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Ist die Altersarmut etwa doch nicht so groß?

Senioren bei Beratung haben Angst vor Altersarmut © Robert Kneschke / Fotolia.com

Altersarmut gehört zu den größten Ängsten der Deutschen – zurecht. Sie stellt bereits heute ein gravierendes Problem dar. Durch die “Respektsrente” der Bundesregierung soll ab 2021 nun eine Art Grundrente zwar die gröbsten Probleme lösen, das sehen aber viele immer noch skeptisch. Mitten in die Ängste und Diskussionen platzt nun das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) mit einer Studie, die als Endergebnis praktisch zu dem Schluss kommt, dass die Armutsgefährdung bei alten Menschen weit nicht so hoch ist wie angenommen. Grund für die überzogenen Befürchtungen sei eine fehlende Betrachtung der gesamtwirtschaftlichen Situation bei alten Menschen. Wir haben uns über das Studienergebnis einmal Gedanken gemacht.

Deutschlands arme Rentner

Wer sich die Prognose zukünftiger Renten ansieht, wird schnell erkennen, dass man mit dem, was man als Durchschnittsverdiener dann staatlicherseits als Rente bekommt, im Alter kaum mit Geld um sich werfen kann. Dazu kommt, dass das Rentenniveau für die Zukunft noch einmal stark sinken könnte. Die Gründe dafür sind komplex zu erkennen – die Auswirkungen nicht. Für Gering- und auch für Durchschnittsverdiener wird noch weniger als Rente übrigbleiben, die Armutsgefahr wird steigen. Als “arm” gilt in Deutschland jemand, wenn er weniger als 60 % des Durchschnittseinkommens zur Verfügung hat.

Wiewohl man zum Rentenniveau in Deutschland anmerken muss, dass man in diesem Punkt auch ohne die zukünftige weitere Verschlechterung schon recht schlecht dasteht, besonders im EU-Vergleich. Das Rentenniveau im Vergleich zum Netto-Einkommen betrug 2017 in Deutschland 50,5 %, die zukünftigen Verschlechterungen noch nicht eingerechnet. In den Niederlanden lag es zu diesem Zeitpunkt bei 100,6 %, in Österreich bei 91,8 %, in Portugal bei 94,9 % und in Kroatien gar bei 129,2 %. Der Durchschnitt der EU-Staaten (EU-28) lag bei 70,6 %. Besonders gut steht das deutsche Rentensystem im internationalen Vergleich also wirklich nicht da.

Die zukünftigen Entwicklungen sehen viele Experten und Studien dabei düster . So kommt die Bertelsmann-Stiftung etwa zu dem Schluss, dass bis 2039 der Anteil der Rentnerinnen und Rentner, die von Armut bedroht sind, trotz staatlicher Reformbemühungen auf 21,6 % steigen wird. Das ist immerhin mehr als ein Fünftel aller deutschen Rentner. Für das Kriterium “von Armut bedroht” wurde hier wieder die Grenze von 60 % des mittleren Einkommens herangezogen, in diesem Fall 905 Euro. Besonders hart wird es der Stiftung zufolge (wieder einmal) für die ostdeutschen Rentner. Die respektvolle Respektrente wird daran nichts ändern, die ist in den prognostizierten Auswirkungen bereits mit eingerechnet.

Genau in diesem Punkt hakt allerdings das Deutsche Institut für Wirtschaft (IW) ein. Diese Prognosen seien überzogen, weil “allein auf das Einkommen fokussiert wird, aber nicht auf das Vermögen geschaut wird”.

Das Studienergebnis des Deutschen Instituts für Wirtschaft (IW)

Das Deutsche Institut für Wirtschaft (IW) kommt grundsätzlich zu dem Schluss, dass viel zu viel auf das Einkommen geschaut wird, vorhandenes Vermögen aber unberücksichtigt bleibt. Laut dem IW sind diese Vermögen zum Teil nicht unbeträchtlich. Zum Beleg wird etwa angeführt, dass durch die während des Lebens aufgehäuften Sparguthaben, Immobilien und Aktien sich nur 2,4 % der Menschen über 65 größere Anschaffungen wie den Kauf einer Waschmaschine nicht leisten könnten, während dieser Prozentsatz in allen anderen Altersschichten deutlich höher ist. Durch das angehäufte Vermögen würde sich ein “verzerrtes Bild” der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation alter Menschen ergeben.

