauszusatzversicherung ab und erhält in eben diesen relevanten Bereichen dieselben Leistungen wie ein Privatpatient. Welche Art Zusatzversicherung sinnvoll ist und welche weniger, muss individuell geprüft und vor allen Dingen gut verglichen werden.
Die Verbraucherzentrale rät, sich auf der Suche nach einer geeigneten Krankenzusatzversicherung diese Fragen zu stellen:
- „Ist die Versicherung notwendig?
- Welche Leistungen werden geboten?
- Werden sämtliche Leistungen benötigt?
- Können Teilleistungen vereinbart werden?
- Wie hoch sind die Kosten?“
Fader Kompromiss oder gute Lösung!?
Abbildung 1: Wer privat oft auf Reisen ist, den sichert die Zusatzkomponente „Ausland“ auch dann ab, wenn beispielsweise nach einem Unfall ein Rücktransport nach Deutschland ansteht. |
Die private Krankenversicherung mithilfe einer Krankenzusatzversicherung buchstäblich zu „umschiffen“ ist alles andere als ein fader Kompromiss, sondern vielmehr die Option, genau das Versicherungspaket zu wählen, das auch inhaltlich zum Versicherten passt.
Diese Leistungsbausteine sind beispielsweise wählbar:
1. Ausland
Wer privat oder beruflich viel im Ausland unterwegs ist, sollte sich mit der Leistungskomponente „Ausland“ detaillierter beschäftigen. Wichtig ist diese Komponente vor allem deswegen, weil nur Länder der EU und wenige weitere ein sogenanntes Sozialabkommen mit Deutschland haben. Das besagt, dass nur in diesen Ländern ärztliche Behandlungen mit der deutschen Krankenkasse abgerechnet werden dürfen. Ansonsten muss eine notwendige Behandlung aus eigener Tasche bezahlt werden. Übernommen werden beim Leistungsbaustein „Ausland“ nicht nur die direkten Behandlungskosten, sondern auch Kosten für Bergung und Rücktransport.
2. Heilpraktiker
Abbildung 2: Alternative Behandlungsmethoden wie die Akupunktur helfen bei einer großen Anzahl von Beschwerden. Die Kosten dafür kann die Krankenzusatzversicherung übernehmen. |
Die Anhänger der Phytotherapie, der Homöopathie, der Aromatherapie, der Osteopathie, der Chiropraktik, der Physiotherapie, der Traditionellen Chinesischen Medizin, der Kinesiologie, der Bioenergetik, der Atemtherapie, der Blutgelbbehandlung, der ausleitenden Verfahren, der Bioresonanztherapie oder der Colon Hydrotherapie fallen laut dem Heilpraktiker-Verzeichnis in die Rubrik der Heilpraktiker. Das Problem ist nur: Obgleich ihre Leistungen zunehmend häufiger nachgefragt werden, müssen die Patienten für diese Behandlungsmethoden meist selbst aufkommen. Wer seine private Versicherungslandschaft um eine entsprechende Krankenzusatzversicherung ergänzt, bekommt die Kosten für den Besuch beim zertifizierten Heilpraktiker erstattet. Auch Kosten für Naturheilverfahren wie Akupunktur, Kinesiologie und andere werden erstattet.
Abbildung 3: Die Kosten für die Anschaffung von Gehhilfen oder Rollstühlen übernimmt die Krankenzusatzversicherung. |
3. Hilfsmittel
Sicherlich mag kaum einer daran denken, was passiert, wenn man aufgrund des eigenen Alters oder aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr die Mobilität hat, die man einst hatte. Gut zu wissen, dass die Hilfsmittel-Komponente der Krankenzusatzversicherung in diesem Fall die richtige Wahl ist. Übernommen werden Fahrkosten zu Behandlungen, Kosten für Rollstühle und Gehhilfen, Ausgaben für Kompressionsstrümpfe, Bandagen und Verbände sowie Kosten für orthopädische Schuhe. Auch Überwachungs- und Messgeräte bezahlt die Krankenzusatzversicherung.
