Aufgrund eines Kommentars von Michael widmen wir diese Folge dem Thema Steuern. Beachten Sie bitte, dass Steuern (meistens) eine nationale Angelegenheit sind und daher sehr stark länderspezifisch sind. Da wir aus Österreich kommen, können wir leider nicht garantieren, dass diese Informationen auch länderübergreifend z.B.: in unserem Nachbarstaat Deutschland gültig sind.
Steuern sind eines der größten Übel die ein Kapitalanleger zu verkraften hat, das ist leider so. In Österreich – welches für ein eher kompliziertes Steuersystem bekannt ist – gilt für (fast) alle „Einkünfte aus Kapitalerträgen“ die Kapitalertragssteuer (KESt) mit einer Höhe von 25 %.
Das heißt auf jeden Euro Sparbuchzinsen zahlen Sie 25 Cent Steuern – unabhängig von Alter, Geschlecht, Beruf und/oder Einkommen. Für manche Kleinanleger ist dies sicherlich ein Vorteil, für andere eher ein Nachteil. Es gäbe zwar die Möglichkeit der „Optierung zur progressiven Besteuern von Einkünften aus Kapitalvermögen“, jedoch ist dies eher eine Angelegenheit die Sie besser mit Ihrem Steuerberater klären.
Steuern wirken sich natürlich auch auf die effektive Rendite, also auf die Rendite nach Steuern aus. Erzielen Sie – gemäß unserem Rat – 2,5 % Sparbuchzinsen sind dies nach Steuern nur noch 1,875 %.
Endbesteuerung
Haben Sie Steuern hinterzogen? Sie haben doch sicherlich ein Sparbuch und/oder ein Girokonto und schon einmal Zinsen erhalten, oder? Sind sie dann persönlich zum Finanzamt gegangen und haben die KESt (Kapitalertragssteuer) abgeliefert?
Natürlich nicht – das machen die Banken für Sie. Nicht freiwillig – Sie sind dazu verpflichtet. Dieser Vorgang wird auch Endbesteuerung genannt, d.h. der Steuerabzug (und die Abfuhr an die Finanz) wird vom Kreditinstitut vorgenommen, Sie müssen sich keine Gedanken machen.
Vermögenszuwachsbesteuerung (Wertpapier-KESt)
Lange waren Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren in Österreich steuerfrei. Einzige Bedingung war, dass das Wertpapier (die Aktie, die Anleihe, etc.) mindestens 1 Jahr gehalten wurde. Wenn nicht, wurde dieser Gewinn als „Einkünfte aus Spekulationen“ versteuert. Nähere Infos erhalten Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums Österreich.
Seit 2011 gilt in Österreich eine neue Regelung, durch welche zukünftig alle Kursgewinne mit einer 25%-igen Steuer besteuert werden. Diese wird auf nahezu alle Finanzprodukte (Anleihen, Aktien, Optionen, Futures, Derivate, etc.) gültig werden und wird von der depotführenden Bank eingehoben und ist somit endbesteuert.
So gilt in Österreich diese 25%-ige Steuer auf Aktienkursgewinne für alle Aktien die seit dem 01.01.2012 angeschafft wurden. Für Anleihen und sonstige Derivate ist der Stichtag der 31.03.2012
FTS – Finanztransaktionssteuer
Derzeit wird über eine europaweite Finanztransaktionssteuer diskutiert. Ein – teilweise sarkastisches Video – der FTS haben wir für Sie auf YouTube gefunden:
Diese Steuer wird derzeit massiv auf EU-Ebene diskutiert. Allerdings ist noch nichts beschlossen, erste Details sind allerdings bereits durchgesickert. Diese Steuer wird voraussichtlich 0,1 % – also ein Promille – auf Aktien & Co betragen. Für Derivate – die typischerweise mit einem Hebel gehandelt werden – wird diese noch weniger betragen.
Die Finanztransaktionssteuer wird nicht auf Kapitalerträge eingehoben, sondern auf den Kauf von z.B. Aktien. So wird müssten sie, wenn Sie um
1000 € Aktien kaufen 1 € an FTS zahlen. Somit ist die FTS, sollte sie tatsächlich kommen, für Kleinanleger vernachlässigbar. Große Institutionelle Anleger mit vielen Käufen und Verkäufen (sog. Trades) haben dadurch größere Nachteile. So ist es wieder einmal besser ein Kleinanleger zu sein.
An dieser Stelle wollen wir jetzt aber nicht über Sinn oder Unsinn diskutieren. Wenn Sie Ihre Meinung kundtun wollen, sind Sie gerne eingeladen mit einem Kommentar diese Diskussion ins Laufen zu bringen!
Diese Folge soll Ihnen einen kleinen Einblick in die steuerliche Situation der Kapitalanlage geben. Natürlich wird hier auch nach allen Regeln der Kunst getrickst und es wird versucht Steuern zu sparen. Aufpassen sollte man natürlich immer, wenn man sich selbst nicht mehr ganz sicher ist, ob es hier wirklich mit „rechten Dingen“ zugeht.
Bei Fragen helfen wir natürlich gerne!
Weitere Informationen zum Thema Steuern und auch Strafrecht erhalten Sie auf Steuerstrafrecht24.de