Wie bei den Anleihen gibt es auch bei den Aktien einige Sonderformen. Bei diesen gibt es feine Unterschiede, was die Verteilung der Grundrechte (Stimmrecht und Gewinnbeteiligung) angeht.
Von Vorzugsaktien und Stammaktien
Was würden Sie sagen, wenn Sie auf Ihr mickriges Stimmrecht bei einer Aktiengesellschaft verzichten könnten und dafür einen größeren Gewinnanteil bekommen würden? Immerhin sind die Stimmen eines Kleinanlegers – auch wenn mehrere sich zusammenschließen würden – doch relativ wertlos.
Sie haben Glück – diese Möglichkeit besteht. Mit dem Erwerb von Vorzugsaktien haben Sie das Recht auf eine höhere Dividende.
Gemäß österreichischem Aktiengesetz (§12a) sind Vorzugsaktionäre geschützt. Sollten Sie einmal weniger als andere Aktionäre erhalten, haben Sie bis zur Wiedergutmachung volles Stimmrecht.
Im Falle einer Insolvenz bzw. Liquidation (Auflösung und Verkauf) der Aktiengesellschaft sind Vorzugsaktionäre anderen Aktionären vorgestellt, das bedeutet, dass sie mehr vom Verkaufserlös erhalten, als andere Aktionäre.
Wenn für Sie die Wahl besteht, ob Sie Vorzugsaktien oder „normale“ Aktien erwerben wollen, sollten Sie als Kleinanleger Vorzugsaktien beziehen. Allerdings werden diese an der Börse getrennt gehandelt, das heißt, es können Kursunterschiede auftreten.
Wir haben vorhin schon von „normalen Aktien“ oder „anderen Aktionären“ geschrieben – die Rede ist natürlich von Stammaktien. Sie sind einfach das Gegenteil von Vorzugsaktien bzw. die gewöhnliche Form von Aktien.
Da der Gesetzgeber verbietet, dass mehr als ein Drittel des Grundkapitals in Vorzugsaktien aufgeteilt wird, sind Stammaktien somit die häufiger vorkommende Aktiengattung.
Mit einer Stammaktie haben Sie jedes Recht, das ein Aktionär nur haben kann (Folge 20 – Die Aktie).
Von Inhaberaktien und Namensaktien
Um diese Thematik aufzuarbeiten, stellen Sie sich vor, wir reisen einige Jahrhunderte zurück. Wir befinden uns im Jahr 1602 in den Niederlanden. Es herrscht das Zeitalter der Kolonialisierung. Viele Plünderer Handelsreisende reisen in die weite Welt hinaus, um neue Länder bzw. Bodenschätze zu entdecken und für sich zu beanspruchen.
Diese Reisen kosteten viel Geld und hohe Investitionen waren dafür notwendig. Aus diesem Grund wird die Niederländische Ostindien-Kompanie gegründet. Sie gilt heute als die erste moderne Aktiengesellschaft.
Sie fragen sich, was dieser kleine Geschichtsexkurs soll? Nun, damals war es nicht so wie heute, dass sich viele Menschen bei der Gründung beteiligen wollten bzw. konnten. Es waren meist ein paar Dutzend Investoren, die Geld dafür bereitstellten.
Die Aktiengesellschaft wurde gegründet, und den Investoren wurden Urkunden, die später als Aktien bezeichnet werden sollten, ausgestellt. Natürlich wollten diese Investoren als Beweis für ihre Investition, dass auch ihr Name auf den Urkunden (Aktien) steht. Die Namensaktie war geboren.
400 Jahre später hat sich einiges geändert. Es gibt keine börsennotierte Aktiengesellschaft, die noch Namensaktien ausgibt bzw. verwendet – der bürokratische Aufwand wäre viel zu groß.
Allerdings kann es vorkommen, dass noch ein paar alte Namensaktien im Umlauf sind. Heutzutage werden aber vorwiegend Inhaberaktien verwendet.
Da auf Inhaberaktien kein Name steht, sind diese leicht übertragbar und ideal für den Handel (z.B. an der Börse) geeignet.
Wenn Sie noch Fragen zu weiteren Begriffen haben, lassen Sie es uns doch bitte einfach in Form eines Kommentars wissen oder stellen Sie über unser neues Segment „Fragen Sie die Kleinanleger“ einfach direkt Ihre Frage an uns.
Weiter geht’s beim Thema Aktien mit Folge 32 – Wie Unternehmen an die Börse gehen (Aktien Teil 13)
Hier eine Übersicht und weitere Folgen zum Thema Aktien finden Sie hier:
Folge 34 – Die ultimative Aktien-Zusammenfassen