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Folge 68 – Offener oder Geschlossener Fonds? (Fonds #17)

Offene Fonds

Offene Fonds, auch Publikumfonds genannt, zeichnen sich dadurch aus, dass der Fondsanteil jederzeit an die Fondsgesellschaft verkauft werden kann. Dieses Recht ist in den meisten Ländern, in jedem Fall im deutschsprachigen Raum, gesetzlich geregelt. Mittlerweile haben jedoch sehr viele Fonds eine Börsenzulassung und notieren daher auch an der Börse. Daher können Sie entscheiden, ob Sie die Anteile von der Fondsgesellschaft selbst kaufen, oder von einem anderen Investor, der seine Anteile über die Börse verkaufen möchte.

Durch diese Regelung kommt man auch in turbulenten Zeiten immer an sein Geld. Natürlich sind Kursverluste damit nicht ausgeschlossen. Hat die Fondsgesellschaft keine liquiden Mittel übrig, so muss sie Wertpapiere verkaufen, um den Ansprüchen der Anleger gerecht zu werden.

Weiters befindet sich die Einlagen der Anleger nicht im Vermögen der Fondsgesellschaft, sondern stellen juristisches „Sondervermögen“ da, welches im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft nicht zur Bedienung der Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft verwendet werden darf. Sie haben somit kein Emittentenrisiko.

Geschlossene Fonds

Bei geschlossenen Fonds wird nicht laufend Geld eingesammelt und dann gemäß den Anlagerichtlinien des Fonds investiert, sondern meistens ein bestimmtes Investment getätigt.

Anleger können sich am Anfang, also zur „Gründung“ des Fonds an diesem Investment beteiligen und sind somit Unternehmer. Besonders beliebt waren diese Fondsarten vor der Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2007 in der Schiffsfahrt und natürlich bei Immobilien.

Rechtlich besteht kein Anspruch vor Ende der Laufzeit aus dem Fonds auszusteigen, also seine Anteile zu verkaufen. Natürlich haben sich „sekundäre“ Märkte dafür entwickelt, diese sind allerdings nicht, wie die Börse, gesetzlich geregelt.

Wir halten geschlossene Fonds für nicht „kleinanlegertauglich“, da sie eigentlich mit der klassischen Idee eines Fonds (Risikostreuung und Kostenoptimierung) wenig zu tun haben und teilweise äußert undurchsichtig sind, was auch durch eine nicht sehr ausgereifte gesetzliche Regulierung bedingt ist.

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