Kleinanleger-Finanztipp #20: „Ignorieren Sie Kosten und Steuern nicht!“

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Kleinanleger-Finanztipp #20: „Ignorieren Sie Kosten und Steuern nicht!“

Bei Kapitalanlagen schauen Anleger sehr oft nur auf die Rendite, vernachlässigen aber die Kosten. Zu Unrecht, denn Steuern und Gebühren können die Erträge nachhaltig schmälern. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen bleibt dann unter dem Strich kaum noch etwas von der Rendite übrig, im Extremfall wird sie sogar negativ.

Steuergestaltung – begrenzte Möglichkeiten

Erträge aus Kapitalanlagen unterliegen normalerweise der Kapitalertragbesteuerung. Dabei gelten heute für Kursgewinne gleiche Regelungen wie für Zins- und Dividendenzahlungen. Anleger müssen – weitgehend unabhängig von der Anlageform – Kapitalerträge versteuern. Dies geschieht üblicherweise durch den automatischen Steuerabzug im Rahmen der Abgeltungsteuer. Danach ergibt sich – inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – eine Belastung von rd. 28 Prozent, ohne Kirchensteuer sind es 26,375 Prozent. Von einer Vorsteuer-Rendite von zum Beispiel 3 Prozent sind dann nach Steuern (inkl. Kirchensteuer) noch 2,16 Prozent übrig.

Der Steuerabzug unterbleibt nur im Rahmen des Sparer-Pauschbetrages: er beträgt 801 Euro p.a. bei Alleinstehenden, 1.602 Euro p.a. bei zusammen veranlagten Personen. Bei der Abgeltungsteuer wird ein Steuersatz von 25 Prozent zugrunde gelegt. Anleger, die über einen niedrigeren persönlichen Steuersatz verfügen, können die Kapitalerträge im Rahmen ihrer Steuererklärung deklarieren und damit die Steuerbelastung senken. Sie müssen dann nämlich unter dem Strich nur den persönlichen Steuersatz zahlen. Wer nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, kann die Kapitalertragbesteuerung mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung vermeiden. Darüber hinaus gibt es kaum Möglichkeiten, die Besteuerung zu beeinflussen.

Kosten und Gebühren – ein Überblick

Existieren bei der Besteuerung de facto keine Unterschiede bei den Anlageformen, gilt dies bezüglich der sonstigen Kosten sehr wohl. Hier ein Überblick:

  • Anlagen auf Tagesgeld-, Festgeld- oder Sparkonten sind in der Regel nicht mit Gebühren verbunden. Manchmal entstehen allerdings Kosten im Zusammenhang mit einem nötigen Referenz- oder Verrechnungskonto;
  • bei Aktien und Anleihen, die über die Börse erworben werden, fallen Transaktionskosten sowie Depotgebühren an;
  • bei Investmentfonds kommt es auf den Fondstyp an. Bei herkömmlichen Fonds werden Ausgabe- oder Rücknahmeaufschläge und oft auch jährliche Verwaltungsgebühren berechnet. Bei börsengehandelten Indexfonds – sogenannten ETF – fallen dagegen jährliche Verwaltungsgebühren und Transaktionskosten für den Börsenhandel sowie Depotgebühren an.
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Aktive Fonds und ETF im Vergleich

ETF sind dabei im Schnitt wesentlich günstiger als herkömmliche Fonds. Aufgrund ihrer passiven Anlagepolitik ist der Aufwand für das Fondsmanagement hier deutlich geringer, das macht sich in den Kosten bemerkbar. Trotzdem schneiden ETF nicht unbedingt schlechter ab als aktiv gemanagte Fonds. Oft ist das ETF-Investment renditemäßig sogar die überlegene Strategie.

Ausgabe- oder Rücknahmeaufschläge bewegen sich bei herkömmlichen Fonds in einer Größenordnung von 1 bis 5 Prozent. Hinzu kommen die Verwaltungsgebühren, bei Aktienfonds etwa 0,8 bis 2 Prozent p.a.. Bei ETF gibt es dagegen keine Aufschläge und die Verwaltungskosten liegen in einer Größenordnung von 0,35 bis 0,5 Prozent p.a.. Das macht den Kostenunterschied deutlich. Selbst wenn noch Transaktions- und Depotgebühren hinzukommen, sind ETF vorteilhaft.

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