Mit der Antwort auf die Frage, ob es denn ein Recht auf Dividende gäbe, lässt sich einer der wesentlichen Unterschiede zwischen einem festverzinslichen Wertpapier und einer Aktie – die eine Unternehmensbeteiligung ist – erläutern! Und in der Tat: Auch diese Frage unterliegt dem Wandel der Zeit, weshalb sich ein Blick in die Zeit des Aufbruchs und der ersten Finanzmarktförderungsgesetze der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts lohnt.
Früher: Eingeschränkter Gestaltungsspielraum bei der Festlegung der Dividende
Insbesondere Großaktionäre, die auf eine höhere Dividendenquote drängen wollten, mussten sich bis in die zweite Hälfte der 90er Jahre mit im Vergleich zu heute komplizierten Rechtsgrundlagen herumschlagen. In der traditionellen Sichtweise des deutschen Wirtschaftsrechtes, ausgedrückt im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Aktiengesetz (AktG) gab es sehr starke Schutzelemente für Gläubiger und die Gesamtgesellschaft. Demnach musste ein bestimmter Mindestprozentsatz in die sog. „gesetzlichen Gewinnrücklagen“ eingestellt werden, womit die Entscheidungsfreiheit eingeschränkt war. Heutzutage sieht der aktualisierte § 150 AktG nur noch vor, dass ein Verlustvortrag abgebaut werden muss oder die Regelungen des Gesellschaftsvertrages gelten. Die Einschränkungen zur Dividendenzahlung bzw. das Recht auf die Beteiligung am Jahresgewinn werden nunmehr praktisch nicht mehr eingeschränkt.
Jetzt: Beinahe volles Wahlrecht der Hauptversammlung
Inzwischen hat die Hauptversammlung, die regelmäßige Versammlung der Aktionäre, ein beinahe volles Wahlrecht darüber, wie hoch die Gewinnausschüttung (=Dividende) sein soll. Wird eine Dividende beschlossen, so hat jeder Aktionär gem. seiner Aktienanzahl den Anspruch an dieser Auszahlung. Dabei werden Aktionäre, die beispielsweise 1.000 Aktien oder 50 Aktien haben, im Betrag pro Aktie gleich gestellt.
Allerdings hat dieses Recht auf die Festlegung der auszuzahlenden Dividende im Umkehrschluss auch einen Nachteil. Wenn die Hauptversammlung beschließt, dass der gesamte Jahresüberschuss im Unternehmen verbleibt, dann muss dieses Recht – bei einer korrekten Abstimmung in der Hauptversammlung – von allen Aktionären akzeptiert werden. Damit ist der Rechtsanspruch des Aktionärs immer aber auch abhängig vom Beschluss der Mitaktionäre. Beschließt eine Hauptversammlung mehrere Jahre hintereinander eine Dividende von 0, so gibt es de facto kein Gegenmittel dagegen. Deshalb lohnt sich vor Kauf der Aktie ein Blick darauf, wie die Dividendenbeschlüsse der vergangenen Jahre und damit auch die Dividendenrendite aussahen. Ein paar Schlüsselwörter können dabei zum Erfolg führen – ganz ohne einen Rechtsanspruch auf eine Mindestdividende bzw. Mindestverzinsung.
Auf die Schlüsselwörter Dividendenkontinuität, Ausschüttungsquote und den kulturellen Hintergrund achten
In der Wirtschaftspresse und den Informationsangeboten der Online- bzw. Discontbroker finden sich oftmals neben Tabellen zur Dividendenrendite auch weitere wertvolle Hinweise zur Verwendung der Gewinne. Immer dann, wenn langfristig eine bestimmte Ausschüttungsquote oder ein Zielkorridor kommuniziert wird, dann ist davon auszugehen, dass die Hauptversammlung wohl eine Dividende beschließen wird. Im Gegensatz dazu gibt es insbesondere bei manchen amerikanischen Aktien die Philosophie, Gewinne möglichst zu thesaurieren und wenig Dividenden zu bezahlen. Bei Facebook (WKN: A1JWVX) wurde seit der Emission bisher gar keine Dividende bezahlt.
Deshalb lohnt für die Anleger ein Blick auf die Dividendenhistorie oder unseren beliebten Dividendenreport.
Weiterführende Links
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