Entschließen sich nicht-börsennotierte Aktiengesellschaften nun doch an die Börse zu gehen, nennt man diesen Vorgang Börsengang. Der Begriff IPO – Initial Public Offering – kursiert viel häufiger in den Medien, ist aber lediglich die englische Bezeichnung für den Börsengang.
Natürlich können sich auch andere Rechtsformen wie zum Beispiel eine GmbH entscheiden, an die Börse zu gehen, allerdings ist dies eher eine Seltenheit.
Den gesamten Artikel gibts hier: Folge 32 – Wie Unternehmen an die Börse gehen
IPO – Der Börsengang,Anzeige