Diese Zahl mag schon stimmen. Abgeleitet ist sie ja aus Daten des statistischen Bundesamts. Für jeden “echten” Geringverdiener ist eine solche Aussage aber ein Schlag ins Gesicht. Wir wagen zu behaupten, dass jemand, der wirklich nur wenig in seinem Leben verdient hat, höchstwahrscheinlich nicht “Sparguthaben, Immobilien und Aktien angehäuft” hat. Letztere wohl schon dreimal nicht.

Als weiteren Beleg führt das IW an, dass in der Altersgruppe der über 65-Jährigen nur 3,2 % auf staatliche Grundsicherung angewiesen sind, während das in anderen Altersgruppen fast 9 % sind. Man kann nun aber nicht den Anspruch auf eine Grundsicherung bei der Rente mit dem Anspruch auf Grundsicherung von Menschen im erwerbstätigen Alter in Beziehung setzen. Das hieße hier, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Ein solcher Vergleich macht einfach keinen Sinn.

Eine einfache Zahl, um die Perspektive wieder herzustellen: 2006 waren 12,5 % der Rentner armutsgefährdet, 2018 waren es bereits 18,2 %. Tendenz stark steigend, Respektsrente hin oder her (die hilft nur rund 1,5 Millionen Menschen). Und wer vom Einkommen her als armutsgefährdet eingestuft wird, bei dem ist in den allermeisten Fällen kaum vorstellbar, dass er in der Praxis drei Mietshäuser oder ein gut gefülltes Aktiendepot besitzt, das ihm für Jahrzehnte die Existenz sichert. Das geht einfach nicht zusammen.

Hilft die Respektrente?

Wohl kaum. Nach Berechnungen erreicht sie in der geplanten Form ohnehin nur rund 1,5 Millionen Menschen. Durch die Fixierung auf eine bestimmte Zahl an Beitragsjahren wirkt sie zudem stark selektiv. Das eigentliche Problem löst sie für viele Menschen eben nicht.

Zwar sorgt sie dafür, dass viele Anspruchsberechtigte nun nicht mehr aufs Amt gehen und um Unterstützung bitten müssen. Das war ein zentrales Anliegen des Konzepts und gleichzeitig zuvor die größte Hürde für die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen, weil die Menschen sich schämten. Rund 60 % der Anspruchsberechtigten hatten die ihnen zustehende Grundsicherung im Alter nicht in Anspruch genommen. Selbst von denen, die Anspruch auf über 600 Euro hatten, haben nur rund 80 % die Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen. Immobilienbesitz war da wohl in den wenigsten Fällen der Grund dafür. In den meisten Fällen waren es Verwitwete und Personen höheren Alters und solche mit ohnehin nur geringem Anspruch, die diese Leistungen nicht beantragten.

Der Punkt, dass Menschen nun nicht mehr aufs Amt müssen, um eine Aufstockung ihrer Rente zu erhalten, sondern sie automatisch erhalten, ist sicherlich gelungen. Ob die Respektsrente alle die erreicht, die auch tatsächlich bedürftig sind und ob sie ausreichend zielgenau ist, ist aber bestenfalls fraglich.

Rente und Vermögen

Der Hinweis darauf, dass Vermögen einen ausreichend hohen Rentenbezug ja unnötig mache, stimmt so ganz klar nicht. Man braucht im Alter beides: Ausreichend hohe monatliche Einnahmen und ausreichend hohe Rücklagen. Beides ist notwendig. Jeder Immobilienbesitzer benötigt auch Rücklagen, um dringend notwendige Reparaturen und Renovierungen an seinem Haus durchführen zu können. Umso mehr, wenn staatliche Verordnungen wie die EnEV einen praktisch gesetzlich zu sündhaft teuren energetischen Sanierungsmaßnahmen zwingen und wenn Häuser einfach schon in die Jahre gekommen sind. Vom alleinigen Besitz des Hauses kann man solche Kosten nicht bestreiten. Zudem sind gerade im Alter Rücklagen für benötigte Pflegeleistungen heute wirklich sinnvoll. Insbesondere, wenn man einen einigermaßen brauchbaren und humanen Pflegestandard haben möchte. Daneben wollen viele auch für ihre nachkommende Familie ein wenig Vermögen aufbauen und hinterlassen – und das kann man getrost auch als ein menschliches Grundrecht ansehen. Sich umeinander und das Wohlergehen der Kinder zu kümmern, kann jetzt ja nicht plötzlich verkehrt sein.