4. Krankenhaus
Sicherlich begibt sich kein Mensch gerne oder gar freiwillig ins Krankenhaus. Deswegen ist es umso wichtiger, dass die Unterbringung dort unter möglichst positiven Rahmenbedingungen erfolgt. Dazu zählt neben der Wahl des Zimmers (Ein- bzw. Zweibettzimmer) auch die Wahl der Versorgung (Chefarztbehandlung, moderne Behandlungsmethoden). Für jeden Tag im Krankenhaus gibt es ein kleines Taschengeld. Im Vorfeld kann frei über das Krankenhaus und den Arzt entschieden werden.
Abbildung 4: Der Gang ins Krankenhaus erfolgt meist nicht freiwillig. Umso wichtiger für die Genesung ist es, dass die Rahmenbedingungen stimmen. Für spezielle Behandlungsmethoden und auch für die Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer kommt die Krankenzusatzversicherung auf. |
5. Krankentagegeld
Sicherlich ist das Krankentagegeld vor allem interessant für Selbstständige, die keine klassische Lohnfortzahlung erhalten wie etwa ein Angestellter. Doch selbst dieser kann vom Krankentagegeld profitieren – nämlich dann, wenn nach einer längeren Erkrankung nach einer sechswöchigen Frist nur noch das deutlich verringerte Krankengeld direkt von der Krankenkasse bezahlt wird.
6. Medizinische Behandlungen
Die Entwicklung medizinischer Behandlungsmethoden schreitet rasch voran. Allerdings fehlt es den gesetzlichen Krankenkassen im Vergleich dazu deutlich an Nachbesserungstätigkeiten. Das heißt: Obgleich in vielen Bereichen High-Tech-Geräte zum Einsatz kommen könnten, ist diese Art der Behandlung immer noch hauptsächlich für Privatpatienten reserviert.
7. Pflegezusatzversicherung
Abbildung 5: Eine Brille oder Kontaktlinsen bei einer Sehschwäche zu verschreiben, ist nur der eine Teil der Krankenzusatzversicherung. Auch werden hier Vorsorgeuntersuchungen übernommen. |
Pflegebedürftigkeit kann recht schnell eintreten. Was direkt danach eintrifft, sind meist horrend hohe Rechnungen, die seitens des ambulanten Pflegedienstes oder des Pflegeheims gestellt werden. Die Zusatzkomponente der Pflegezusatzversicherung offeriert in diesem Fall diverse Formen der finanziellen Unterstützung. Die Pflegegeldversicherung kann eine monatliche Pflegerente bezahlen, kann die Pflegekosten anteilig übernehmen, kann ein Pflegetagesgeld auszahlen oder Sachleistungen absichern. So kann die Pflegezusatzversicherung auch ein Baustein der Altersvorsorge sein – neben ETF-Sparplänen oder Fondspolicen.
8. Sehhilfen
Unter die Rubrik der Sehhilfen fällt nicht nur die Bezuschussung von Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen. Auch Untersuchungen, die der Früherkennung von Augenerkrankungen dienen, werden mit diesem Leistungsbaustein bezahlt. Zu den gängigen Untersuchungen zählen die Gesichtsfeldmessung, die Früherkennung von Augenerkrankungen wie dem Grünen Star, die Messung des Augeninnendrucks sowie die Untersuchung des Kammerwinkels.
9. Zahnzusatzversicherung
Die Zahnzusatzversicherung ist sicherlich der bekannteste Baustein der Krankenzusatzversicherung. Übernommen werden Kosten im selben Regelsatz wie die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnersatz aufkommt. Auch Behandlungskosten werden nach Abschluss dieser Versicherungskomponente übernommen. In der Regel offerieren die Versicherer Angebote mit einer Kostenübernahme zwischen 80 und 90 Prozent. Zahnreinigungen und Prophylaxe-Maßnahmen stehen ebenso auf dem Leistungsplan wie etwa kieferorthopädische Behandlungen von Kindern und Jugendlichen.
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