Seit dem 1. August haben Finanzberater in Deutschland die Möglichkeit zur Registrierung als Honorarberater. Ein entsprechendes Gesetz war noch in der letzten Legislaturperiode verabschiedet worden. Mit dem neuen gesetzlich geschützten Berufsbild soll ein spürbarer Impuls für mehr honorarbasierte Finanzberatung gegeben werden.
Mehr unabhängige Finanzberatung gewünscht
Verbraucherschützer und Politik versprechen sich davon eine bessere und unabhängigere Beratungsleistung, denn Honorarberater dürfen im Gegensatz zu herkömmlichen Finanzberatern keine Vermittlungsprovisionen annehmen. Sie werden ausschließlich – per Honorar – für ihre Beratung bezahlt. Daher fehlt das Interesse, Produkte zu empfehlen, die besonders provisionsträchtig sind. Eine Kritik, die häufig an Finanzberatern geübt wird.
Im Gegensatz zu anderen Ländern hat sich Deutschland dafür entschieden, provisions- und honorarbasierte Beratung nebeneinander bestehen zu lassen. Beide Vergütungssysteme befinden sich damit im Wettbewerb. In Großbritannien ist dagegen die provisionsorientierte Finanzberatung seit Anfang letzten Jahres generell untersagt, hier gibt es nur noch Honorarberatung.
Komplizierte Umsetzung
Die gesetzliche Umsetzung der Honorarberatung ist bei uns allerdings recht kompliziert ausgefallen. Für Verbraucher wird es dadurch nicht einfacher, den Überblick zu behalten. Es gibt nämlich künftig drei Formen provisionsunabhängiger Beratung:
- den schon länger existierenden Versicherungsberater. Er darf nur zu Versicherungslösungen beraten.
- den Honorar-Finanzanlagenberater. Er ist auf offene und geschlossene Fonds beschränkt.
- den Honorar-Anlagenberater. Er darf zu einem breiten Anlagespektrum, beispielsweise Aktien oder Zertifikaten, beraten.
Ungeklärt ist die Frage, wie sich bisher schon auf Honorarbasis tätige Finanzberater nennen dürfen, die sich nicht registrieren lassen. Bisher wurde jedenfalls von der Registrierungsmöglichkeit nur sehr verhalten Gebrauch gemacht.
Beratungsmodell für Kleinanleger?
Kritiker bezweifeln denn auch, dass sich die Honorarberatung durchsetzen wird. Viele Anleger würden die scheinbar kostenlose Finanzberatung auf Provisionsbasis vorziehen und seien nicht bereit, für die reine Beratungsleistung zu bezahlen, so das Argument. Dort wo die Honorarberatung flächendeckend eingeführt wurde, ist die Zahl der Berater jedenfalls stark rückläufig.
Manches spricht dafür, dass eine verbindliche Honorarberatung den Markt stark umkrempelt. Bei den Beratern wird die Spreu vom Weizen getrennt. Und es werden bevorzugt nur noch Kunden beraten, bei denen sich Aufwand und Ertrag rechnen. Kleinanleger gehören nicht unbedingt dazu. In Deutschland wird es bedingt durch den Wettbewerb beider Systeme nicht dazu kommen. Ob die Honorarberatung einen breiteren Anlegerkreis erreicht, bleibt allerdings abzuwarten.