Die gute Nachricht zuerst: Seit dem Juni des Jahres 2016 müssen alle Kreditinstitute Antragstellern, die sich im Raum der Europäischen Union legal aufhalten, die Einrichtung eines Basiskontos, auch „Jedermannkonto“ genannt, ermöglichen.
Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber erreichen, dass jeder ein Bankkonto, auch bei schlechter Bonität, einrichten kann. Dennoch fragen die meisten Banken bei einem solchen Procedere häufig bei der Schufa an. Aber seit 2016 hat die Bonitätsbewertung keinen Einfluss mehr auf die Kontovergabe, da die Kreditinstitute das Basiskonto trotz schlechter Schufa eröffnen müssen. Über den Weg der Prüfung bei der Auskunftei möchten die Banken lediglich erfahren, ob der Konsument schon ein Konto bei einem anderen Institut besitzt. Nur in einem solchen Fall hat die Anfrage bei der Schufa Folgen für den Betroffenen. Als Verbraucher hat er nämlich lediglich das Anrecht auf die Führung eines Kontos. Sollte also der Antragsteller bereits über ein Konto verfügen, dann bekommt er bei einer zweiten Bank kein zusätzliches Konto mehr.
Die Zeit vor der Einführung eines solchen Kontos
Der Begriff „Konto ohne Schufa“ bedeutete und bedeutet immer noch, dass die Bank keine Auskunft über den Betreffenden bei der Schufa einfordert. Aber alle großen Kreditinstitute erfragen vor einer Kontoeröffnung GENERELL die Daten des Verbrauchers bei dieser Auskunftei. Daher witterten aufgrund dieser Tatsache einige windige Geschäftemacher ihre Chance und boten Verbrauchern in Not oft völlig überteuerte und unseriöse Kredite „ohne Schufa“ an. Dass der Gesetzgeber seit Juni 2016 mit der Einführung des Basiskontos gleichzeitig dem Konsumenten auch einen Schutz vor solchen teils sogar illegalen Geschäftspraktiken gewährte, kommt besonders Menschen mit wirtschaftlich nicht so stabilen Verhältnissen zugute.
Welche Leistungen sind mit der Vergabe eines Basiskontos verknüpft, und welche Unterschiede bestehen zu einem regulären Konto?
Den detaillierten Leistungsumfang eines solchen Girokontos regelt jede Bank intern. Jedoch sind die folgenden Rahmenbedingungen gebräuchlich:
- Anders als ein reguläres Konto, kann der Inhaber eines Jedermannkontos dieses nicht überziehen.
- Auch hat er nicht die Möglichkeit, über einen Dispositionskredit zu verfügen.
- Das Basiskonto wird als reines Guthabenkonto geführt, so dass der Konsument nur den Zugriff in Höhe seines tatsächlich vorhandenen Guthabens besitzt.
- Lastschriften sowie Überweisungen sind dem Inhaber lediglich in dem Rahmen möglich, soweit das Konto gedeckt ist.
- Meist erhält der Verbraucher auch eine EC-Karte, um Barabhebungen bei der Bank tätigen zu können. Ob er mit dieser Karte ebenfalls beim Einkauf in Geschäften zahlen kann, muss er mit seinem Kreditinstitut klären.
Welche Personen können ein Basiskonto eröffnen?
Für jeden legal in der EU lebenden Bürger gilt die Möglichkeit zur Eröffnung dieses Kontos. Die Personen müssen darüber hinaus das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Kann ein Finanzinstitut eine solche Eröffnung ablehnen oder nach einiger Zeit sogar kündigen?
Ausnahmefälle, die eine Ablehnung oder Kündigung nach sich ziehen, gibt es natürlich. Diese Folgen können jedoch nur aus wichtigem Grund geschehen. Sollten beispielsweise Dienstleistungen von dem Inhaber missbraucht oder falsche Angaben gemacht worden sein, könnte es zu solchen Konsequenzen kommen. Weiterhin muss der Verbraucher eines Basiskontos dieses auch nutzen. Falls nämlich längere Zeit keine Kontobewegungen vorgenommen werden, ist dies ein Grund zur Kündigung.
Welche Kreditinstitute bieten ein Basis- oder Jedermannkonto an?
Im Grundsatz sind alle Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Sparkassen verpflichtet, ein solches Konto bereit zu stellen. Aber die meisten anderen Finanzinstitute haben sich ebenso freiwillig zu einem diesbezüglichen Service verpflichtet.
Generell haben die Verbraucher auch die Möglichkeit, ein Jedermannkonto über das Internet zu eröffnen. Recherchen ergeben häufig, dass ausländische Institute solche Angebote machen. In diesen Fällen jedoch ist Vorsicht geboten, da diese Banken oft viel zu hohe Kontoführungsgebühren verlangen. Auch fehlt nicht selten bei Problemen die Möglichkeit zur direkten Kommunikation mit dem Finanzinstitut.
Aus diesen Gründen ist es für Verbraucher äußerst ratsam, bei einer inländischen Bank einen Antrag zur Eröffnung eines Basiskontos zu stellen.