Auf der anderen Seite sind ausreichend hohe monatliche Einkünfte nötig, selbst wenn man ein Haus als “Vermögen” hat. Allein schon, um das Haus zu erhalten und die anfallenden Betriebskosten bezahlen zu können. Und die eigenen Lebenshaltungskosten kann man aus “Besitz” nun eben häufig schwer bestreiten. Auch wenn man Aktien oder Ähnliches besitzen sollte, verschafft einem das noch nicht automatisch monatliche oder jährliche liquide Zusatzeinkünfte.

Man kann beides nun mal eben nicht miteinander verrechnen. Den Besitz nicht mit dem laufenden Einkommen und umgekehrt. Das ist wirtschaftlich gesehen auch überhaupt nicht sinnvoll. Vermögen und Absicherung sind Vermögen und Absicherung, das laufende Einkommen für den Lebensunterhalt ist etwas anderes. Der “Notgroschen” ist auch gar nicht dafür da, das tägliche Leben (mit)zufinanzieren, weil die Rente nicht reicht. In diesem Fall wäre man dann ja praktisch permanent in Not. So ist das nicht gedacht. Und als Basis für die Abschätzung, wie viel Rente jemand braucht, sind gebildete Vermögen unerheblich – außer sie führen direkt zu zusätzlichen monatlichen Rentenzahlungen. Die würden dann aber wiederum bei einer Einkommensprüfung (wie bei der Respektsrente) ohnehin berücksichtigt.

Damit macht eine reine Einkommensprüfung, wie sie nun vorgesehen ist, tatsächlich Sinn. Jetzt gilt es nur noch dafür zu sorgen, dass das Konzept am Ende auch alle die erreicht, die die Hilfe wirklich benötigen – und nicht eine riesige Zahl von Menschen glatt durch den Rost fällt. Das ist die Aufgabe für die möglichst schnell und dringend benötigte Nachbesserung. Von einer Anhebung des allgemeinen Rentenniveaus auf den Status anderer EU-Länder oder zumindest den EU-Durchschnitt kann man hierzulande ohnehin nur träumen – das wird wohl immer Fantasie bleiben.

Wie sollte man am besten vorsorgen?

Im Alter braucht man beides – Kapital und laufende monatliche Zahlungen. Eine gute Altersvorsorge sollte demnach auch beides liefern können. Auf der einen Seite sollte Kapital und (auch veräußerbares) Vermögen vorhanden sein, auf der anderen Seite sollten laufende monatliche Zahlungen erreicht werden (etwa über Dividenden oder noch besser über eine sogenannte “ewige Rente”). Bei ewigen Renten ohne Kapitalverzehr geht dann noch nicht einmal etwas verloren. Man kann die monatlichen Zahlungen dann direkt an seine Kinder vererben. Im Vergleich mit einer Rentenauszahlung mit Kapitalverzehr in 20 – 30 Jahren sind die monatlichen Beträge bei einer ewigen Rente meist nur unerheblich niedriger.

Beides zusammenzumischen und aus dem Gesamtkapital die “ewige Rente” zu beziehen, ist nicht in allen Fällen sinnvoll. Idealerweise sollte man beides doch trennen (sofern man sich das leisten kann). In schwierigen Situationen kann dann auch mit einem Teil des abseits vorhandenen Kapitals das rentenbringende Kapital aufgestockt werden und so für höhere monatliche Rentenzahlungen gesorgt werden, wenn das nötig sein sollte. Man ist bei seiner Rentenhöhe dann also flexibel. Wer natürlich schon früh und konzentriert in seine finanzielle Unabhängigkeit investiert, wird dabei im Alter nur wenig Probleme haben.

Sich bei Rentenzahlungen auf den Staat zu verlassen und zu erwarten, dass das, was am Ende herauskommt mehr als grundlegend existenzsichernd ist (wenn es überhaupt dafür reicht), wäre mehr als blauäugig. Das ist uns im Grunde allen bewusst. Dafür müssen wir aber bereits jetzt planen und anfangen, entsprechende Rücklagen aufzubauen. Wer jünger ist, kommt dabei noch mit kleinen Beträgen gut zurecht, im höheren Alter muss dann natürlich schon ein substanzieller Betrag des eigenen Einkommens in die Rücklagen fließen. Das sollte man tunlichst ernst nehmen. Vor allem dann, wenn einzelne Institute anscheinend glauben, man könne schon vom Besitz eines Einfamilienhauses allein leben und einkaufen gehen.

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